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Phytase

Wirkung Aufspaltung von Phytinsäure
Anwendungsbereiche Futtermittel
gentechnische Herstellung verbreitet
Kennzeichnung nein
EU-Zulassung ja (Futtermittel)

Wirkung

Phytase wirkt auf bestimmte Phosphorverbindungen: Sie spaltet Phytinsäure unter Freisetzung von Phosphaten. Phytase wird natürlicherweise in vielen Pflanzen und Mikroorganismen gebildet.

Verwendung

Phytase wird vor allem als Zusatzstoff in FuttermittelnFuttermitteln für Nicht-Wiederkäuer wie SchweineSchweine oder GeflügelGeflügel verwendet.

  • Anders als Wiederkäuer sind diese Nutztiere nicht in der Lage, den in der pflanzlichen Nahrung enthaltenen lebensnotwendigen Nährstoff Phosphor zu erschließen.

    Durch den Zusatz von Phytase im Futter für Schweine und Geflügel wird der in den Futterpflanzen vorhandene Phosphor als Nährstoff erschlossen. Es kann auf die sonst übliche Zufütterung von Phosphat verzichtet werden.

  • Dadurch sinkt der Phosphorgehalt in Gülle oder Stalldung, und die Phosphatbelastung der Umwelt bei der Düngung kann deutlich reduziert werden.

Gentechnik

Mit gentechnischen Verfahren können Mikroorganismen so "umprogrammiert" werden, dass sie Phytase in wirtschaftlich lohnenden Mengen herstellen. Erst damit wurde eine großtechnische Produktion von Phytase möglich.

  • Phytase wird in der Regel mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt. Dabei werden Schimmelpilzkulturen, aber auch Hefen als Produktionsorganismen eingesetzt.

  • In Europa sind mehrere Präparate im Handel. Bis auf eins werden alle mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen erzeugt.

Zulassung und Kennzeichnung

Zulassung. Die Verwendung von Enzymen ist in der EU gesetzlich geregelt. Besondere Anforderungen für mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme gibt es nicht. Dieses wird jedoch bei der Risikobewertung von Enzymen berücksichtigt.

  • Futtermittel: Wie alle Futtermittelzusätze müssen auch Enzyme für diesen Zweck ausdrücklich erlaubt sein. Voraussetzung dafür ist eine Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bislang sind fünf Phytase-Präparate in die EU-weit gültige Positivliste aufgenommen worden.

  • Lebensmittel: Lebensmittelenzyme dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer "Gemeinschaftsliste" eingetragen sind. Dafür müssen die Enzyme bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Verzehr muss gesundheitlich unbedenklich sein, sie müssen technologisch notwendig sein und dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Mit einer ersten Gemeinschaftsliste ist nicht vor 2013 zu rechnen.

Kennzeichnung. Die Herstellungsweise von Enzymen ist kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht besonders gekennzeichnet werden.

  • Bei Futtermitteln gelten Enzyme als Zusatzstoffe und müssen auf der Verpackung entsprechend deklariert werden.
  • Bei Lebensmitteln sind Enzyme dagegen in der Regel nicht deklarationspflichtig. Nur Enzyme, die wie Zusatzstoffe im Lebensmittel eine technologische Funktion erfüllen, müssen auf der Zutatenliste aufgeführt werden.

 

Tierfutter: Mit Gentechnik.  Die europäischen Landwirte benötigen weit mehr Futtermittel als sie selbst erzeugen können. Jährlich führt die EU deswegen 35 Millionen Tonnen eiweißreiche Sojabohnen ein, vor allem aus Brasilien, Argentinien und USA. Dort ist der Anbau gentechnisch veränderter Sorten der Normalfall. Wenn es nicht bewusst "ohne Gentechnik" produziert wird, ist Mischfutter im Regelfall "gentechnisch verändert". Eine Kennzeichnung der damit erzeugten Lebensmittel - Milch, Fleisch, Eier - ist nicht vorgeschrieben.

25. April 2012 [nach oben springen]

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