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Honig

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Pollen aus gv-Trachtpflanzen (Raps, Mais, Soja, Luzerne/Alfalfa) ja

 

Erläuterung zum Produkt

Nach der deutschen Honigverordnung ist Honig ein flüssiges oder kristallines Lebensmittel, das von Bienen erzeugt wird. Die Grundstoffe sind demnach rein pflanzlicher Herkunft: Bienen sammeln Blütennektar (süße Ausscheidungen von Pflanzen) oder Honigtau (Ausscheidungsprodukte von Läusen) und fügen eigene Sekrete hinzu. In den Waben des Bienenstocks "reift" der Honig. Dabei entwickeln sich die typischen Aromastoffe, und die pflanzlichen Zucker und Stärken werden in ihre Grundbausteine zerlegt (Maltose, Glukose, Fruktose).

Neben dem Nektar befördern die Bienen an ihren Hinterbeinen Blütenpollen, den sie zur Aufzucht ihrer Larven und Jungbienen nutzen. Honig enthält deshalb in geringen Mengen auch Pollen.

Aroma, Farbe und Geschmack des Honigs bestimmen die Pflanzen, von denen die Bienen den Nektar und andere Sekrete sammeln.

  • Wenn in der Bezeichnung des Honigs auf eine bestimmte Pflanze (z.B. RapsRaps- oder Lindenblütenhonig) hingewiesen wird, muss der Nektar vollständig oder überwiegend aus dieser Pflanze stammen.

  • Honig dürfen keine Stoffe zugesetzt oder honigeigene Bestandteile entzogen werden.

  • Die Benennung nach bestimmten Orten oder Gebieten ist nur dann zulässig, wenn der Honig ausschließlich aus der angegebenen Gegend stammt.

Die Imker in Deutschland liefern nur etwa 20 Prozent des nationalen Honigverzehrs, gut 90.000 Tonnen werden eingeführt, vor allem aus Argentinien, Mexiko, Uruguay und Brasilien.

Mögliche Anwendungen der Gentechnik

Wenn Bienen die Blüten gentechnisch veränderter Pflanzen befliegen, gelangt deren Pollen in den Honig. Pollen enthält im Unterschied zum Nektar die Erbinformation und somit im Falle gentechnisch veränderter Pflanzen auch das neu eingeführte Gen.

Trachtpflanze Raps. Während gv-Raps in der EU bisher nur in begrenzten Freilandversuchen ausgebracht wurde, nimmt er in Kanada inzwischen mehr als neunzig Prozent der dortigen Rapsflächen ein.

  • Es ist davon auszugehen, dass Honig aus Kanada Pollen von gentechnisch verändertem RapsRaps enthält, vor allem dann, wenn er als "Raps-Honig" oder "Raps-Klee-Honig" ausgewiesen ist.
    In verschiedenen aus Kanada importierten Honigprodukten ist Pollen aus gentechnisch verändertem Raps nachgewiesen worden. Bei Untersuchungen deutscher Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden in kanadischen Honigen Pollen aus gv-Raps gefunden. Bezogen auf die im Honig vorhandene Pollenmenge kann der Anteil an gv-Pollen bis zu einem Drittel betragen.

  • Raps-Honig aus Deutschland und Europa enthält nur dann Pollen aus gv-Raps, wenn der Bienenstock in unmittelbarer Nähe eines Versuchsfeldes stand. In Deutschland finden derzeit keine Freilandversuche mit gv-Raps statt.

Trachtpflanze Mais. Mais verbreitet Pollen durch den Wind und ist daher nicht auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Die männlichen Blüten an der Spitze der MaispflanzenMaispflanzen sind für Bienen nicht attraktiv, zumal dort kein Nektar gebildet wird. Dennoch ist es durchaus möglich, dass Bienen Maispollen sammeln. Pollen wird als Nahrung zur Aufzucht benötigt.

In mehrere Feldstudien wurden Bienenvölker untersucht, die an oder in einem Feld mit gv-Mais aufgestellt wurden.  

  • In einigen Honigproben konnte zwar Mais nachgewiesen werden, doch die Mengen sind extrem gering und in der Regel nicht nachweisbar.

  • Im Höselpollen ist gv-Mais vorhanden, falls die Bienenvölker in der Nähe von gv-Maisfeldern aufgestellt werden. (Höselpollen sammeln die Bienen in ihren "Höschen" wobei sie den Pollen beim Einflug in den Bienenstock abstreifen.)

