Protease
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Wirkung |
Abbau und Modifikation von Eiweißen |
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Anwendungsbereiche |
Backwaren, Fisch, Fleisch, Aromen, Säuglingsnahrung;
Futtermittel |
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gentechnische Herstellung |
verbreitet |
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Kennzeichnung |
nein |
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EU-Zulassung |
ja (Futtermittel) |
Wirkung
Sammelbezeichnung für verschiedene Enzyme, die Eiweiße (Proteine) oder
Peptide (Eiweißbausteine) spalten bzw. modifizieren.
Proteasen werden natürlicherweise von vielen Mikroorganismen gebildet; sie kommen zudem
in vielen Tieren und Pflanzen vor.
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Tiere bilden Eiweiß spaltende Verdauungsenzyme wie Trypsin, Pepsin oder
Chymosin.
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Bei den Pflanzen hat etwa Ananas eine hohe Proteaseaktivität. Das betreffende Enzym wird
Papain genannt.
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Auch in vielen Lebensmitteln (Fleisch, Käse, Fisch) sind Proteasen vorhanden oder werden im Verlauf von Reifungsprozessen gebildet. Wenn etwa Rindfleisch "abhängt", entstehen Proteasen, welche Proteine abbauen und
so das Fleisch zart machen.
Verwendung
Handelsübliche Protease-Präparate bestehen meist aus verschiedenen Protease-Enzymen. Sie
finden eine breite Verwendung in der Lebensmittelverarbeitung:
Weitere Anwendungsgebiete:
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in Wasch- und Reinigungsmitteln: Proteasen schließen eiweißhaltige Verschmutzungen auf.
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Lederindustrie, Behandlung von Wolle und
Rohseide
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Futterzusatz (bessere
Futterverwertung durch den Aufschluss von Eiweißen)
Gentechnik
Proteasen werden durch Fermentation mit Hilfe
verschiedener Bakterien- und Pilzkulturen gewonnen.
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Es sind eine Vielzahl von Protease-Präparaten erhältlich. Allein in Europa werden
knapp vierzig verschiedene Protease-Präparate hergestellt.
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15 dieser Protease-Präparate werden mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen
wie Schimmelpilzen und Bakterien hergestellt.
Zulassung und Kennzeichnung
Zulassung. Die Verwendung von Enzymen
ist in der EU gesetzlich geregelt. Besondere Anforderungen für mit
Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme
gibt es nicht. Dieses wird jedoch bei der Risikobewertung von
Enzymen berücksichtigt.
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Futtermittel: Wie alle
Futtermittelzusätze müssen auch Enzyme für diesen Zweck
ausdrücklich erlaubt sein. Voraussetzung dafür ist eine
Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bislang sind fünf Protease (Subtilisin) -Präparate,
meist in Kombination mit
Xylanasen und
Glucanasen, in die EU-weit gültige Positivliste
aufgenommen worden.
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Lebensmittel: Lebensmittelenzyme
dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer
"Gemeinschaftsliste" eingetragen sind. Dafür müssen die Enzyme
bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Verzehr muss gesundheitlich
unbedenklich sein, sie müssen technologisch notwendig sein und
dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Mit einer ersten
Gemeinschaftsliste ist nicht vor 2013 zu rechnen.
Kennzeichnung. Die Herstellungsweise von Enzymen ist
kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch
veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht besonders
gekennzeichnet werden.
- Bei Futtermitteln gelten Enzyme als Zusatzstoffe und
müssen auf der Verpackung entsprechend deklariert werden.
- Bei Lebensmitteln sind Enzyme dagegen in der Regel
nicht deklarationspflichtig. Nur Enzyme, die wie Zusatzstoffe im
Lebensmittel eine technologische Funktion erfüllen, müssen auf
der Zutatenliste aufgeführt werden.
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