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FuttermittelMögliche Anwendungen der GentechnikFuttermittel, die ein landwirtschaftlicher Betrieb zukauft, können verschiedene Rohstoffe und Zusätze enthalten, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen oder mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen erzeugt wurden. Pflanzliche Futtermittel:
Futtermittelzusätze: Verschiedene Zusätze können mit Hilfe von gv-Mikroorganismen hergestellt werden.
In einigen Fällen haben sich gentechnische Herstellungsverfahren weitgehend durchgesetzt. Kennzeichnung Futtermittel: Bestandteile von Futtermitteln sind kennzeichnungspflichtig,
Nicht zu kennzeichnen sind
Kennzeichnungspflichtig ist immer das Futtermittel. Die darin enthaltene Information ist für den Landwirt als Verwender des Futtermittels gedacht. Lebensmittel wie Milch, Fleisch oder Eier von Tieren, die mit solchen Futtermittel gefüttert wurden, fallen nicht unter die Kennzeichnungsbestimmungen. Kennzeichnung "ohne Gentechnik" Wird für einen bestimmten Zeitraum auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Futterpflanzen verzichtet, können tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier den Hinweis "ohne Gentechnik" auf dem Etikett tragen. Bei Schweinen ist in den letzten vier Monaten vor der Schlachtung auf gv-Futterpflanzen zu verzichten. Bei Milch produzierenden Tieren reichen die letzten drei Monaten, und bei Hühnern für die Eiererzeugung sind es die vergangenen drei Wochen. Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden, sind bei "ohne Gentechnik"-Produkten erlaubt. Die Tiere dürfen auch mit gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen behandelt werden. Zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen von zugelassenen gv-Pflanzen in Futtermitteln sind zulässig, wenn sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent liegen.
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