Modifizierte Stärke
|
E 1404 - 1450 | Verdickungsmittel |
|
mögliche Anwendung der Gentechnik |
Kennzeichnung |
|
Rohstoff gv-Mais |
ja (?) |
Erläuterung
Modifizierte Stärken sind Stärken,
-
die chemisch verändert worden sind. Sie werden in erster
Linie wegen ihrer technologischen Eigenschaften eingesetzt und
gelten daher rechtlich als Zusatzstoffe. Ihre Verwendung ist wie
bei allen Zusatzstoffen durch Rechtsvorschriften geregelt.
-
Physikalisch (etwa durch Hitze oder Druck) oder enzymatisch modifizierte Stärken sind als Zutaten
eingestuft und werden in der Zutatenliste unter dem Begriff
Stärke aufgeführt.
Die Deklaration "modifizierte Stärke" umfasst mehrere Varianten, etwa: Oxydierte Stärke, Acetylierte Stärke, Phosphatstärke, Hydroxypropylstärke, Stärkenatriumoctenylsuccinat.
Chemisch modifizierte Stärken:
-
Chemisch modifizierte Stärken sind im Gegensatz zum
Ausgangsprodukt Stärke wesentlich stabiler gegen Hitze und
Kälte; sie können daher besser in der industriellen
Lebensmittelproduktion eingesetzt werden;
-
haben eine verbesserte Quellfähigkeit und damit ein
günstigeres Fließverhalten; sie verteilen sich gut im
Lebensmittel.
-
Ihre jeweiligen Eigenschaften können präzise eingestellt werden, um einen gewünschten technologischen Zweck optimal zu erfüllen.
Verwendung
Modifizierte Stärken werden als Verdickungsmittel oder Trägerstoff sowie als Stabilisator eingesetzt, vor allem in:
Gentechnik
Modifizierte Stärken gehen aus Stärke hervor. Rohstoffe für Stärke sind Pflanzen wie Mais, Kartoffeln oder Weizen.
Maisstärke kann zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch verändertem Mais stammen, vor allem
wenn die Rohstoffe aus den USA oder Argentinien importiert wurden.
In der EU wird auf vergleichsweise kleinen Flächen gentechnisch
veränderter Mais angebaut, der jedoch nicht als Rohstoff für
Lebensmittel verwendet wird. Zutaten aus mehreren gv-Maissorten
sind in der EU zugelassen.
Weitere pflanzliche Stärkequellen sind
Kartoffeln und Weizen.
Bei Weizen werden derzeit weltweit keine gv-Sorten kommerziell
genutzt.
Kennzeichnung: Zusatzstoffe auf der Basis von Stärke sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. Mais) hergestellt werden. Ob dieses auch auf modifizierte Stärken zutrifft, ist
rechtlich nicht eindeutig geklärt. In der Praxis hat sich
durchgesetzt, dass nicht gekennzeichnet wird.
|