Sulfhydryl-Oxidase (SOX)
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Wirkung |
Verknüpfung von Eiweißen |
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Anwendungsbereiche |
Erhöhung der Teigstabilität |
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gentechnische Herstellung |
ja |
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Kennzeichnung |
nein |
Wirkung
Die Sulfhydryl-Oxidase, kurz SOX, verknüpft
Eiweiße, indem sie zwei Sulfhydrylgruppen zu einer Disulfidbrücke
verbindet. Bei diesem Oxidationsprozess entstehen sehr geringe Mengen Wasserstoffperoxid.
Verwendung
Die Mehlreifung spielt eine große Rolle für
die Backeigenschaften. Das Enzym SOX ist gut zur
Behandlung von Mehlen in der Mühle geeignet, entfaltet aber auch
innerhalb des Teiges in sauerstoffarmer Umgebung seine Wirkung.
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als Backenzym zur Verbesserung der
Teigeigenschaften (Elastizität, Stabilität) und zur
Produktoptimierung (Krumenstruktur, Volumen); vgl. auch:
Backmischungen
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speziell bei laminierten Teigen, die während
der Zubereitung sehr dünn ausgerollt werden müssen (z.B. für
Croissants, Blätterteiggebäck, Pasteten, Kräcker, Kekse)
In Zukunft soll SOX auch in anderen
Lebensmitteln wie Milch-,
Fleisch- und Eierzeugnissen eingesetzt werden, um Proteine schonend zu
vernetzen. Bei der Herstellung von ESL-Milch (extended shelf life)
zum Beispiel könnte das Enzym den unangenehmen Kochgeschmack
beseitigen.
Gentechnik
In Europa wird Sulfhydryl-Oxidase mit Hilfe
von gentechnisch veränderten Bakterien hergestellt. Das Gen stammt aus der Bäckerhefe Saccharomyces
cerevisiae.
Zulassung und Kennzeichnung
Zulassung. Die Verwendung von Enzymen
ist in der EU gesetzlich geregelt. Besondere Anforderungen für mit
Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme
gibt es nicht. Dieses wird jedoch bei der Risikobewertung von
Enzymen berücksichtigt.
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Lebensmittelenzyme
dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer
"Gemeinschaftsliste" eingetragen sind. Dafür müssen die Enzyme
bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Verzehr muss gesundheitlich
unbedenklich sein, sie müssen technologisch notwendig sein und
dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Mit einer ersten
Gemeinschaftsliste ist nicht vor 2013 zu rechnen.
Kennzeichnung. Die Herstellungsweise von Enzymen ist
kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch
veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht besonders
gekennzeichnet werden.
- Bei Lebensmitteln sind Enzyme in der Regel
nicht deklarationspflichtig. Nur Enzyme, die wie Zusatzstoffe im
Lebensmittel eine technologische Funktion erfüllen, müssen auf
der Zutatenliste aufgeführt werden.
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