Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen
nein
Erläuterung zum Produkt
Bier, das in Deutschland gebraut wird, unterliegt dem
"Biersteuergesetz". Diese moderne Rechtsform des traditionellen
Reinheitsgebotes von 1516 schränkt die erlaubten Zutaten auf Wasser,
Hefe, Hopfen und Gerstenmalz ein.
Für im Ausland gebrautes Bier gilt das Reinheitsgebot nicht. Es kann ohne Beschränkung auch in Deutschland
verkauft werden. Die hier nicht zulässigen Zutaten müssen auf
dem Etikett angegeben werden. Beim Herstellungsprozess
verwendete Enzyme sind bisher nicht deklarationspflichtig.
Grundsätzlich ist es möglich, in Deutschland Bier mit einigen
wenigen, gesetzlich festgelegten Zusatzstoffen herzustellen. Das
sind vor allem Zuckerkulör, Süßstoffe,
wenige Genusssäuren wie Zitronensäure,
das Verdickungsmittel Gummi arabicum und geringe Mengen
Schwefeldioxid. Dann darf das Bier aber nicht mit dem Hinweis "nach
deutschem Reinheitsgebot gebraucht" in den Handel kommen.
Bei Bieren, die nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut sind,
ist derzeit eine unmittelbare Nutzung der Gentechnik ausgeschlossen.
Bei ausländischen Bieren hingegen sind verschiedene Anwendungen der
Gentechnik möglich.
Bier aus Bt-Mais. In Schweden wird ein Bier
aus gentechnisch verändertem Mais gebraut (Kenth).
Auch in der Schweiz gibt es ein ähnliches Bier (Cool Corn).
Allerdings: Es handelt sich um Test- und
Demonstrations- produkte, die nicht im normalen
Handel zu kaufen sind. Der verwendete gv-Mais ist in
der EU als Lebensmittel zugelassen.
Bierhefe (Saccharomyces
cerevisiae): Keine gv-Hefen im Einsatz. Noch vor
einigen Jahren gab es zahlreiche Forschungsprojekte.
Anwendungsreife Produkte sind daraus nicht
entstanden.
Enzyme: Bei Importbieren ist beispielsweise der Einsatz isolierterEnzymezulässig. Ihre Herstellung erfolgt häufig mit Hilfe gentechnisch
veränderter Mikroorganismen. In Deutschland ist dies nicht mit dem
Reinheitsgebot vereinbar und daher beim Bier nicht zulässig.
Die Enzyme sollen den Aufschluss der Stärke und anderer pflanzlicher Stärkeverbindungen verbessern, den Mälzvorgang beschleunigen, die Reifung verkürzen, Fehlaromen unterdrücken und das Herstellungsverfahren optimieren. Eingesetzt werden beispielsweise
Amylase, Protease,
Pullulanase, Glucanase,
Acetolactate-Decarboxylase,
Laccase.
Rohstoffe. Im Ausland werden nicht nur Gerste bzw. Weizen als Rohstoffe eingesetzt, sondern auch
Mais oder Reis.
Gerste
und
Hopfen
werden ebenso mit modernen
gentechnischen Methoden bearbeitet wie
Mais,
Weizen oder
Reis als Rohstoffe
für bestimmte Biertypen. Bisher ist aber weltweit keine gv-Gerste
und kein gv-Weizen zum Anbau zugelassen.
Viele der beliebten
mittel- und südamerikanischen Biere werden mit Mais gebraut. Gentechnisch veränderter
Mais wird in mehreren Ländern Nord- und Südamerikas großflächig
angebaut. Import-Biere auf Mais-Basis aus diesen Ländern könnten
durchaus mit Rohstoffen aus gv-Mais gebraut sein.
Hefe. Veränderungen an der Hefe sind hingegen mit dem
Reinheitsgebot vereinbar - unabhängig davon, ob sie mit
"klassischer" Züchtung oder Übertragung von Genen erreicht werden.
Die Züchtung von Bierhefen (Reinzuchthefen) hat eine lange
Tradition. Ein Verfahren ist die künstliche Auslösung von
Mutationen. Ziel ist es, die enzymatischen Leistungen der Hefen
zu optimieren. Es sind verschiedene gentechnisch veränderte
Hefen bis zur Praxisreife
entwickelt worden, vor allem für alkohol- oder kalorienarme Biere.
Bis auf eine kleinere Versuchsbrauerei in Großbritannien sind
derartige Hefen bisher nicht eingesetzt worden. Die deutschen
Brauereien haben versichert, diese Hefen nicht zu verwenden.
Bier enthält in aller Regel keine Hefen mehr; sie werden
herausfiltriert und das Bier pasteurisiert. Bei bestimmten "trüben"
Bieren sind jedoch noch Hefen im Bier vorhanden, etwa bei Weizen-
oder Malzbier.
Als Nährstoffe für die Aufzucht der Hefen werden häufig
Glukosesirup oder andere Stärkeprodukte
verwendet.
Weitere Zutaten. Der Zusatzstoff Zitronensäure kann
hinzugefügt werden, um den
übermäßigen Zuckerverlust von gekeimter Gerste zu verhindern. Das
Antioxidationsmittel Ascorbinsäure wird
bei Importbieren zur Stabilisierung des Bieres eingesetzt.
Rohstoffe:
Von den in Frage kommenden pflanzlichen Braurohstoffen gibt es
allenfalls bei Mais gv-Sorten, die in der EU für alle
Lebensmittel - und damit auch für Bier - zugelassen sind. Solche
Biere wären kennzeichnungspflichtig.
Hefe:
Gv-Hefe muss in der EU als gentechnisch veränderter
Organismus (GVO) zugelassen werden. Es gibt derzeit weder
Zulassungen, noch Anträge.
Sollte bei Importbieren gv-Hefe verwendet worden sein, wäre sie kennzeichnungs- und zulassungspflichtig, wenn
sie noch im fertigen Bier vorhanden wäre.
Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikrooganismen:
Für Enzyme
besteht inzwischen europaweit eine Zulassungspflicht. Eine besondere
Kennzeichnung von Enzymen, die mit Hilfe von gentechnisch
veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, ist nicht
vorgesehen.
Sicherheitsforschung an gentechnisch veränderter Gerste.
"Keine Auswirkungen auf nützliche Pilze." Fragen an Prof.
Karl-Heinz Kogel, Universität Gießen.