Honig
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mögliche Anwendung der
Gentechnik |
Kennzeichnung |
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Pollen aus gv-Trachtpflanzen (Raps, Mais, Soja, Luzerne/Alfalfa) |
ja |
Erläuterung zum Produkt
Nach der deutschen Honigverordnung ist Honig
ein flüssiges oder kristallines Lebensmittel, das von Bienen erzeugt
wird. Die Grundstoffe sind demnach rein pflanzlicher Herkunft:
Bienen sammeln Blütennektar (süße Ausscheidungen von Pflanzen) oder
Honigtau (Ausscheidungsprodukte von Läusen) und fügen eigene Sekrete
hinzu. In den Waben des Bienenstocks "reift" der Honig. Dabei
entwickeln sich die typischen Aromastoffe, und die pflanzlichen
Zucker und Stärken werden in ihre Grundbausteine zerlegt (Maltose,
Glukose, Fruktose).
Neben dem Nektar befördern die Bienen an ihren
Hinterbeinen Blütenpollen, den sie zur Aufzucht
ihrer Larven und Jungbienen nutzen. Honig enthält deshalb in
geringen Mengen auch Pollen.
Aroma, Farbe und Geschmack des Honigs
bestimmen die Pflanzen, von denen die Bienen den Nektar und andere
Sekrete sammeln.
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Wenn in der Bezeichnung des Honigs auf eine bestimmte Pflanze (z.B. Raps-
oder Lindenblütenhonig) hingewiesen wird, muss der Nektar
vollständig oder überwiegend aus dieser Pflanze
stammen.
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Honig dürfen keine Stoffe zugesetzt oder honigeigene
Bestandteile entzogen werden.
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Die Benennung nach bestimmten Orten oder Gebieten ist nur
dann zulässig, wenn der Honig ausschließlich aus der angegebenen
Gegend stammt.
Die Imker in Deutschland liefern
nur etwa 20 Prozent des nationalen Honigverzehrs, gut
90.000 Tonnen werden eingeführt, vor allem aus
Argentinien, Mexiko, Uruguay und Brasilien.
Mögliche Anwendungen der Gentechnik
Wenn Bienen die Blüten gentechnisch veränderter Pflanzen befliegen, gelangt deren Pollen in den Honig.
Pollen enthält im Unterschied zum Nektar die Erbinformation und somit im Falle gentechnisch veränderter Pflanzen auch das neu
eingeführte Gen.
Trachtpflanze Raps. Während gv-Raps in der EU bisher nur in
begrenzten Freilandversuchen ausgebracht wurde, nimmt er in Kanada
inzwischen mehr als neunzig Prozent der dortigen Rapsflächen ein.
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Es ist davon auszugehen, dass Honig aus Kanada Pollen von gentechnisch verändertem Raps
enthält, vor allem dann, wenn er als "Raps-Honig" oder
"Raps-Klee-Honig" ausgewiesen ist.
In verschiedenen aus Kanada importierten Honigprodukten ist
Pollen aus gentechnisch verändertem Raps nachgewiesen worden. Bei Untersuchungen deutscher Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden
in kanadischen Honigen Pollen aus gv-Raps gefunden. Bezogen auf
die im Honig vorhandene Pollenmenge kann der Anteil an gv-Pollen
bis zu einem Drittel betragen.
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Raps-Honig aus Deutschland und Europa enthält nur dann Pollen aus gv-Raps,
wenn der Bienenstock in unmittelbarer Nähe eines Versuchsfeldes stand. In
Deutschland finden derzeit keine Freilandversuche mit gv-Raps
statt.
Trachtpflanze Mais. Mais verbreitet Pollen durch den Wind
und ist daher nicht auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen.
Die männlichen Blüten an der
Spitze der Maispflanzen sind für Bienen
nicht attraktiv, zumal dort kein Nektar
gebildet wird. Dennoch ist es durchaus möglich, dass Bienen
Maispollen sammeln. Pollen wird als Nahrung zur Aufzucht benötigt.
In mehrere Feldstudien wurden Bienenvölker untersucht, die an
oder in einem Feld mit gv-Mais aufgestellt wurden.
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In einigen Honigproben konnte zwar Mais nachgewiesen werden,
doch die Mengen sind extrem gering und in der Regel nicht
nachweisbar.
