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Aminosäuren

Erläuterung

Aminosäuren sind die Grundbaustoffe der EiweißeEiweiße. In den Nahrungseiweißen kommen über 20 verschiedene Aminosäuren vor. Davon sind acht "essentiell", d.h. sie können im Körper nicht gebildet werden und müssen daher mit der Nahrung aufgenommen werden.

Verwendung

Neben der Verwendung in DiätnahrungDiätnahrung und NahrungsergänzungsmittelnNahrungsergänzungsmitteln werden Aminosäuren vor allem eingesetzt als:

  • Geschmacksverstärker: Einige Aminosäuren sind an der Geschmacksbildung und -wahrnehmung beteiligt, haben jedoch keinen Eigengeschmack. Sie sind daher als "geschmacksbeeinflussende Stoffe" für Lebensmittel zugelassen.

  • Backmittelzusatz: CysteinCystein

  • Futtermittelzusätze: Die in der Tierhaltung eingesetzten Futtermittel enthalten zumeist nicht alle notwendigen (essentiellen) Aminosäuren. Die fehlenden Aminosäuren werden großtechnisch produziert und dem Futter zugesetzt, etwa LysinLysin, TryptophanTryptophan, MethioninMethionin und ThreoninThreonin.

Gentechnik

  • Für eine Reihe von Aminosäuren sind Herstellungsverfahren mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen bekannt. Es sind jedoch in der Regel nur wenig zuverlässige Informationen verfügbar, ob und wieweit diese Verfahren derzeit kommerziell eingesetzt werden. Marktführer bei Aminosäuren sind japanische Unternehmen. Folgende Aminosäuren können u.a. gentechnisch hergestellt werden: LysinLysin, ThreoninThreonin, PhenylalaninPhenylalanin, MethioninMethionin, TryptophanTryptophan, LeucinLeucin, GlutaminsäureGlutaminsäure, CysteinCystein

  • Die Nährlösungen, auf denen die Mikroorganismen wachsen, können Rohstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. SojabohnenSojabohnen, RapsRaps) enthalten.

  • Einzelne Aminosäuren können durch enzymatische Modifizierung unmittelbar aus pflanzlichen Proteinen (Eiweiße) gewonnen werden. Es ist möglich, dass diese aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen, etwa SojabohnenSojabohnen. Die eingesetzten EnzymeEnzyme können mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen erzeugt worden sein.

Kennzeichnung Lebensmittel: Aminosäuren werden zumeist nicht auf der Zutatenliste geführt, da sie rechtlich nicht als Zutat oder Zusatzstoff gelten.

Unter der Voraussetzung, dass eine Aminosäure als Zutat zu deklarieren ist, besteht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht,

  • wenn die betreffende Aminosäure aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt ist.

Aminosäuren, die in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, sind nicht zu kennzeichnen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aminosäure aufgereinigt wird und keine Mikroorganismen enthält. 

Kennzeichnung Futtermittel: Aminosäuren als Bestandteile von Futtermitteln sind kennzeichnungspflichtig. Es gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie bei Lebensmitteln.

  

Locker, luftig, knusprig. In Backmischungen, wie sie etwa für Brötchen verwendet werden, können verschiedene Zutaten enthalten sein, bei denen eine Herstellung mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen möglich ist. Ein Beispiel ist das Backhilfsmittel Cystein - eine schwefelhaltige Aminosäure. Früher wurde es aus Haaren oder Schweinborsten gewonnen, heute nutzt man gentechnische Verfahren, die weitaus appetitlicher und umweltfreundlicher sind.

  CysteinCystein

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Thema: Überwachung
In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Sie kontrollieren die Einhaltung der Gentechnik-Vorschriften.
02. Februar 2012 [nach oben springen]

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