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Futtermittel

Mögliche Anwendungen der Gentechnik

Futtermittel, die ein landwirtschaftlicher Betrieb zukauft, können verschiedene Rohstoffe und Zusätze enthalten, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen oder mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen erzeugt wurden.

Pflanzliche Futtermittel:

  • Bei folgenden Futterpflanzen werden gentechnisch veränderte Sorten angebaut: SojabohnenSojabohnen, MaisMais, RapsRaps, BaumwolleBaumwolle oder ZuckerrübenZuckerrüben. In Europa wird ausschließlich gv-Mais genutzt, die Flächenanteile sind gering.

  • In den Erzeugerländern USA, Argentinien und Brasilien haben sich gv-Sojabohnen weitgehend durchgesetzt. Sojahaltige Futtermittel, die in Europa vermarktet werden, enthalten in der Regel einen mehr oder weniger hohen Anteil aus gv-Sojabohnen. "Gentechnik-freie" Soja-Futtermittel können aus bestimmten Regionen in Brasilien bezogen werden. Sie können gv-Soja-Anteile bis zu 0,9 Prozent enthalten.

Futtermittelzusätze:

Verschiedene Zusätze können mit Hilfe von gv-Mikroorganismen hergestellt werden.

In einigen Fällen haben sich gentechnische Herstellungsverfahren weitgehend durchgesetzt.

Kennzeichnung Futtermittel: Bestandteile von Futtermitteln sind kennzeichnungspflichtig,

  • wenn sie aus aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen wurden (ausgenommen: technisch unvermeidbare Beimischungen bis zu 0,9 Prozent);

  • wenn sie gentechnisch veränderte Mikroorganismen sind oder daraus bestehen.

Nicht zu kennzeichnen sind

  • Zutaten oder Zusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden.

Kennzeichnungspflichtig ist immer das Futtermittel. Die darin enthaltene Information ist für den Landwirt als Verwender des Futtermittels gedacht. Lebensmittel wie Milch, Fleisch oder Eier von Tieren, die mit solchen Futtermittel gefüttert wurden, fallen nicht unter die Kennzeichnungsbestimmungen.

Kennzeichnung "ohne Gentechnik"

Wird für einen bestimmten Zeitraum auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Futterpflanzen verzichtet, können tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier den Hinweis "ohne Gentechnik" auf dem Etikett tragen. Bei Schweinen ist in den letzten vier Monaten vor der Schlachtung auf gv-Futterpflanzen zu verzichten. Bei Milch produzierenden Tieren reichen die letzten drei Monaten, und bei Hühnern für die Eiererzeugung sind es die vergangenen drei Wochen. 

Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden, sind bei "ohne Gentechnik"-Produkten erlaubt. Die Tiere dürfen auch mit gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen behandelt werden.

Zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen von zugelassenen gv-Pflanzen in Futtermitteln sind zulässig, wenn sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent liegen.

 

Tierfutter: Mit Gentechnik.  Die europäischen Landwirte benötigen weit mehr Futtermittel als sie selbst erzeugen können. Jährlich führt die EU deswegen 35 Millionen Tonnen eiweißreiche Sojabohnen ein, vor allem aus Brasilien, Argentinien und USA. Dort ist der Anbau gentechnisch veränderter Sorten der Normalfall. Wenn es nicht bewusst "ohne Gentechnik" produziert wird, ist Mischfutter im Regelfall "gentechnisch verändert". Eine Kennzeichnung der damit erzeugten Lebensmittel - Milch, Fleisch, Eier - ist nicht vorgeschrieben.

Lebensmittel: Keine Kennzeichnung im Hinblick auf Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen

transGEN-Datenbank Lebensmittel: Käse, Milch, Eier, Fleisch- und Wurstwaren

Kennzeichnung "ohne Gentechnik"
Bei Lebensmitteln sind die "ohne Gentechnik"-Anforderungen streng, bei Futtermitteln weniger. Milch, Eier und Fleisch dürfen das "ohne Gentechnik"-Label auch dann tragen, wenn sie von Tieren stammen, dessen Futter nicht wirklich gentechnik-frei war.
11. Januar 2012 [nach oben springen]

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