Große Koalition: Neue Akzente bei der Grünen
Gentechnik
(13.11.2005) In ihrem
Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart,
das bestehende, von der rotgrünen Regierung
durchgesetzte Gentechnik-Gesetz zu ändern. Einzelne
Regelungen sollen so ausgestaltet werden, "dass sie
Forschung und Anwendung in Deutschland befördern".
Dazu sollen in Bezug auf Freisetzung und Anbau von
gv-Pflanzen "gesetzliche Definitionen präzisiert"
werden.
Die neue Bundesregierung will
darauf hinwirken, dass die beteiligten
Wirtschaftszweige einen Ausgleichsfonds einrichten.
Daraus sollen wirtschaftliche Schäden durch
GVO-Einträge beglichen werden, die beim Anbau von
gv-Pflanzen trotz Einhaltung der Vorsorgepflichten
und der Grundsätze der guten fachlichen Praxis
eintreten. Damit wird es künftig eine
verschuldensabhängige Haftung geben: Ein gv-Pflanzen
anbauender Landwirt haftet als Verursacher für
GVO-bedingte Schäden gegenüber seinen Nachbarn –
allerdings nur, wenn er gegen die Regeln für die
gute fachliche Praxis beim GVO-Anbau verstoßen hat.
Solche gesetzlich verbindlichen Vorschriften gibt es
in Deutschland derzeit noch nicht.
An dem grundsätzlichen Ziel
des Gentechnik-Gesetzes, die Wahlfreiheit der
Landwirte und Verbraucher und die Koexistenz
unterschiedlicher Bewirtschaftungsformen zu
gewährleisten, will auch die neue Bundesregierung
festhalten.
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