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Leucin

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
herstellbar mit Hilfe von gv-Mikroorganismen nein

 

Erläuterung

Leucin ist eine essentielle Aminosäure.

Verwendung

Leucin ist als "geschmacksbeeinflussender Stoff" für Lebensmittel allgemein zugelassen (Ausnahme: Getreidemahlerzeugnisse, alkoholfreie Erfrischungsgetränke). Eine Deklaration im Rahmen der Zutatenliste ist hier nicht erforderlich.

Leucin wird u.a. als Geschmacksverstärker in Form seiner Natrium- und Kalium-Salze und für bilanzierte Diätenbilanzierte Diäten verwendet.

Gentechnik

Leucin kann mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Es ist jedoch im Einzelnen nicht überprüfbar, ob und in welchem Umfang dieses Verfahren kommerziell genutzt wird.

Kennzeichnung Lebensmittel: Leucin als "geschmacksbeeinflussender Stoff" in Lebensmitteln ist nicht zu kennzeichnen, da es sich im rechtlichen Sinne um keine Zutat handelt.

In Diätprodukten gilt Leucin als Zutat. Eine Kennzeichnungspflicht besteht jedoch nicht, wenn Aminosäuren in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aminosäure aufgereinigt wird und keine Mikroorganismen enthält. 

Kennzeichnung Futtermittel: Aminosäuren als Bestandteile von Futtermitteln sind kennzeichnungspflichtig. Es gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie bei Lebensmitteln.

 

Tierfutter: Mit Gentechnik.  Die europäischen Landwirte benötigen weit mehr Futtermittel als sie selbst erzeugen können. Jährlich führt die EU deswegen 35 Millionen Tonnen eiweißreiche Sojabohnen ein, vor allem aus Brasilien, Argentinien und USA. Dort ist der Anbau gentechnisch veränderter Sorten der Normalfall. Wenn es nicht bewusst "ohne Gentechnik" produziert wird, ist Mischfutter im Regelfall "gentechnisch verändert". Eine Kennzeichnung der damit erzeugten Lebensmittel - Milch, Fleisch, Eier - ist nicht vorgeschrieben.

02. Februar 2012 [nach oben springen]

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