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Hemicellulase
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Wirkung |
Aufspaltung von Bestandteilen pflanzlicher Zellwände |
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Anwendungsbereiche |
Backwaren, Stärkeprodukte, Spirituosen |
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gentechnische Herstellung |
möglich |
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Kennzeichnung |
nein |
Wirkung
Sammelbezeichnung für Enzyme, die Hemicellulosen aufspalten.
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Hemicellulosen ist eine Sammelbezeichnung
für verschiedene Bestandteile pflanzlicher Zellwände (Glucane,
Galactane, Mannane, Pentosane, Xylane) mit Ausnahme der Cellulose.
Sie sind für Menschen unverdaulich und zählen daher zu den
Ballaststoffen.
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In Getreide kommen Hemicellulosen in
vergleichsweise großen Anteilen (2-12 Prozent) vor und werden auch
als Schleimstoffe bezeichnet.
Verwendung
Hemicellulase wird - oft in Kombination mit
Amylase, Glucanase,
Cellulase oder Xylanase
- vor allem verwendet
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als Backenzym (in Backmischungen) zur Verbesserung der Teigeigenschaften (Maschinengängigkeit, Stabilität) und zur Produktoptimierung (Volumen, Konsistenz, Haltbarkeit); auch für tiefgekühlte Teige und Backwaren
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bei der Fruchtsaft- und Getränkeherstellung
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bei der Spirituosenherstellung und in der Alkoholindustrie
(Hemicellulasen schließen die Schleimstoffe der Getreide auf, die so für die Fermentation nutzbar werden.)
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in Kombination mit anderen Enzymen auch bei der
Weinherstellung (Hemicellulasen unterstützen die Extraktion von erwünschten Substanzen wie Tanninen und Aromen aus den Traubenschalen.)
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als Futterzusatz (bessere Verwertung der Futtermittel)
Gentechnik
Hemicellulasen werden durch Fermentation mit
verschiedenen Pilz- und Bakterienarten gewonnen.
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In Europa wird eine Hemicellulase mit
gentechnisch veränderten Bakterienstämmen hergestellt.
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Bei Fermentationsverfahren mit Pilzkulturen werden derzeit
überwiegend Stämme verwendet, die nicht als gentechnisch verändert gelten.
Zulassung und Kennzeichnung
Zulassung. Die Verwendung von Enzymen
ist in der EU gesetzlich geregelt. Besondere Anforderungen für mit
Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme
gibt es nicht. Dieses wird jedoch bei der Risikobewertung von
Enzymen berücksichtigt.
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Futtermittel: Wie alle
Futtermittelzusätze müssen auch Enzyme für diesen Zweck
ausdrücklich erlaubt sein. Voraussetzung dafür ist eine
Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA). Zugelassene Präparate werden in
eine EU-weit gültige Positivliste aufgenommen.
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Lebensmittel: Lebensmittelenzyme
dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer
"Gemeinschaftsliste" eingetragen sind. Dafür müssen die Enzyme
bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Verzehr muss gesundheitlich
unbedenklich sein, sie müssen technologisch notwendig sein und
dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Mit einer ersten
Gemeinschaftsliste ist nicht vor 2013 zu rechnen.
Kennzeichnung. Die Herstellungsweise von Enzymen ist
kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch
veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht besonders
gekennzeichnet werden.
- Bei Futtermitteln gelten Enzyme als Zusatzstoffe und
müssen auf der Verpackung entsprechend deklariert werden.
- Bei Lebensmitteln sind Enzyme dagegen in der Regel
nicht deklarationspflichtig. Nur Enzyme, die wie Zusatzstoffe im
Lebensmittel eine technologische Funktion erfüllen, müssen auf
der Zutatenliste aufgeführt werden.
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Lebensmittel, hergestellt unter Verwendung von Enzymen. transGEN-Datenbank
Enzyme: Fleisch (Proteasen), Bier
(Acetolactat-Decarboxylase), Backwaren (Amylasen),
Futterzusätze |
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Lebensmittel, Enzyme, Gentechnik. Zahlreiche Enzyme
werden mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen
hergestellt. |
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