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Glucanase

Wirkung Aufspaltung von Glucanen, vor allem bei Gerste
Anwendungsbereiche Bier (in Deutschland nicht erlaubt), Wein; Futtermittel
gentechnische Herstellung möglich
Kennzeichnung nein
EU-Zulassung ja (Futtermittel)

Wirkung

Die (Beta-) Glucanasen bauen Glucane ab - stärkeähnliche Verbindungen (Polysaccharide), die in einigen Pflanzen wie Gerste vorkommen. Die Glucane gehören zur Gruppe der Hemicellulosen (vgl. auch HemicellulaseHemicellulase).

Verwendung

  • Glucanasen werden beim BierbrauenBierbrauen eingesetzt, um die in der Braugerste enthaltenen Glucane schnell und vollständig abzubauen. Diese verstopfen oft die Filter und führen zu langen Reinigungszeiten. - Zwar bildet natürlicherweise auch die Gerste selbst Glucanasen, doch diese reichen in der Regel nicht aus, um alle im Bier vorhandenen Glucane abzubauen. In Deutschland verstößt der Einsatz von Enzymen beim Bierbrauen gegen das Reinheitsgebot und ist daher nicht erlaubt.

  • Bei der Herstellung von WeinWein: Glucanasen werden zur Klärung des Mosts und Verbesserung der Filtrierfähigkeit eingesetzt; vor allem bei Spätlesen, wenn die Trauben vom Botrytis-Pilz befallen sind.

  • auch als FuttermittelzusätzeFuttermittelzusätze (GeflügelGeflügel, SchweineSchweine): Durch den Aufschluss der in den pflanzlichen Futtermitteln enthaltenen Glucane tragen Glucanasen zu einer besseren Verwertung pflanzlicher Futtermittel bei.

  • Stärkeindustrie, auch bei der Herstellung von BackwarenBackwaren und DiätproduktenDiätprodukten

Weitere Anwendungsgebiete

  • in der Textilindustrie (Bleichmittel)

Gentechnik

(Beta-) Glucanasen werden durch Fermentation mit verschiedenen Pilz- und Bakterienarten gewonnen.

  • Bei der Herstellung von Glucanasen werden auch gentechnisch veränderte Produktionsstämme, vor allem Schimmelpilze aber auch Bakterien, eingesetzt. Drei mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellte Glucanase-Präparate werden in der EU kommerziell vermarktet.

Zulassung und Kennzeichnung

Zulassung. Die Verwendung von Enzymen ist in der EU gesetzlich geregelt. Besondere Anforderungen für mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme gibt es nicht. Dieses wird jedoch bei der Risikobewertung von Enzymen berücksichtigt.

  • Futtermittel: Wie alle Futtermittelzusätze müssen auch Enzyme für diesen Zweck ausdrücklich erlaubt sein. Voraussetzung dafür ist eine Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bislang sind 27 Glucanase-Präparate, meist in Kombination mit anderen Enzymen wie XylanaseXylanase, in die EU-weit gültige Positivliste aufgenommen worden.

  • Lebensmittel: Lebensmittelenzyme dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer "Gemeinschaftsliste" eingetragen sind. Dafür müssen die Enzyme bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Verzehr muss gesundheitlich unbedenklich sein, sie müssen technologisch notwendig sein und dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Mit einer ersten Gemeinschaftsliste ist nicht vor 2013 zu rechnen.

Kennzeichnung. Die Herstellungsweise von Enzymen ist kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht besonders gekennzeichnet werden.

  • Bei Futtermitteln gelten Enzyme als Zusatzstoffe und müssen auf der Verpackung entsprechend deklariert werden.
  • Bei Lebensmitteln sind Enzyme dagegen in der Regel nicht deklarationspflichtig. Nur Enzyme, die wie Zusatzstoffe im Lebensmittel eine technologische Funktion erfüllen, müssen auf der Zutatenliste aufgeführt werden.

  

Getränke: Gentechnik dabei?

transGEN-Datenbank Lebensmittel: Bier, Wein, Fruchtsaft, Milch

02. Mai 2012 [nach oben springen]

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