Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Fr 03.09.2010 | 06:59 Uhr
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Honig

 

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Pollen aus gv-Trachtpflanzen (Raps, Mais, Soja, Luzerne/Alfalfa) nein

 

Erläuterung zum Produkt

Nach der deutschen Honigverordnung ist Honig ein flüssiges oder kristallines Lebensmittel, das von Bienen erzeugt wird. Die Grundstoffe sind demnach rein pflanzlicher Herkunft: Bienen sammeln Blütennektar (süße Ausscheidungen von Pflanzen) oder Honigtau (Ausscheidungsprodukte von Läusen) und fügen eigene Sekrete hinzu. In den Waben des Bienenstocks "reift" der Honig. Dabei entwickeln sich die typischen Aromastoffe, und die pflanzlichen Zucker und Stärken werden in ihre Grundbausteine zerlegt (Maltose, Glukose, Fruktose).

Neben dem Nektar befördern die Bienen an ihren Hinterbeinen Blütenpollen, den sie zur Aufzucht ihrer Larven und Jungbienen nutzen. Honig enthält deshalb in geringen Mengen auch Pollen.

Aroma, Farbe und Geschmack des Honigs bestimmen die Pflanzen, von denen die Bienen den Nektar und andere Sekrete sammeln.

  • Wenn in der Bezeichnung des Honigs auf eine bestimmte Pflanze (z.B. RapsRaps- oder Lindenblütenhonig) hingewiesen wird, muss mindestens fünfzig Prozent des Nektars nachweisbar aus dieser Pflanze stammen.
  • Honig dürfen keine Stoffe zugesetzt oder honigeigene Bestandteile entzogen werden.
  • Die Benennung nach bestimmten Orten oder Gebieten ist nur dann zulässig, wenn der Honig ausschließlich aus der angegebenen Gegend stammt.

Achtzig Prozent des Honigbedarfs in Deutschland wird mit Produkten aus dem Ausland gedeckt. Wichtige Honig exportierende Länder sind: USA, Argentinien, Kanada, Mexiko, Australien, Neuseeland, Russland und China.

Mögliche Anwendungen der Gentechnik

Wenn Bienen die Blüten gentechnisch veränderter Pflanzen befliegen, gelangt deren Pollen in den Honig. Pollen enthält im Unterschied zum Nektar die Erbinformation und ist somit auch Träger der gentechnischen Veränderung.

Trachtpflanze Raps. Während gv-Raps in der EU bisher nur in Freilandversuchen angepflanzt wurde, nimmt er seit 1999 in Kanada mehr als sechzig Prozent der dortigen Anbauflächen ein.

  • Es ist davon auszugehen, dass Honig aus Kanada Pollen von gentechnisch verändertem RapsRaps enthält, vor allem dann, wenn er als "Raps-Honig" oder "Raps-Klee-Honig" ausgewiesen ist.
    In verschiedenen aus Kanada importierten Honigprodukten ist Pollen aus gentechnisch verändertem Raps nachgewiesen worden. Mit Hilfe geeigneter Verfahren kann der Anteil von gv-Raps-DNADNA an der Gesamtmenge der im Honig vorhandenen Raps-DNA bestimmt werden. Darüber sind Rückschlüsse auf die von den Bienen besuchten Rapspflanzen möglich. Bei Untersuchungen deutscher Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden in kanadischen Honigen Pollen aus gv-Raps gefunden. Bezogen auf die im Honig vorhandene Pollenmenge kann der Anteil an gv-Pollen bis zu einem Drittel betragen.
  • Raps-Honig aus Deutschland und Europa enthält nur dann Pollen aus gv-Raps, wenn der Bienenstock in unmittelbarer Nähe eines Versuchsfeldes stand.

Trachtpflanze Mais. Mais verbreitet Pollen durch den Wind und ist daher nicht auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Die männlichen Blüten an der Spitze der MaispflanzenMaispflanzen sind für Bienen nicht attraktiv, zumal dort kein Nektar gebildet wird. Dennoch ist es durchaus möglich, dass Bienen Maispollen sammeln. Pollen wird als Nahrung zur Aufzucht benötigt.

