Honig
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mögliche Anwendung der
Gentechnik |
Kennzeichnung |
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Pollen aus gv-Trachtpflanzen (Raps, Mais, Soja, Luzerne/Alfalfa) |
nein |
Erläuterung zum Produkt
Nach der deutschen Honigverordnung ist Honig
ein flüssiges oder kristallines Lebensmittel, das von Bienen erzeugt
wird. Die Grundstoffe sind demnach rein pflanzlicher Herkunft:
Bienen sammeln Blütennektar (süße Ausscheidungen von Pflanzen) oder
Honigtau (Ausscheidungsprodukte von Läusen) und fügen eigene Sekrete
hinzu. In den Waben des Bienenstocks "reift" der Honig. Dabei
entwickeln sich die typischen Aromastoffe, und die pflanzlichen
Zucker und Stärken werden in ihre Grundbausteine zerlegt (Maltose,
Glukose, Fruktose).
Neben dem Nektar befördern die Bienen an ihren
Hinterbeinen Blütenpollen, den sie zur Aufzucht
ihrer Larven und Jungbienen nutzen. Honig enthält deshalb in
geringen Mengen auch Pollen.
Aroma, Farbe und Geschmack des Honigs
bestimmen die Pflanzen, von denen die Bienen den Nektar und andere
Sekrete sammeln.
- Wenn in der Bezeichnung des Honigs auf eine bestimmte Pflanze (z.B.
Raps-
oder Lindenblütenhonig) hingewiesen wird, muss mindestens
fünfzig Prozent des Nektars nachweisbar aus dieser Pflanze
stammen.
- Honig dürfen keine Stoffe zugesetzt oder honigeigene
Bestandteile entzogen werden.
- Die Benennung nach bestimmten Orten oder Gebieten ist nur
dann zulässig, wenn der Honig ausschließlich aus der angegebenen
Gegend stammt.
Achtzig Prozent des Honigbedarfs in Deutschland wird mit Produkten aus dem Ausland gedeckt. Wichtige
Honig exportierende Länder sind: USA, Argentinien, Kanada, Mexiko, Australien, Neuseeland, Russland und China.
Mögliche Anwendungen der Gentechnik
Wenn Bienen die Blüten gentechnisch veränderter Pflanzen befliegen, gelangt deren Pollen in den Honig.
Pollen enthält im Unterschied zum Nektar die Erbinformation und ist
somit auch Träger der gentechnischen Veränderung.
Trachtpflanze Raps. Während gv-Raps in der EU bisher nur in
Freilandversuchen angepflanzt wurde, nimmt er seit 1999 in Kanada
mehr als sechzig Prozent der dortigen Anbauflächen ein.
- Es ist davon auszugehen, dass Honig aus Kanada Pollen von gentechnisch verändertem
Raps
enthält, vor allem dann, wenn er als "Raps-Honig" oder
"Raps-Klee-Honig" ausgewiesen ist.
In verschiedenen aus Kanada importierten Honigprodukten ist Pollen
aus gentechnisch verändertem Raps nachgewiesen worden. Mit Hilfe geeigneter Verfahren kann der Anteil von
gv-Raps- DNA an der Gesamtmenge der im Honig vorhandenen Raps-DNA bestimmt werden. Darüber sind Rückschlüsse auf die von den Bienen besuchten Rapspflanzen möglich. Bei Untersuchungen deutscher Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden
in kanadischen Honigen Pollen aus gv-Raps gefunden. Bezogen auf
die im Honig vorhandene Pollenmenge kann der Anteil an gv-Pollen
bis zu einem Drittel betragen.
- Raps-Honig aus Deutschland und Europa enthält nur dann Pollen aus gv-Raps,
wenn der Bienenstock in unmittelbarer Nähe eines Versuchsfeldes stand.
Trachtpflanze Mais. Mais verbreitet Pollen durch den Wind
und ist daher nicht auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen.
Die männlichen Blüten an der
Spitze der Maispflanzen sind für Bienen
nicht attraktiv, zumal dort kein Nektar
gebildet wird. Dennoch ist es durchaus möglich, dass Bienen
Maispollen sammeln. Pollen wird als Nahrung zur Aufzucht benötigt.
