Bier
mögliche Anwendung der Gentechnik
(Biere nach Reinheitsgebot) |
Kennzeichnung |
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gv-Hefe (derzeit keine Zulassung) |
ja, wenn Hefe noch im Bier; sonst: nein |
mögliche Anwendung der Gentechnik
(andere Biere) |
Kennzeichnung |
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Rohstoff gv-Mais |
ja |
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Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen |
nein |
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Zutaten und Zusatzstoffe wie Glukosesirup, Zitronensäure,
Ascorbinsäure |
(nein) |
Erläuterung zum Produkt
Bier nach deutschem Reinheitsgebot. Bier, das in Deutschland gebraut wird, unterliegt dem
"Biersteuergesetz". Diese moderne Rechtsform des traditionellen
Reinheitsgebotes von 1516 schränkt die erlaubten Zutaten auf Wasser,
Hefe, Hopfen und Gerstenmalz ein.
Für Weizenbiere gilt das Reinheitsgebot
streng genommen nicht. Dennoch bewerben viele deutsche Brauereien
ihre Weizenbiere als "nach dem Reinheitsgebot gebraut".
Im Ausland gebraute Biere unterliegen dem Reinheitsgebot
nicht, können aber ohne Beschränkung auch in Deutschland
verkauft werden. Die hier nicht zulässigen Zutaten müssen jedoch auf
dem Etikett angegeben werden. Beim Herstellungsprozess
verwendete Enzyme sind nicht deklarationspflichtig.
Mögliche Zusatzstoffe im Bier. Grundsätzlich ist es
erlaubt, in Deutschland Bier mit einigen
wenigen, gesetzlich festgelegten Zusatzstoffen herzustellen. Das
sind vor allem Zuckerkulör, Süßstoffe,
wenige Genusssäuren wie Zitronensäure,
das Verdickungsmittel Gummi arabicum und geringe Mengen
Schwefeldioxid. Dann darf das Bier aber nicht mit dem Hinweis "nach
deutschem Reinheitsgebot gebraut" in den Handel kommen.
Biermischgetränke. Seit 1993 ist es den deutschen
Brauereien erlaubt, Biere mit Limonade, Cola, Fruchtsaft etc. zu
vermischen. Inzwischen ist eine große Zahl unterschiedlicher
Produkte auf dem Markt.
Mögliche Anwendungen der Gentechnik
Bei Bieren, die nach dem deutschen
Reinheitsgebot gebraut sind, ist derzeit eine unmittelbare Nutzung
der Gentechnik ausgeschlossen.
Bei ausländischen Bieren hingegen sind
verschiedene Anwendungen der Gentechnik möglich.
Braurohstoffe. Grundsätzlich können
nahezu alle stärkehaltigen Pflanzen als Braurohstoffe verwendet
werden. In Deutschland ist es vor allem Gerste und
Weizen, im Ausland auch
Mais,
Reis oder Cassava.
Viele der beliebten
mittel- und südamerikanischen Biere werden mit Mais gebraut. Gentechnisch veränderter
Mais wird in mehreren Ländern Nord- und Südamerikas großflächig
angebaut. Import-Biere auf Mais-Basis aus diesen Ländern könnten
durchaus mit Rohstoffen aus gv-Mais gebraut sein.
Züchter und Pflanzenforschung arbeiten
auch an traditionelle Bierzutaten Gerste
und
Hopfen. Dabei werden auch
molekularbiologische Methoden eingesetzt. Bisher ist aber weltweit keine gv-Gerste
und kein gv-Hopfen zugelassen. Auch gv-Weizen oder gv-Reis werden
bisher weltweit nicht angebaut.
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Bier ist in der Regel "ohne Gentechnik". Bei
Bier, das nach deutschem Reinheitsgebot aus
Gerstenmalz gebraut ist, sind grundsätzlich ohne
Gentechnik hergestellt. Bei Gerste, Hopfen und Hefe
sind keine gv-Produkte zugelassen. Enzyme, die mit
gv-Mikroorganismen hergestellt sein könnten, sind
bei solchen Bieren nicht erlaubt. |
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Hefe. Veränderungen an der
Hefe sind hingegen mit dem
Reinheitsgebot vereinbar - unabhängig davon, ob sie mit
"klassischer" Züchtung oder Übertragung von Genen erreicht werden.
Die Züchtung von Bierhefen (Reinzuchthefen) hat eine lange
Tradition. Ein bai oft genutztes Verfahren ist die künstliche Auslösung von
Mutationen.
Ziel ist es, die enzymatischen Leistungen der Hefen
zu optimieren. Es sind verschiedene gentechnisch veränderte Hefen bis zur Praxisreife
entwickelt worden, vor allem für alkohol- oder kalorienarme Biere.
Bis auf eine kleinere Versuchsbrauerei in Großbritannien sind
derartige Hefen bisher nicht eingesetzt worden. Die deutschen
Brauereien haben versichert, diese Hefen nicht zu verwenden.
Das fertige Bier enthält in aller Regel keine Hefen mehr; sie werden
herausfiltriert und das Bier pasteurisiert. Bei bestimmten "trüben"
Bieren sind jedoch noch Hefen im Bier vorhanden, etwa bei Weizen-
oder Malzbier.
Als Nährstoffe für die Aufzucht der Hefen werden häufig
Glukosesirup oder andere Stärkeprodukte
verwendet.
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Enzyme: Bei vielen ausländischen
Bieren ist der Einsatz von Enzymen gebräuchlich. Ihre Herstellung
erfolgt häufig mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen.
Durch die Zugabe von Enzyme sollen
verschiedene biochemische Prozesse bei der Bierherstellung optimiert
und kontrolliert werden. So können bestimmte Enzyme den Aufschluss der Stärke und anderer pflanzlicher Stärkeverbindungen verbessern, den Mälzvorgang beschleunigen, die Reifung verkürzen, Fehlaromen unterdrücken und das Herstellungsverfahren optimieren. Eingesetzt werden beispielsweise
Amylase, Protease,
Pullulanase, Glucanase,
Acetolactate-Decarboxylase,
Laccase.
Weitere Zutaten. Der Zusatzstoff Zitronensäure kann
hinzugefügt werden, um den
übermäßigen Zuckerverlust von gekeimter Gerste zu verhindern. Das
Antioxidationsmittel Ascorbinsäure wird
bei Importbieren zur Stabilisierung des Bieres eingesetzt.
Bei Biermischgetränken sind je nach
beigemischten Getränken zahlreiche Anwendungen der Gentechnik
möglich.
Bei Malzbier:
Zulassung und Kennzeichnung
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Rohstoffe:
Von den in Frage kommenden pflanzlichen Braurohstoffen gibt es
allenfalls bei Mais gv-Sorten, die in der EU für alle
Lebensmittel - und damit auch für Bier - zugelassen sind. Solche
Biere wären kennzeichnungspflichtig.
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Hefe:
Gv-Hefe muss in der EU als gentechnisch veränderter
Organismus (GVO) zugelassen werden. Es gibt derzeit weder
Zulassungen, noch Anträge.
Sollte bei Importbieren gv-Hefe verwendet worden sein, wäre sie kennzeichnungs- und zulassungspflichtig, wenn
sie noch im fertigen Bier vorhanden wäre.
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Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikrooganismen:
Für Enzyme
besteht inzwischen europaweit eine Zulassungspflicht. In der Regel
müssen sie jedoch nicht deklariert werden. Eine besondere
Kennzeichnung von Enzymen, die mit Hilfe von gentechnisch
veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, gibt es nicht.
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