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Vitamin C (Ascorbinsäure)
ErläuterungVitamin C erfüllt vielfältige Aufgaben:
Anders als bei Tieren kann der menschliche Körper kein Vitamin C bilden; es muss mit der Nahrung zugeführt werden. Bei einer ausgewogenen, rohkostreichen Ernährung ist heute in den Industrieländern eine ausreichende Vitamin C-Versorgung kein Problem mehr. Vor allem Obst und Gemüse sind reich an Vitamin C; es wird allerdings durch zu langes und zu starkes Erhitzen zerstört. VerwendungAscorbinsäure (Vitamin C) erfährt eine breite Anwendung in vielen Bereichen der Lebensmittelverarbeitung; etwa
Bei der Verwendung als Zusatzstoff wird Vitamin C auf der Zutatenliste mit seiner chemischen Bezeichnung Ascorbinsäure deklariert. GentechnikDie herkömmlich genutzte Synthese von Vitamin C ist ein kompliziertes, sechsstufiges Verfahren (Reichenstein-Prozess). Einer dieser Verfahrensschritte wird fermentativ durchgeführt: Die dabei eingesetzten Mikroorganismen (Acetobacter) sind "konventionell" gezüchtet, d.h. nicht gentechnisch verändert. Als Rohstoff für diesen Prozess wird
Ein US-amerikanisches Unternehmen hat ein neues Verfahren entwickelt, bei dem gentechnisch veränderte Mikroorganismen (Erwinia herbicola, Erwinia citreus) eingesetzt werden. Damit verkürzt sich der Herstellungsprozess auf nur noch zwei Schritte. Inzwischen ist es auch möglich, Vitamin C bzw. Ascorbinsäure direkt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen zu produzieren. Dieses Verfahren soll in einigen asiatischen Ländern genutzt werden, die Vitamin C in großen Mengen nach Europa liefern.
Kennzeichnung: Zutaten und Zusatzstoffe sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie unmittelbar aus gentechnisch verändertem Mais hergestellt werden. Ob dieses auch auf Vitamin C bzw. Ascorbinsäure zutrifft, die in mehreren Verarbeitungsstufen aus Maisstärke bzw. Glukose hervorgeht, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. In der Praxis hat sich durchgesetzt, dass nicht gekennzeichnet wird. Zusatzstoffe, die in geschlossenen Systemen mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, sind nicht zu kennzeichnen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Zusatzstoff aufgereinigt wird und keine Mikroorganismen enthält. Erhalten die verwendeten Mikroorganismen Nährstoffe (Substrate) aus gentechnisch veränderten Pflanzen, bleibt der Zusatzstoff ohne Kennzeichnung. Enzyme werden in der Regel nicht auf der Zutatenliste angegeben. Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen ist zudem nicht kennzeichnungspflichtig.
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