Mannanase

Wirkung Aufspaltung von Mannanen
Anwendungsbereiche Futtermittel
gentechnische Herstellung ja

Die Mannanase ist ein Enzym, das so genannte Mannane abbaut. Diese Polysaccharide sind aus dem Einfachzucker Mannose aufgebaut und in der Natur weit verbreitet. Mannane dienen vielen Pflanzen - beispielsweise im Samen - als Reservekohlenhydrate.

Mannanase wird vor allem als Zusatzstoff in soja- und maishaltigen Futtermitteln für Masthühner und Schweine verwendet. Ziel ist, die Futterverwertung zu verbessern und die Zunahme an Körpermasse zu erhöhen.

In Kombination mit weiteren Enzymen wie Glucanase, Cellulase und Xylanase wird die Mannanase auch bei der Verarbeitung von Kaffeebohnen, Sojabohnen, Johannisbrot und Guarkernmehl eingesetzt.

In Waschmitteln wirkt Mannanase in Kombination mit weiteren Enzymen effektiv gegen Verschmutzungen durch Lebensmittel wie Eiskrem, Tomatensoße oder Salatdressing, die Guarkernmehl enthalten. Der Zusatzstoff Guarkernmehl wird aus den Samen des Guarbaumes gewonnen und in zahlreichen Produkten etwa als Füllstoff oder Geliermittel eingesetzt.

Gentechnik

Herstellung: Enzyme werden inzwischen nahezu ausschließlich biotechnisch hergestellt. Viele der dafür genutzten Mikroorganismen sind gentechnisch verändert, andere wurden mit modernen molekularbiologischen Verfahren optimiert. Einige der in der Lebens- und Futtermittelwirtschaft eingesetzten Enzyme gibt es nur aus gentechnischer Herstellung.

Zulassung: Für Lebensmittelenzyme besteht in der EU eine gesetzliche Zulassungspflicht. Besondere Anforderungen für mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme gibt es dabei nicht.

  • Lebensmittelenzyme dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer „Gemeinschaftsliste“ eingetragen sind. Die Voraussetzungen dafür sind: Der Verzehr des betreffenden Enzyms muss gesundheitlich unbedenklich sein, seine Verwendung muss technologisch notwendig sein und darf den Verbraucher nicht irreführen. Dies wird für jedes einzelne Enzympräparat von der EFSA überprüft.
  • Futtermittelenzyme müssen wie alle Futtermittelzusätze ausdrücklich für eine Verwendung in der Tierfütterung erlaubt sein. Voraussetzung dafür ist eine Sicherheitsbewertung durch die EFSA. In Futtermitteln erlaubte Enzyme sind in einer EU-weit gültigen Positivliste aufgeführt.

Kennzeichnung: Bei Lebensmitteln müssen Enzyme nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dagegen gelten Enzyme in Futtermitteln als Zusatzstoffe und müssen auf der Verpackung der Futtermittels (oder in den Lieferpapieren) entsprechend deklariert werden.

Grundsätzlich ist die Herstellungsweise von Enzymen kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme weder bei Lebens- noch bei Futtermitteln besonders gekennzeichnet werden.