In Bayern sind im Rahmen des Erprobungsanbaus mit Bt-Mais 2004 und 2005 Bienenvölker in der Nähe von Feldern mit gv-Mais untersucht worden. 

  • In vielen Honigproben konnte zwar Mais nachgewiesen werden, doch die Mengen sind extrem gering, so dass keine Aussagen möglich sind, ob es sich um gv-Mais handelt.
  • Dagegen ist im Höselpollen mit messbaren Anteilen aus gv-Mais zu rechnen, falls die Bienenvölker in der Nähe von gv-Maisfeldern aufgestellt werden. (Höselpollen sammeln die Bienen in ihren "Höschen" wobei sie den Pollen beim Einflug in den Bienenstock abstreifen.)

Andere Trachtpflanzen. Zwar ist SojaSoja keine Trachtpflanze, dennoch finden sich Spuren davon im Honig, wenn Bienen in Sojaanbaugebieten fliegen. In Argentinien, dem wichtigsten Erzeugerland für Importhonige in Deutschland, werden flächendeckend gv-Sojabohnen angebaut. Pollen aus gv-Soja ist daher in vielen argentinischen Honigen nachweisbar - wenn auch in sehr geringen Anteilen.

In naher Zukunft könnte sich bei der LuzerneLuzerne (auch: Alfalfa) eine ähnliche Situation wie beim Raps entwickeln. Diese vor allem zu Futterzwecken genutzte Pflanze dient oft als Bienenweide. In den USA sind gv-Luzernen zugelassen. Ihr Anbau wird derzeit durch einen Rechtsstreit blockiert.

Zulassung und Kennzeichnung.

Nach der derzeitigen Rechtspraxis ist Honig nicht zu kennzeichnen, wenn er Pollen aus gv-Pflanzen enthält.

  • Pollen aus gv-Pflanzen wird als zufällige, technisch unvermeidbare Beimischung aufgefasst, für die keine Kennzeichnungspflicht besteht.
  • Honig enthält nur geringe Mengen an Pollen. Bezogen auf die Gesamtmenge des Honigs beträgt der Gesamt-Pollenanteil etwa 0,1 bis 0,5 Prozent.
  • Der mögliche Anteil des Pollens aus gv-Pflanzen liegt damit weit unterhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 0,9 Prozent und ist - zumindest bei Honigen aus Europa - so gering, dass ein Nachweis nicht möglich ist.

Honig ist im Hinblick auf Pollen aus gv-Pflanzen ein lebensmittelrechtlicher Grenzfall. Es gibt keine EU-Richtlinie oder Verordnung, die speziell Honig mit gv-Pollen reguliert. Deshalb ist es in verschiedene Prozessen, die von Imkern angestrengt wurden, um den Anbau von gv-Mais in der Nähe ihrer Bienenstöcke zu untersagen, zu widersprüchlichen Urteilen gekommen. Strittig ist,

  • ob Zulassungen, die zur kommerziellen Nutzung einer gv-Pflanze und den daraus hergestellten Lebensmitteln erforderlich sind, auch Pollen aus dieser Pflanze einschließen
  • ob Pollen aus einer gv-Pflanze als "vermehrungsfähiger gentechnisch veränderter Organismus" eingestuft werden kann, der nach den Vorschriften der EU-Freisetzungs-Richtlinie (oder des deutschen Gentechnik-Gesetzes) zugelassen sein muss.
  • ob Honig, der Pollen oder Nektar aus gv-Pflanzen enthält, unter die EU-Verordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (1829/2003) fällt. Ihr Geltungsbereich ist definiert durch Lebensmittel, die "GVO enthalten oder aus solchen bestehen" oder "daraus hergestellt" sind. Fraglich ist, ob dies auf Honig im Hinblick auf Pollen aus gv-Pflanzen zutrifft.

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat zuletzt das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass Pollen aus Bt-Mais MON810 im Honig grundsätzlich nicht verkehrsfähig sei. Dafür sei eine besondere rechtliche Zulassung erforderlich. Das bayerische Verwaltungsgericht hat nun dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Entscheidung weitergereicht.

 

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Bt-Mais und Bienen
Schadet Bt-Mais Bienen? In einem aufwändigen Forschungsprojekt wird es  untersucht.
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04. August 2010 [nach oben springen]

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