In Bayern sind im Rahmen des Erprobungsanbaus mit Bt-Mais 2004
und 2005 Bienenvölker in der Nähe von Feldern mit gv-Mais untersucht
worden.
- In vielen Honigproben konnte zwar Mais nachgewiesen werden,
doch die Mengen sind extrem gering, so dass keine Aussagen möglich
sind, ob es sich um gv-Mais handelt.
- Dagegen ist im Höselpollen mit messbaren Anteilen aus gv-Mais
zu rechnen, falls die Bienenvölker in der Nähe von gv-Maisfeldern
aufgestellt werden. (Höselpollen sammeln die Bienen in ihren "Höschen"
wobei sie den Pollen beim Einflug in den
Bienenstock abstreifen.)
Andere Trachtpflanzen. Zwar ist Soja keine Trachtpflanze, dennoch finden sich Spuren davon im
Honig, wenn Bienen in Sojaanbaugebieten fliegen. In Argentinien, dem
wichtigsten Erzeugerland für Importhonige in Deutschland, werden
flächendeckend gv-Sojabohnen angebaut. Pollen aus gv-Soja ist daher
in vielen argentinischen Honigen nachweisbar - wenn auch in sehr
geringen Anteilen.
In naher Zukunft könnte sich bei der
Luzerne (auch: Alfalfa) eine ähnliche
Situation wie beim Raps entwickeln. Diese vor allem zu Futterzwecken genutzte Pflanze dient oft als Bienenweide.
In den USA sind gv-Luzernen zugelassen. Ihr Anbau wird derzeit durch
einen Rechtsstreit blockiert.
Zulassung und Kennzeichnung.
Nach der derzeitigen Rechtspraxis ist Honig nicht zu kennzeichnen, wenn er Pollen aus gv-Pflanzen
enthält.
- Pollen aus gv-Pflanzen wird als zufällige, technisch
unvermeidbare Beimischung aufgefasst, für die keine
Kennzeichnungspflicht besteht.
- Honig enthält nur geringe Mengen an
Pollen. Bezogen auf die Gesamtmenge des Honigs beträgt der
Gesamt-Pollenanteil etwa 0,1 bis 0,5 Prozent.
- Der mögliche Anteil des Pollens aus gv-Pflanzen
liegt damit weit unterhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von
0,9 Prozent und ist - zumindest bei Honigen aus Europa - so
gering, dass ein Nachweis nicht möglich ist.
Honig ist im Hinblick auf Pollen aus gv-Pflanzen
ein lebensmittelrechtlicher Grenzfall. Es gibt keine EU-Richtlinie
oder Verordnung, die speziell Honig mit gv-Pollen reguliert. Deshalb
ist es in verschiedene Prozessen, die von Imkern angestrengt wurden,
um den Anbau von gv-Mais in der Nähe ihrer Bienenstöcke zu
untersagen, zu widersprüchlichen Urteilen gekommen. Strittig ist,
- ob Zulassungen, die zur kommerziellen Nutzung einer gv-Pflanze
und den daraus hergestellten Lebensmitteln erforderlich sind,
auch Pollen aus dieser Pflanze einschließen
- ob Pollen aus einer gv-Pflanze als "vermehrungsfähiger
gentechnisch veränderter Organismus" eingestuft werden kann, der
nach den Vorschriften der EU-Freisetzungs-Richtlinie (oder des
deutschen Gentechnik-Gesetzes) zugelassen sein muss.
- ob Honig, der Pollen oder Nektar aus gv-Pflanzen enthält,
unter die EU-Verordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und
Futtermittel (1829/2003) fällt. Ihr Geltungsbereich ist
definiert durch Lebensmittel, die "GVO enthalten oder aus
solchen bestehen" oder "daraus hergestellt" sind. Fraglich ist,
ob dies auf Honig im Hinblick auf Pollen aus gv-Pflanzen zutrifft.
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat zuletzt das
Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass Pollen aus Bt-Mais
MON810 im Honig grundsätzlich nicht verkehrsfähig sei. Dafür sei
eine besondere rechtliche Zulassung erforderlich. Das bayerische
Verwaltungsgericht hat nun dem Europäischen Gerichtshof mehrere
Fragen zur Entscheidung weitergereicht.
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