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Im Höselpollen ist gv-Mais vorhanden, falls die Bienenvölker in der Nähe von gv-Maisfeldern
aufgestellt werden. (Höselpollen sammeln die Bienen in ihren "Höschen"
wobei sie den Pollen beim Einflug in den
Bienenstock abstreifen.)
Andere Trachtpflanzen. Zwar ist Soja keine Trachtpflanze, dennoch finden sich Spuren davon im
Honig, wenn Bienen in Sojaanbaugebieten fliegen. In Argentinien, dem
wichtigsten Erzeugerland für Importhonige in Deutschland, werden
flächendeckend gv-Sojabohnen angebaut. Pollen aus gv-Soja ist daher
in vielen argentinischen Honigen nachweisbar - wenn auch in sehr
geringen Anteilen.
In naher Zukunft könnte sich bei der
Luzerne (auch: Alfalfa) eine ähnliche
Situation wie beim Raps entwickeln. Diese vor allem zu Futterzwecken genutzte Pflanze dient oft als Bienenweide.
In den USA und Kanada sind gv-Luzernen zum Anbau zugelassen.
Das Urteil des EuGH: Ist Pollen aus gv-Pflanzen im Honig
erlaubt?
Am 6. September 2011 hat der Europäischen Gerichtshof
(EuGH) sein denkwürdiges "Honig-Urteil" gesprochen. Die Richter
haben dabei über einige grundsätzliche
Fragen entschieden, etwa wie das Vorhandensein von Pollen aus gv-Pflanzen
im Honig lebensmittelrechtlich zu bewerten ist.
Die Kernpunkte:
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Pollen aus gv-Mais im Honig ist nicht als lebender,
vermehrungsfähiger GVO (gentechnisch veränderter Organismus)
anzusehen.
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Pollen wird als Lebensmittelzutat eingestuft. Für Pollen
gelten damit dieselben lebensmittelrechtlichen Vorschriften wie
für jede andere Zutat auch.
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Auch im Hinblick auf die Gentechnik ist Pollen im Honig
allen anderen Zutaten gleichgestellt. Wenn Pollen aus einer gv-Pflanze im Honig ist, dann ist
diese Zutat "aus einem GVO hergestellt". Verkehrsfähig sind
Lebensmittel mit solchen Zutaten - und damit auch der Honig mit
gv-Pollen - nur, wenn der betreffende GVO als Lebensmittel
zugelassen ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Anteil
des gv-Pollens ist und ob der gv-Pollen absichtlich oder
unabsichtlich in den Honig gelangt ist.
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Das bedeutet: Honig darf Spuren von Pollen aus einer
gv-Pflanze enthalten. Voraussetzung dafür ist, dass diese nach
den Bestimmungen der EU-Verordnung für gentechnisch veränderte
Lebensmittel (1829/2003) uneingeschränkt zugelassen ist. Ist das nicht der Fall,
darf der betreffende Honig nicht vermarktet werden
(Nulltoleranz).
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Derzeit werden in Deutschland und in den meisten EU-Ländern
keine gv-Pflanzen angebaut. Für die hier erzeugten Honig hat das
EuGH-Urteil kurzfristig keine Relevanz.
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Betroffen sind vor allem importierte Honigprodukte. So ist
in Kanada oft Pollen aus gv-Raps
nachweisbar. Solcher Honig ist auch in Deutschland erlaubt, wenn
die jeweilige gv-Rapslinie in Europa als Lebens- und
Futtermittel zugelassen sind. In Honigen aus Argentinien oder Brasilien
könnten Pollen aus gv-Sojabohnen und - theoretisch - auch
gv-Mais vorhanden sein. Die Mehrzahl der dort angebauten
gv-Soja- und Maislinien sind jedoch in der EU als Lebensmittel
zugelassen.
Kennzeichnung
Nach bisheriger Rechtspraxis war Honig nicht
zu kennzeichnen, wenn er Pollen aus gv-Pflanzen enthält. Das ändert
sich mit dem Urteil des EuGH.
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Pollen aus gv-Pflanzen wird nun als Zutat aufgefasst, für
die - wie für alle anderen Lebensmittelzutaten auch -
grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht besteht.
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Die Zutat "Pollen" im Honig muss gekennzeichnet werden, wenn
der Anteil der gv-Pollen an der Gesamtmenge des im Honig
vorhandenen Pollens über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent
liegt. (Das gilt nur für zugelassene GVO.) Eine exakte Messung
des GVO-Antels an der Gesamt-Pollenmenge eines Honigs ist
technisch nicht möglich.
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