Katalase
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Wirkung |
Aufspaltung von Wasserstoffperoxiden |
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Anwendungsbereiche |
Konservierung von Eiprodukten und Mayonnaise |
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gentechnische Herstellung |
möglich |
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Kennzeichnung |
nein |
Wirkung
Katalase ist ein vor allem in der Leber von Tieren vorkommendes natürliches Enzym, welches das Zellgift Wasserstoffperoxid in Sauerstoff und Wasser spaltet.
Verwendung
Katalase wird vor allem in Kombination mit dem Enzym
Glucoseoxydase
als konservierendes "System" eingesetzt,
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vor allem bei Mayonnaise und Eiprodukten wie z.B. Vollei oder
Trockeneiklar,
aber auch in der Milch- und Käseverarbeitung
Im ersten Schritt spaltet Katalase das im jeweiligen Produkt vorhandene Wasserstoffperoxid in Sauerstoff und Wasser auf. Im zweiten Schritt baut Glucoseoxydase den besonders in Eiern unerwünschten Glukose-Zucker in eine stabile, unproblematische Variante um (Gluconsäure). Dafür ist allerdings Sauerstoff nötig, der im ersten Schritt frei wird. Glukose ist in Eiprodukten unerwünscht, da es mit den Aminosäuren reagiert und
zu einer bräunlichen Färbung führt.
Weitere Anwendungsfelder:
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bei der Herstellung von
Backwaren, Getränken
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Analytik (etwa zur Qualitätskontrolle von
Milchprodukten), Textilindustrie, Kosmetikindustrie (für Gesichtsmasken)
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Reinigungsmittel für Kontaktlinsen (zum
Abbau des in manchen Produkten enthaltenen Wasserstoffperoxids)
Gentechnik
Katalase wird durch Fermentation mit
Hilfe von verschiedenen Pilz- und Bakterienarten gewonnen.
Zulassung und Kennzeichnung
Zulassung. Die Verwendung von Enzymen
ist in der EU gesetzlich geregelt. Besondere Anforderungen für mit
Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme
gibt es nicht. Dieses wird jedoch bei der Risikobewertung von
Enzymen berücksichtigt.
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Lebensmittelenzyme
dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer
"Gemeinschaftsliste" eingetragen sind. Dafür müssen die Enzyme
bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Verzehr muss gesundheitlich
unbedenklich sein, sie müssen technologisch notwendig sein und
dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Mit einer ersten
Gemeinschaftsliste ist nicht vor 2013 zu rechnen.
Kennzeichnung. Die Herstellungsweise von Enzymen ist
kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch
veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht besonders
gekennzeichnet werden.
- Bei Lebensmitteln sind Enzyme in der Regel
nicht deklarationspflichtig. Nur Enzyme, die wie Zusatzstoffe im
Lebensmittel eine technologische Funktion erfüllen, müssen auf
der Zutatenliste aufgeführt werden.
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