Pektinase
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Wirkung |
Aufspaltung von Pektinen |
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Anwendungsbereiche |
Fruchtsäfte, Obst- und Gemüseverarbeitung; Futtermittel |
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gentechnische Herstellung |
ja |
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Kennzeichnung |
nein |
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EU-Zulassung |
ja (Futtermittel) |
Wirkung
Pektinase (andere Bezeichnung:
Polygalacturonase)
ist der Oberbegriff für eine Reihe von Enzymen, welche die
Eigenschaft besitzen, Pektine abzubauen oder umzuwandeln. Pektin ist
eine Substanz, die die Zellwände pflanzlicher Zellen stabilisiert.
Einige Früchte bilden während des natürlichen Reifungsprozesses
Pektinasen.
siehe auch: Pektinesterase
Verwendung
Pektinasen, oft in Kombination mit weiteren
Enzymen, werden eingesetzt:
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vor allem bei der Herstellung von
Fruchtsäften und Gemüsesäften, um die Saftausbeute zu erhöhen.
Besonders bei Beeren verbessern Pektinasen die Extraktion von Farb- und Aromastoffen.
In einigen Fällen klären sie naturtrübe Säfte. Bei Beeren, Südfrüchten, Äpfel und Birnen sind Pektinase-Zusätze
allgemein üblich.
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zur Herstellung von Konzentraten aus Obst oder Gemüse (schonend erwärmte Masse aus rohen Pflanzen oder
Pflanzenteilen) - etwa bei Tomaten, Zwiebeln, Möhren, Paprika, Sellerie, aber auch Pflaumen, Sanddorn, Hagebutte
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bei der Gewinnung von Farbextrakten und färbenden Lebensmitteln aus pflanzlichen Rohstoffen
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bei der Gewinnung von hochkonzentrierten Zitrusaromen aus den Schalen von Zitrusfrüchten
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beim "enzymatischen Schälen" von Früchten, um frische, geschälte Früchte (etwa in Fruchtsalaten) anbieten zu können
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bei der Weinherstellung:
Pektinasen unterstützen die Klärung des frisch gepressten Mosts und verbessern seine Konsistenz. Der Wein wird dünnflüssiger.
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bei der Herstellung von Olivenöl: Durch den
Abbau der hochmolekularen Pektine ist die Abtrennung des Öls
erleichtert, und der Ertrag erhöht sich.
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in der Futtermittelindustrie (Polygalacturonase,
Pektinlyase)
Gentechnik
In der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion eingesetzte
Enzyme werden in der Regel mit gentechnisch veränderten
Mikroorganismen hergestellt. Andere Präparate sind kaum noch auf dem
Markt.
Zulassung und Kennzeichnung
Zulassung. Die Verwendung von Enzymen
ist in der EU gesetzlich geregelt. Besondere Anforderungen für mit
Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme
gibt es nicht.
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Lebensmittel: Lebensmittelenzyme
dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer
"Gemeinschaftsliste" eingetragen sind. Dafür müssen die Enzyme
bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Verzehr muss gesundheitlich
unbedenklich sein, sie müssen technologisch notwendig sein und
dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Mit einer ersten
Gemeinschaftsliste ist nicht vor 2015 zu rechnen.
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Futtermittel: Wie alle
Futtermittelzusätze müssen auch Enzyme für diesen Zweck
ausdrücklich erlaubt sein. Voraussetzung dafür ist eine
Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bislang sind drei Polygalacturonase-Präparate, in Kombination mit
Xylanasen und
Glucanasen, in die EU-weit gültige
Positivliste aufgenommen worden.
Kennzeichnung
- Bei Lebensmitteln müssen Enzyme nicht in der
Zutatenliste aufgeführt (mit wenigen Ausnahmen).
- Bei Futtermitteln gelten Enzyme als Zusatzstoffe und
müssen auf der Verpackung entsprechend deklariert werden.
Grundsätzlich ist die Herstellungsweise
von Enzymen kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit
gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht
besonders gekennzeichnet werden.
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