Wenig Änderungen. Seehofer legt Eckpunkte zum
Gentechnik-Gesetz vor
(25.11.2006) Nach langen
Diskussionen hat Bundeslandwirtschaftsminister
Seehofer erste Eckpunkte zur Novellierung des
Gentechnik-Gesetzes vorgelegt. Vor allem bei der
Haftung, einer der Haupt-Streitpunkte, soll sich
offenbar wenig ändern.
Danach haften Landwirte, die
gv-Pflanzen anbauen, weiterhin
"gesamtschuldnerisch", wenn es auf den
Nachbarfeldern zu wirtschaftlichen Schäden infolge
Auskreuzung kommt und kein Einzelverursacher
festzustellen ist. Bei Mais soll künftig ein
Sicherheitsabstand von 150 Metern zwischen Feldern
mit konventionellen und gv-Pflanzen eingehalten
werden. Seehofer plant, dass die verbleibenden
Haftungsrisiken der Landwirte durch eine
Selbstverpflichtung der Saatguthersteller abgedeckt
werden. Bei wissenschaftlichen Freilandversuchen mit
experimentellen, noch nicht allgemein zugelassenen
gv-Pflanzen will Seehofer die Haftung für mögliche
Schäden auf die angrenzenden Felder beschränken.
Nicht zugelassene gv-Pflanzen dürfen jedoch
grundsätzlich nicht in Lebens- und Futtermittel
gelangen.
Ob Seehofers Vorschläge ohne
Änderungen das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen,
erscheint fraglich. Schon in der CDU/CSU liegen die
Positionen auseinander. So plädiert
Bundesforschungsministerin Schavan etwa für einen
Abstand von 50 Metern. Kritik kommt auch aus der
SPD. Ulrich Kelber, stellvertretender Vorsitzender
der Bundestagstagsfraktion verlangt "deutliche
Änderungen".
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