Konfliktfeld Grüne Gentechnik
Meldungen 2002 | 2. Halbjahr
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Öle aus gentechnisch veränderte Baumwolle
zugelassen
(23.12.) Erstmals seit 1999 sind in der EU wieder
Lebensmittel aus gentechnisch veränderten
Pflanzen zugelassen worden. Es handelt sich um
Speiseöle aus zwei GVO-Baumwollpflanzen
(insektenresistente und herbizidresistente
Linien, beide von Monsanto). Die für die
Bewertung neuartiger Lebensmittel zuständige
Behörde hat bestätigt, dass die Öle sich
nicht von solchen aus konventioneller Bauwolle
unterscheiden. DNA oder Proteine sind in den
Ölen nicht vorhanden. Dennoch ist nach den
künftigen Bestimmungen die Verwendung von
GVO-Baumwolle auch bei Speiseölen
kennzeichnungspflichtig. Die
GVO-Baumwollpflanzen werden in den USA angebaut.
EU-Umweltminister verständigen sich auf
Rückverfolgbarkeit
(10.12.) Nach zähen Verhandlungen haben sich
die EU-Umweltminister auf eine neue Verordnung
zur Rückverfolgbarkeit von GVO-Futter-und
Lebensmitteln verständigt. Künftig sind
Identifikations- und Dokumentationssysteme
vorgeschrieben, damit jederzeit Informationen
verfügbar sind, ob und welche GVOs in
vorhergehenden Stufen des Verarbeitungsprozesses
eingesetzt wurden. Ein solches System ist die
Basis für das erweiterte Kennzeichnungskonzept,
wie es die Agrarminister eine Woche zuvor
beschlossen hatten. Die von den Umweltministern
beschlossene Verordnung benötigt noch die
Zustimmung der EU-Parlaments.
Neue Behörden für den gesundheitlichen
Verbraucherschutz
(4.11.) Am 1.11. ist eine neues Gesetz in Kraft
getreten, das den gesundheitlichen
Verbraucherschutz in Deutschland neu regelt.
Gleichzeitig haben zwei neue Behörden ihre
Arbeit aufgenommen. Das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) ist u.a. für die
Zulassungen von Lebens- und Futtermitteln aus
gentechnisch veränderten Organismen zuständig.
Künftig sollen Verfahren und Ergebnisse der
wissenschaftlichen Risikoanalyse grundsätzlich
öffentlich gemacht werden. Die zweite neue
Behörde ist das Bundesamt für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
zuständig etwa für die Koordination der
Lebensmittelüberwachung, Zulassung von
Zusatzstoffen und Pflanzenschutzmitteln.
Künast: Grüne Gentechnik ist weit
vorgedrungen
(2.11.) In einem Gespräch mit der Berliner
Zeitung hat sich Verbraucherschutzministerin Renate Künast erneut
für möglichst niedrige Schwellenwerte ausgesprochen. Damit solle das
Recht von Verbrauchern und Landwirten, Produkte ohne Gentechnik
wählen zu können, gesichert werden. Künast sagte, die Gentechnik sei
schon weit vorgedrungen "und es wäre naiv zu glauben, man könne
diese Entwicklung rückgängig machen."
Schweiz: GVO-Zulassungen verlängert
(31.10.) Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der
Schweiz hat die Zulassung für Produkte aus
gentechnisch veränderten Sojabohnen (RoundupReady)
und Vitamin B12, das mit gentechnisch
veränderten Mikroorganismen produziert wird,
verlängert. Beide Bewilligungen waren erstmals
1996 erteilt worden. Auch die erneute Bewertung
kam zu dem Ergebnis, dass beide Produkten
gesundheitlich unbedenklich seien.
Gv-Mais und -Soja: Unterhalb der
Kennzeichnungsschwelle
(17.10.) In vielen soja- und maishaltigen
Lebensmitteln sind gentechnisch veränderten
Rohstoffen nachweisbar. Allerdings liegt ihr
Anteil unterhalb des Schwellenwerts von 1% und
ist daher nicht kennzeichnungspflichtig. Das
geht aus den Jahresberichten 2001 der
Lebensmittelüberwachung in Hamburg und Bayern
hervor. In Hamburg waren in sieben von 25
untersuchten Lebensmittel gv-Soja nachweisbar,
in Bayern in jedem siebten untersuchten Produkt.
Darunter befanden sich auch Bioprodukte.
Ministerrat: Keine Einigung bei Schwellenwert
(15.10.) Der Agrar-Ministerrat der EU hat sich
nicht über die Höhe des Schwellenwerts für
zufällige GVO-Beimischungen in Lebensmitteln
einigen können. Ein weiterer Anlauf ist für
November geplant. Damit bleibt vorerst alles,
wie es ist: Die neue Verordnung über
gentechnisch hergestellte Lebens- und
Futtermittel ist blockiert, das Moratorium für
gentechnisch veränderte Pflanzen wurde nicht
aufgehoben.
EU: Neue Freisetzungs-Richtlinie in Kraft
(8.10.) Am 17. Oktober tritt die neue
EU-Freisetzungs- Richtlinie (2001/18/EG) in
Kraft. Bis zu diesem Tag hatten die Mitgliedstaaten Zeit, sie in
nationales Recht umzusetzen. In Ländern, die wie Deutschland dieser
Verpflichtung bisher nicht nachgekommen sind, gelten nun dennoch die
Grundsätze der neuen Richtlinie. Gleichzeitig wird die bisher
gültige Richtlinie (90/220) aufgehoben. Ebenfalls am 17. Oktober
geht es auf der Sitzung des Ministerrates um die Beendigung des
bestehenden EU-Zulassungsstopps für gentechnisch veränderte Pflanzen
Schweiz: Mehrheit gegen Moratorium
(4.10.) Der Schweizerische Nationalrat hat nach
langen Beratungen ein neues Gentechnik-Gesetz
angenommen. Anders als in den vorangegangenen
Ausschussberatungen hat sich der Nationalrat
gegen ein Moratorium für die Freisetzung von
gentechnisch veränderten Pflanzen
ausgesprochen. Umwelt- und Konsumentenverbände
erwägen nun ein neues Referendum.
Gv-Kartoffel: Keine Sicherheitsbedenken
(16.9.) Der Wissenschaftliche Ausschuss für
Pflanzen hat die Sicherheitsbewertung für die
von dem schwedischen Unternehmen Amylogene HB
beantragte gentechnisch veränderte Kartoffel
abgeschlossen. Diese unterscheidet sich von
konventionellen Kartoffeln durch eine andere
Stärkezusammensetzung: Sie besitzt einen
höheren Anteil an Amylopektin-Stärke und
eignet sich daher besser als Rohstoff für die
Papier- und Chemieindustrie. Nach Prüfung der
eingereichten Unterlagen hat der
Wissenschaftliche Ausschuss keine Bedenken, die
Amylopektion-Kartoffel für den Anbau
zuzulassen. Eine Verwertung als Lebensmittel ist
jedoch erst nach Abschluss eines weiteren
Genehmigungsverfahrens möglich. Für die
endgültige Zulassung der transgenen Kartoffel
ist ein Beschluss der EU-Kommission oder des
Ministerrats erforderlich. Damit ist erst zu
rechnen, wenn das EU-Moratorium für
gentechnisch veränderte Pflanzen aufgehoben
ist.
Byrne: Gv-Pflanzen zulassen
(13.9.) Auf einer Tagung des Rates für
Landwirtschaft im schwedischen Nyborg hat sich
EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne für ein
Ende des bestehenden Zulassungsmoratoriums für
gentechnisch veränderte Pflanzen ausgesprochen.
Derzeit werden keine gv-Pflanzen in der EU
zugelassen. Eine Mehrheit der Mitgliedsländer
hat eine Lockerung des Moratoriums von neuen
EU-Rechtsvorschriften abhängig gemacht. Byrne
verwies auf die Vorschläge der Kommission zur
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von
gentechnisch veränderten Futter- und
Lebensmitteln.
Nach dem Diskurs: Verbot oder Koexistenz
(4.9.) Mit der Überreichung des
Ergebnisberichts an Verbraucherschutzministerin
Renate Künast ging der Diskurs Grüne
Gentechnik zu Ende. Trotz einer zumeist
positiven Bewertung der meisten teilnehmenden
Gruppen spitze sich der Streit um die Grüne
Gentechnik erneut zu. Am gleichen Tag startete
der BUND eine neue Kampagne. Ziel ist ein Verbot
gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU.
Nur so sei das Recht der Verbraucher auf
gentechnik-freie Produkte zu gewährleisten.
Dagegen sprachen sich 13 Verbände der
Warenkette von der Landwirtschaft bis zum Handel in einer gemeinsamen Erklärung für
eine Koexistenz von Produktionsverfahren mit und
ohne Gentechnik ausgesprochen. Auch drei
Gewerkschaften haben sich angeschlossen.
Brundtland: Hungerhilfe annehmen
(29.8.) Die Vorsitzende der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ehemalige norwegische
Ministerpräsidentin, Gro Harlem Brundtland, hat an die von der
Hungernot betroffenen Länder im Süden Afrikas appelliert,
Hilfslieferungen aus den USA anzunehmen, auch wenn die Lebensmittel
aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Der WHO liege kein
wissenschaftlich dokumentierter Fall vor, in dem der Verzehr von
GVO-Lebensmitteln gesundheitlich schädlich sei. Brundtland traf
verantwortliche Politiker aus den zehn betroffenen Ländern in
Simbabwes Hauptstadt Harare. In der Region sind 13 Millionen
Menschen von der Nahrungsmittelknappheit betroffen, 300.000 akut
gefährdet.
Hungerhilfe mit Gen-Mais
(12.8.) Mehrere Länder aus dem südlichen
Afrika haben Hilfslieferungen mit Mais aus USA
und Kanada zurückgewiesen, weil sie teilweise
aus gentechnisch verändertem Entegut bestehen.
Die Länder - vor allem Zimbabwe, Sambia,
Mosambik - befürchten, die heimischen Landwirte
könnten die Maiskörner aussäen und damit den
"gentechnik-freien" Mais-Export in die
EU gefährden. Auch Sicherheitsbedenken gegen
den in Nord- und Südamerika seit mehreren
Jahren angebauten Bt-Mais werden angeführt.
Inzwischen haben die Spenderländer
angekündigt, den Mais vor der Einfuhr zu
mahlen. Das südliche Afrika wird derzeit von
einer Hungerkatastrophe heimgesucht.
Landwirte: Skeptisch gegenüber der Grünen
Gentechnik
(9.8.) Nach einer im Juni/Juli 2002 im Auftrag
von Greenpeace durchgeführten Umfrage wollen 70% der deutschen Landwirte keine gentechnisch
veränderten Pflanzen anbauen. Maßgebend für
diese Einstellung der Landwirte ist die mangelnde
Verbraucherakzeptanz. Dennoch ist die Grüne
Gentechnik inzwischen auch ein Thema für die praktische
Landwirtschaft. Bei den diesjährigen
Feldtagen der DLG (Deutsche
Landwirtschafts-Gesellschaft) wurde die Grüne
Gentechnik erstmals mit einem eigenen Zelt und
mehreren Informationsanbietern präsentiert.
Dazu wurden Felder mit gentechnisch verändertem
Mais gezeigt. Die Feldtage wurde in diesem Jahr
von mehr als 22000 Landwirten und Fachleuten
besucht. Auch TransGen war mit einem Stand
vertreten.
Geändertes Meinungsklima zur Gentechnik?
(10.7.) Im Herbst 2001 befragte das Allensbacher
Institut für Demoskopie die Bundesbürger nach
ihrer Meinung zur Gentechnik. Die
Ergebnisse deuten auf eine wachsende Akzeptanz
der Gentechnologie hin, die auch die Grüne
Gentechnik mit einbezieht. Auftraggeber war das
Bundespresseamt. Erst nach Presseberichten wurde
die Studie der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht.
EU-Parlament für schärfere
Kennzeichnungsvorschriften
(4.7.) Mit knapper Mehrheit hat sich das
Europäische Parlament für strengere
Vorschriften für gentechnisch veränderte
Lebensmittel ausgesprochen. Danach soll der
Schwellenwert, bis zu dem unbeabsichtigte
GVO-Beimischungen kennzeichnungsfrei bleiben auf
0,5% gesenkt werden. Handelt es sich dabei um
GVOs, die in der EU nicht zugelassen sind,
sollen keine Spuren toleriert werden. Das
Parlament ging damit über die Vorschläge der
EU-Kommission für eine neue Verordnung über
gentechnisch veränderte Lebens- und
Futtermittel hinaus.
Honig aus Kanada: Pollen aus gv-Raps
(3.7.) Greenpeace hat in kanadischem Honig
gentechnisch veränderten Raps nachgewiesen. In Kanada wächst auf
etwa zwei Millionen Hektar, mehr als
50% der dortigen Anbaufläche, gentechnisch
veränderter Raps. Die zwei betroffenen Produkte
waren nicht gekennzeichnet. - Vor zwei Jahren
waren auch in Deutschland im Rahmen eines
Forschungsprojektes Spuren von GVO-Raps im Darm
von Honigbienen gefunden worden.
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