Amylase
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Wirkung |
Aufspaltung pflanzlicher Stärke |
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Anwendungsbereiche |
Backwaren, Getränke, Stärkeverzuckerung; Futtermittel |
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gentechnische Herstellung |
verbreitet |
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Kennzeichnung |
nein |
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EU-Zulassung |
ja (Futtermittel) |
Wirkung
Amylasen ist der Sammelbegriff für verschiedene
Stärke abbauende Enzyme, die in der Natur weit verbreitet sind. Sie kommen in Tieren und Pflanzen vor und werden von vielen Mikroorganismen gebildet.
Um die in der Nahrung vorhandene pflanzliche
Stärke zu verwerten, müssen die großen Stärkemoleküle zuvor in kleinere Einheiten zerlegt werden. Dieser Stärkeaufschluss wird durch Amylasen
und andere Enzyme bewirkt. Sie werden von den im Darm siedelnden
Mikroorganismen gebildet.
Verwendung
In der Lebensmittelindustrie kommen
Amylasen vor allem dort zum Einsatz, wo stärkehaltige Rohstoffe
verwendet werden. Zwar sind Amylasen natürlicherweise in vielen
dieser Rohstoffe - etwa in Getreide oder Hefen - vorhanden. Doch
die rohstoffeigenen Amylasen reichen oft nicht aus oder sie
wirken zu langsam. Um die Stärke-Aufspaltung zu steuern oder zu
beschleunigen, werden großtechnisch gewonnene Amylasen
zugesetzt. Diese Präparate enthalten meist ein Gemisch mehrerer
Amylase-Typen.
Die wichtigsten Anwendungsgebiete für Amylasen im Lebensmittelbereich
sind Stärkeindustrie und Stärkeverzuckerung:
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Amylasen bauen Mais- oder Kartoffelstärke in mehreren Schritten zu zuckerhaltigen Sirupen ab ( Glukosesirup,
Fruktosesirup). Diese finden eine breite Verwendung etwa
bei Süßwaren,
Backwaren, Speiseeis oder
Tomatenketchup. Glukosesirup ist zudem Grundstoff für viele weitere Lebensmittelzutaten und -zusatzstoffe.
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Backwaren: Amylasen sind vielfach in
Backmischungen enthalten. Sie "verdauen" die Stärke vor. Bei Hefebackwaren führt das zu einer erhöhten Leistung der Hefen und vergrößert das Volumen des Gebäcks. Vor allem bei Weißbrot sollen Krustenstabilität und Lagerfähigkeit ("Altbackenwerden") verbessert werden. Zunehmende Bedeutung hat der Zusatz von Amylasen bei tiefgekühlten Teigen und Backwaren.
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Alkoholindustrie: Viele
Spirituosen werden aus Stärke (Getreide, Kartoffeln) gewonnen. Diese muss erst von den Amylasen in Zuckereinheiten aufgespaltet werden, damit sie zu Alkohol vergoren werden können.
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Fruchtsaft: Amylasen bauen stärkehaltige Trübstoffe ab.
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Bier (nicht in Deutschland): Beim traditionellen Mälzen bauen die gersteeigenen Amylasen die Stärke ab. Um diesen Vorgang zu optimieren, werden neben anderen isolierten Enzymen auch Amylasen zugesetzt. Diese im Ausland verbreitete Praxis ist in Deutschland nicht zulässig, da sie gegen das gesetzlich vorgeschriebene Reinheitsgebot verstößt.
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Futtermittelzusätze: Amylasen verbessern den Stärkeaufschluss und tragen so zu einer besseren Verwertung pflanzlicher Futtermittel bei.
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In Wasch- und Reinigungsmitteln bauen Amylasen stärkehaltige Verschmutzungen ab.
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Textilverarbeitung
Gentechnik
Amylasen werden seit längerem biotechnisch mit verschiedenen Pilz- und Bakterienkulturen hergestellt. Bakterielle Amylasen
sind in der Regel temperaturstabiler als die von Pilzkulturen.
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Bakterielle Amylasen werden inzwischen überwiegend mit
Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen. Bei der Herstellung mit Pilzkulturen werden
Aspergillus-Stämme
eingesetzt, die nicht als gentechnisch verändert anzusehen sind. Bei
einem Präparat werden gentechnisch veränderte Mikroorganismen (Trichoderma)
verwendet.
Zulassung und Kennzeichnung
Zulassung. Die Verwendung von Enzymen
ist in der EU gesetzlich geregelt. Besondere Anforderungen für mit
Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme
gibt es nicht. Dieses wird jedoch bei der Risikobewertung von
Enzymen berücksichtigt.
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Futtermittel: Wie alle
Futtermittelzusätze müssen auch Enzyme für diesen Zweck
ausdrücklich erlaubt sein. Voraussetzung dafür ist eine
Sicherheitsbewertung durch die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bislang sind
acht Amylase-Präparate, in Kombination mit
Xylanasen und
Glucanasen, in die EU-weit gültige Positivliste
aufgenommen worden.
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Lebensmittel: Lebensmittelenzyme
dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer
"Gemeinschaftsliste" eingetragen sind. Dafür müssen die Enzyme
bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Verzehr muss gesundheitlich
unbedenklich sein, sie müssen technologisch notwendig sein und
dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Mit einer ersten
Gemeinschaftsliste ist nicht vor 2013 zu rechnen.
Kennzeichnung. Die Herstellungsweise von Enzymen ist
kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch
veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht besonders
gekennzeichnet werden.
- Bei Futtermitteln gelten Enzyme als Zusatzstoffe und
müssen auf der Verpackung entsprechend deklariert werden.
- Bei Lebensmitteln sind Enzyme dagegen in der Regel
nicht deklarationspflichtig. Nur Enzyme, die wie Zusatzstoffe im
Lebensmittel eine technologische Funktion erfüllen, müssen auf
der Zutatenliste aufgeführt werden.
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