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Leucin
ErläuterungLeucin ist eine essentielle Aminosäure.
VerwendungLeucin ist als "geschmacksbeeinflussender Stoff" für Lebensmittel allgemein zugelassen (Ausnahme: Getreidemahlerzeugnisse, alkoholfreie Erfrischungsgetränke). Eine Deklaration im Rahmen der Zutatenliste ist hier nicht erforderlich. Leucin wird u.a. als Geschmacksverstärker in Form seiner Natrium- und Kalium-Salze
und für
GentechnikLeucin kann mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Es ist jedoch im Einzelnen nicht überprüfbar, ob und in welchem Umfang dieses Verfahren kommerziell genutzt wird. Kennzeichnung Lebensmittel: Leucin als "geschmacksbeeinflussender Stoff" in Lebensmitteln ist nicht zu kennzeichnen, da es sich im rechtlichen Sinne um keine Zutat handelt. In Diätprodukten gilt Leucin als Zutat. Eine Kennzeichnungspflicht besteht jedoch nicht, wenn Aminosäuren in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aminosäure aufgereinigt wird und keine Mikroorganismen enthält. Kennzeichnung Futtermittel: Aminosäuren als Bestandteile von Futtermitteln sind kennzeichnungspflichtig. Es gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie bei Lebensmitteln.
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