Vitamin E (Tocopherol)
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E 306 (307-309) | Antioxidationsmittel |
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mögliche Anwendung der Gentechnik |
Kennzeichnung |
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Rohstoff gv-Sojabohnen, gv-Mais, gv-Baumwolle |
ja |
Erläuterung
Tocopherol ist die chemische Bezeichnung für Vitamin E. Die Tocopherole, Oberbegriff für mindestens sieben Vitamin E-Varianten, werden in vielen Pflanzen
gebildet, besonders reichlich in Pflanzenölen und keimenden
Weizenkörnern.
Verwendung
Tocopherole werden als Zusatzstoff
eingesetzt:
Bei der Verwendung als Zusatzstoff wird Vitamin E auf der Zutatenliste mit seiner chemischen Bezeichnung
"Tocopherol" deklariert.
Vitamin E wird überwiegend verwendet:
Gentechnik
Vitamin E bzw. Tocopherol kann chemisch-synthetisch gewonnen
oder aus Mais, Sojabohnen, Baumwollsamen, Reis oder Weizenkeimölen
extrahiert werden.
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Sojabohnen: International gehandelte Soja-Rohstoffe stammen im Regelfall ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Gv-Sojabohnen
werden etwa in Argentinien und den USA großflächig angebaut.
Aus diesen Ländern bezieht die EU einen großen Teil der Soja-Rohstoffe.
Einige Lebensmittelunternehmen verarbeiten ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe. Eine absolute, sich über alle Verarbeitungsstufen erstreckende Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen ist jedoch technisch nicht möglich. Auch als "gentechnik-frei" deklarierte Rohstoffe enthalten daher geringe
GVO-Anteile.
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Mais kann zu bestimmten Anteilen aus
gentechnisch verändertem Mais bestehen - vor allem, wenn
Rohstoffe aus den USA oder Argentinien importiert wurden. In der
EU wird auf vergleichsweise kleinen Flächen gentechnisch veränderter
Mais angebaut. Darüber hinaus sind zufällige, nicht
beabsichtigte Beimischungen aus gv-Mais möglich, die in der Regel
aber unterhalb der Kennzeichnungsschwelle von 0,9 Prozent liegen.
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Gv- Baumwolle
wird in mehreren Ländern großflächig angebaut, vor allem in den USA,
China und Indien. Es ist davon auszugehen, dass Baumwollrohstoffe
zu einem gewissen Anteil von gv-Pflanzen stammen.
Kennzeichnung: Vitamin E bzw. Tocopherol aus gentechnisch veränderten Pflanzen (Soja,
Mais, Baumwolle) ist kennzeichnungspflichtig. Zufällige, technisch unvermeidbare
GVO-Beimischungen in den Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9
Prozent führen nicht zu einer Kennzeichnung der daraus erzeugten Lebensmittel.
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