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Bier

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Rohstoff gv-Mais ja
gv-Hefe ja, wenn Hefe noch im Bier; sonst: nein
Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen nein

 

Erläuterung zum Produkt

Bier, das in Deutschland gebraut wird, unterliegt dem "Biersteuergesetz". Diese moderne Rechtsform des traditionellen Reinheitsgebotes von 1516 schränkt die erlaubten Zutaten auf Wasser, HefeHefe, HopfenHopfen und Gerstenmalz ein.

Für im Ausland gebrautes Bier gilt das Reinheitsgebot nicht. Es kann ohne Beschränkung auch in Deutschland verkauft werden. Die hier nicht zulässigen Zutaten müssen auf dem Etikett angegeben werden. Beim Herstellungsprozess verwendete Enzyme sind bisher nicht deklarationspflichtig.

Grundsätzlich ist es möglich, in Deutschland Bier mit einigen wenigen, gesetzlich festgelegten Zusatzstoffen herzustellen. Das sind vor allem ZuckerkulörZuckerkulör, Süßstoffe, wenige Genusssäuren wie ZitronensäureZitronensäure, das Verdickungsmittel Gummi arabicum und geringe Mengen Schwefeldioxid. Dann darf das Bier aber nicht mit dem Hinweis "nach deutschem Reinheitsgebot gebraucht" in den Handel kommen.

Mögliche Anwendungen der Gentechnik

Bei Bieren, die nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut sind, ist derzeit eine unmittelbare Nutzung der Gentechnik ausgeschlossen. Bei ausländischen Bieren hingegen sind verschiedene Anwendungen der Gentechnik möglich.


Bier aus Bt-Mais. In Schweden wird ein Bier aus gentechnisch verändertem Mais gebraut (Kenth). Auch in der Schweiz gibt es ein ähnliches Bier (Cool Corn). Allerdings: Es handelt sich um Test- und Demonstrations- produkte, die nicht im normalen Handel zu kaufen sind. Der verwendete gv-Mais ist in der EU als Lebensmittel zugelassen.


Bierhefe (Saccharomyces cerevisiae): Keine gv-Hefen im Einsatz. Noch vor einigen Jahren gab es zahlreiche Forschungsprojekte. Anwendungsreife Produkte sind daraus nicht entstanden.

Enzyme: Bei Importbieren ist beispielsweise der Einsatz isolierter Enzyme zulässig. Ihre Herstellung erfolgt häufig mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen. In Deutschland ist dies nicht mit dem Reinheitsgebot vereinbar und daher beim Bier nicht zulässig.

Die Enzyme sollen den Aufschluss der Stärke und anderer pflanzlicher Stärkeverbindungen verbessern, den Mälzvorgang beschleunigen, die Reifung verkürzen, Fehlaromen unterdrücken und das Herstellungsverfahren optimieren. Eingesetzt werden beispielsweise AmylaseAmylase, ProteaseProtease, PullulanasePullulanase, GlucanaseGlucanase, Acetolactate-DecarboxylaseAcetolactate-Decarboxylase, LaccaseLaccase.

Rohstoffe. Im Ausland werden nicht nur Gerste bzw. Weizen als Rohstoffe eingesetzt, sondern auch Mais oder Reis.

GersteGerste und HopfenHopfen werden ebenso mit modernen gentechnischen Methoden bearbeitet wie MaisMais, WeizenWeizen oder ReisReis als Rohstoffe für bestimmte Biertypen. Bisher ist aber weltweit keine gv-Gerste und kein gv-Weizen zum Anbau zugelassen.

Viele der beliebten mittel- und südamerikanischen Biere werden mit Mais gebraut. Gentechnisch veränderter Mais wird in mehreren Ländern Nord- und Südamerikas großflächig angebaut. Import-Biere auf Mais-Basis aus diesen Ländern könnten durchaus mit Rohstoffen aus gv-Mais gebraut sein.

Hefe. Veränderungen an der Hefe sind hingegen mit dem Reinheitsgebot vereinbar - unabhängig davon, ob sie mit "klassischer" Züchtung oder Übertragung von Genen erreicht werden. Die Züchtung von Bierhefen (Reinzuchthefen) hat eine lange Tradition. Ein Verfahren ist die künstliche Auslösung von Mutationen. Ziel ist es, die enzymatischen Leistungen der Hefen zu optimieren. Es sind verschiedene gentechnisch veränderte HefenHefen bis zur Praxisreife entwickelt worden, vor allem für alkohol- oder kalorienarme Biere. Bis auf eine kleinere Versuchsbrauerei in Großbritannien sind derartige Hefen bisher nicht eingesetzt worden. Die deutschen Brauereien haben versichert, diese Hefen nicht zu verwenden.

Bier enthält in aller Regel keine Hefen mehr; sie werden herausfiltriert und das Bier pasteurisiert. Bei bestimmten "trüben" Bieren sind jedoch noch Hefen im Bier vorhanden, etwa bei Weizen- oder Malzbier.

Als Nährstoffe für die Aufzucht der Hefen werden häufig GlukosesirupGlukosesirup oder andere Stärkeprodukte verwendet.

Weitere Zutaten. Der Zusatzstoff ZitronensäureZitronensäure kann hinzugefügt werden, um den übermäßigen Zuckerverlust von gekeimter Gerste zu verhindern. Das Antioxidationsmittel AscorbinsäureAscorbinsäure wird bei Importbieren zur Stabilisierung des Bieres eingesetzt.

Bei Malzbier:

Zulassung und Kennzeichnung

  • Rohstoffe:
    Von den in Frage kommenden pflanzlichen Braurohstoffen gibt es allenfalls bei Mais gv-Sorten, die in der EU für alle Lebensmittel - und damit auch für Bier - zugelassen sind. Solche Biere wären kennzeichnungspflichtig.

  • Hefe:
    Gv-Hefe muss in der EU als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) zugelassen werden. Es gibt derzeit weder Zulassungen, noch Anträge.
    Sollte bei Importbieren gv-Hefe verwendet worden sein, wäre sie kennzeichnungs- und zulassungspflichtig, wenn sie noch im fertigen Bier vorhanden wäre.

  • Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikrooganismen:
    Für Enzyme besteht inzwischen europaweit eine Zulassungspflicht. Eine besondere Kennzeichnung von Enzymen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, ist nicht vorgesehen.

 

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09. November 2011 [nach oben springen]

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