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Dextranase

Wirkung Abbau von Dextran
Anwendungsbereiche Zuckerindustrie
gentechnische Herstellung möglich
Kennzeichnung nein

Wirkung

Dextranasen bauen Dextran ab - eine stärkeähnliche Verbindung (Polysaccharid), die von Bakterien der Gattung Leuconostoc gebildet wird.

Verwendung

Das Enzym Dextranase wird vor allem in der Zuckerindustrie eingesetzt, um Dextran abzubauen und dadurch die Reinigung von Rüben- und Rohrzuckersäften zu verbessern.

Das Polysaccharid Dextran wird von Bakterien gebildet, die in beschädigtem ZuckerrohrZuckerrohr oder während der Lagerung in Zuckersaft wachsen können. Auch bei der Verarbeitung von ZuckerrübenZuckerrüben kann Dextran entstehen, insbesondere wenn sie während der Ernte und Lagerung Einfrier- und Auftauzyklen ausgesetzt waren. Da Dextran in Lösung eine hohe Viskosität hat, sind Filtration und Kristallisation des Zuckersaftes erschwert. Zudem wird die Qualität des Lebensmittels herabgesetzt und die Ausbeute verringert.

Gentechnik

Auf dem europäischen Markt werden derzeit zwei Dextranase-Präparate angeboten. Die Enzyme werden mit Hilfe konventioneller Pilze gewonnen.

Zulassung und Kennzeichnung

Zulassung. Die Verwendung von Enzymen ist in der EU gesetzlich geregelt. Besondere Anforderungen für mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme gibt es nicht. Dieses wird jedoch bei der Risikobewertung von Enzymen berücksichtigt.

  • Lebensmittelenzyme dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer "Gemeinschaftsliste" eingetragen sind. Dafür müssen die Enzyme bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Verzehr muss gesundheitlich unbedenklich sein, sie müssen technologisch notwendig sein und dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Mit einer ersten Gemeinschaftsliste ist nicht vor 2013 zu rechnen.

Kennzeichnung. Die Herstellungsweise von Enzymen ist kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht besonders gekennzeichnet werden.

  • Bei Lebensmitteln sind Enzyme in der Regel nicht deklarationspflichtig. Nur Enzyme, die wie Zusatzstoffe im Lebensmittel eine technologische Funktion erfüllen, müssen auf der Zutatenliste aufgeführt werden.

 

Zucker und Süßstoffe.

transGEN-Datenbank Pflanzen / Lebensmittel: Zuckerrübe, Zuckerrohr, Aspartam, Glukosesirup

03. Mai 2012 [nach oben springen]

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