Methionin

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
herstellbar mit Hilfe von gv-Mikroorganismen nein

Methionin gehört zu den essentiellen Aminosäuren und kommt in nahezu allen tierischen und pflanzlichen Proteinen vor.

Methionin ist als „geschmacksbeeinflussender Stoff“ für Lebensmittel allgemein zugelassen und wird zudem verwendet als Zutat für diätetische Lebensmittel sowie als Futtermittelzusatz, vor allem für Schweine und Geflügel.

Gentechnik

Herstellung: Synthetisches Methionin wird derzeit chemisch hergestellt. Biotechnische Verfahren unter Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen werden entwickelt. Es liegen keine genauen Informationen vor, inwieweit diese auch angewandt werden.

Kennzeichnung Lebensmittel: Methionin als „geschmacksbeeinflussender Stoff“ in Lebensmitteln ist nicht zu kennzeichnen, da es sich im rechtlichen Sinne um keine Zutat handelt. In Diätprodukten gilt Methionin jedoch als Zutat.

Für alle Aminosäuren - gleich ob Zutat oder nicht - besteht keine Kennzeichnungspflicht, wenn sie in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aminosäure aufgereinigt wird und keine nachweisbaren Bestandteile der verwendeten Mikroorganismen enthält.

Kennzeichnung Futtermittel: Aminosäuren als Bestandteile von Futtermitteln müssen zwar als solche deklariert werden. Sie sind jedoch von den Gentechnik-Kennzeichnung ausgenommen, wenn sie in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden.