Nach der Zustimmung des Europa-Parlaments
Das Ende der "gentechnik-freien"
Zeit
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Vor fünf Jahren verabredeten die
EU-Umweltminister, die Zulassung von GVO-Pflanzen einzustellen.
Dieses Moratorium sollte solange bestehen, bis neue
Rechtsvorschriften zur Grünen Gentechnik in Kraft treten. Nun ist
dieser Zeitpunkt erreicht. Mit der Zustimmung des EU-Parlaments zu
den Verordnungen über gentechnisch veränderte Lebens- und
Futtermittel geht die zulassungsfreie Periode zu Ende.
Bis zuletzt war es spannend,
ob sich das Europäische Parlament dem Gemeinsamen
Standpunkt von Kommission und Ministerrat anschließen
würde. Vor allem bei der Frage des Schwellenwertes
gingen die Auffassungen auseinander. Zuletzt hatte der
Umweltausschuss des Parlaments eine Höhe von 0,5
Prozent empfohlen, bis zu dem zufällige
GVO-Beimischungen zu tolerieren seien.
Am Ende folgte die Mehrheit
des Parlaments der Linie der Agrarminister, die sich im
Herbst auf 0,9 Prozent geeinigt hatten. Offenbar wollte auch
das Parlament ein langwieriges Vermittlungsverfahren
vermeiden. Nun können die beiden Verordnungen über GVO-Lebens- und Futtermittel und zur Rückverfolgbarkeit
gegen Ende des Jahres in Kraft treten. Nachdem die neue
Freisetzungs-Richtlinie bereits seit Oktober 2002
rechtsgültig ist, verfügt die EU damit über einen
neuen Rechtsrahmen zur Gentechnik.
Auch bei GVO-Lebensmitteln
setzt die EU ihr neues Regulierungskonzept um: strengere
Zulassungsbestimmungen, Rückverfolgbarkeit bei den
Rohstoffen und vor allem mehr Kennzeichnung und
Transparenz. Bei den Genehmigungsverfahren wird die neue
Europäische Lebensmittelbehörde eine zentrale Rolle
übernehmen.
Überwiegend positiv. Als Forschritt für
Verbraucher und Landwirte feierte Renate Künast den
Beschluss des EU-Parlaments. Sogar Greenpeace sprach von
einem "Sieg für den Verbraucherschutz". Nur
der BUND beklagte, die neue Verordnung gebe
"Grünes Licht für gentechnische
Verunreinigung". Europa-Bio, der Dachverband der
Biotechnologie-Industrie freute sich, dass "extreme
Positionen" sich nicht durchgesetzt haben und ein
Verbot der Grünen Gentechnik damit vom Tisch sei.
Dennoch beklagte er die Last an Vorschriften, die den
Unternehmen aufgebürdet worden sei.
Problem Umsetzung. Tatsächlich sind mit den
neuen Verordnungen nicht alle Probleme gelöst. Vor
allem bei der Kennzeichnung gibt es noch viele Fragen,
ob und wie sie praktiziert werden wird. Da nicht mehr
der DNA-Nachweis im Endprodukt die Kennzeichnungspflicht
auslöst, müssen warenstromgleitende
Rückverfolgbarkeitssysteme die notwendigen
Informationen für eine Kennzeichnung liefern. Doch
welche Systeme dazu geeignet sind, wie sie umgesetzt und
vor allem überwacht werden, ist weitgehend
ungeklärt. Auch im internationalen Agrarhandel
müssten solche System etabliert werden.
Zu erwarten ist, dass auch
künftig die Lebensmittelwirtschaft alles tun wird, um
eine Kennzeichnung ihrer Produkte zu vermeiden. Damit
das Etikett den Konsumenten verlässliche Informationen
über den tatsächlichen Anwendungsstand der Gentechnik
liefert, ist neben durchdachten Vorschriften auch die
Bereitschaft der beteiligten Unternehmen erforderlich.
Leitlinien zur Koexistenz. Ungelöst ist auch
noch, wie die von allen gewollte "Koexistenz"
zwischen einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik
geregelt werden soll. Eigentlich wollte die Kommission
diese Aufgabe den Mitgliedstaaten überlassen. Nun hat
das Parlament die Kommission verpflichtet, Leitlinien für die Koexistenz zu
erarbeiten. Noch im Juli sollen diese vorgelegt werden.
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