Andere Trachtpflanzen. Zwar ist SojaSoja keine Trachtpflanze, dennoch finden sich Spuren davon im Honig, wenn Bienen in Sojaanbaugebieten fliegen. In Argentinien, dem wichtigsten Erzeugerland für Importhonige in Deutschland, werden flächendeckend gv-Sojabohnen angebaut. Pollen aus gv-Soja ist daher in vielen argentinischen Honigen nachweisbar - wenn auch in sehr geringen Anteilen.

In naher Zukunft könnte sich bei der LuzerneLuzerne (auch: Alfalfa) eine ähnliche Situation wie beim Raps entwickeln. Diese vor allem zu Futterzwecken genutzte Pflanze dient oft als Bienenweide. In den USA und Kanada sind gv-Luzernen zum Anbau zugelassen.

Das Urteil des EuGH: Ist Pollen aus gv-Pflanzen im Honig erlaubt?

Am 6. September 2011 hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) sein denkwürdiges "Honig-Urteil" gesprochen. Die Richter haben dabei über einige grundsätzliche Fragen entschieden, etwa wie das Vorhandensein von Pollen aus gv-Pflanzen im Honig lebensmittelrechtlich zu bewerten ist.

Die Kernpunkte:

  • Pollen aus gv-Mais im Honig ist nicht als lebender, vermehrungsfähiger GVO (gentechnisch veränderter Organismus) anzusehen.

  • Pollen wird als Lebensmittelzutat eingestuft. Für Pollen gelten damit dieselben lebensmittelrechtlichen Vorschriften wie für jede andere Zutat auch.

  • Auch im Hinblick auf die Gentechnik ist Pollen im Honig allen anderen Zutaten gleichgestellt. Wenn Pollen aus einer gv-Pflanze im Honig ist, dann ist diese Zutat "aus einem GVO hergestellt". Verkehrsfähig sind Lebensmittel mit solchen Zutaten - und damit auch der Honig mit gv-Pollen - nur, wenn der betreffende GVO als Lebensmittel zugelassen ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Anteil des gv-Pollens ist und ob der gv-Pollen absichtlich oder unabsichtlich in den Honig gelangt ist.

  • Das bedeutet: Honig darf Spuren von Pollen aus einer gv-Pflanze enthalten. Voraussetzung dafür ist, dass diese nach den Bestimmungen der EU-Verordnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel (1829/2003) uneingeschränkt zugelassen ist. Ist das nicht der Fall, darf der betreffende Honig nicht vermarktet werden (Nulltoleranz).

  • Derzeit werden in Deutschland und in den meisten EU-Ländern keine gv-Pflanzen angebaut. Für die hier erzeugten Honig hat das EuGH-Urteil kurzfristig keine Relevanz.

  • Betroffen sind vor allem importierte Honigprodukte. So ist in Kanada oft Pollen aus gv-Raps nachweisbar. Solcher Honig ist auch in Deutschland erlaubt, wenn die jeweilige gv-Rapslinie in Europa als Lebens- und Futtermittel zugelassen sind. In Honigen aus Argentinien oder Brasilien könnten Pollen aus gv-Sojabohnen und - theoretisch - auch gv-Mais vorhanden sein. Die Mehrzahl der dort angebauten gv-Soja- und Maislinien sind jedoch in der EU als Lebensmittel zugelassen.
     

Kennzeichnung

Nach bisheriger Rechtspraxis war Honig nicht zu kennzeichnen, wenn er Pollen aus gv-Pflanzen enthält. Das ändert sich mit dem Urteil des EuGH.

  • Pollen aus gv-Pflanzen wird nun als Zutat aufgefasst, für die - wie für alle anderen Lebensmittelzutaten auch - grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht besteht.

  • Die Zutat "Pollen" im Honig muss gekennzeichnet werden, wenn der Anteil der gv-Pollen an der Gesamtmenge des im Honig vorhandenen Pollens über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent liegt. (Das gilt nur für zugelassene GVO.) Eine exakte Messung des GVO-Antels an der Gesamt-Pollenmenge eines Honigs ist technisch nicht möglich.

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Mehr im Web:

Bt-Mais und Bienen. Ist gentechnisch veränderter Bt-Mais schädlich für Bienen? In einem aufwändigen Forschungsprojekt wird es untersucht.
Bt-Mais und Bienen: Wechselwirkung mit Krankheitserregern? Wissenschaftler der Universität Würzburg untersuchen , ob Bienen, die von einem Darmparasiten befallen sind, Bt-Mais schlechter vertragen als gesunde Bienen.

Weitere Videos zum Thema auf den Youtube-Kanälen

biosicherheit.tv | i-bio.tv

03. Januar 2012 [nach oben springen]

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