Amylase
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Wirkung |
Aufspaltung pflanzlicher Stärke |
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Anwendungsbereiche |
Backwaren, Getränke, Stärkeverzuckerung; Futtermittel |
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gentechnische Herstellung |
ja |
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Kennzeichnung |
nein |
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EU-Zulassung |
ja (Futtermittel) |
Wirkung
Amylasen ist der Sammelbegriff für verschiedene
Stärke abbauende Enzyme, die in der Natur weit verbreitet sind. Sie kommen in Tieren und Pflanzen vor und werden von vielen Mikroorganismen gebildet.
Um die in der Nahrung vorhandene pflanzliche
Stärke zu verwerten, müssen die großen Stärkemoleküle zuvor in kleinere Einheiten zerlegt werden. Dieser Stärkeaufschluss wird durch Amylasen
und andere Enzyme bewirkt. Sie werden von den im Darm siedelnden
Mikroorganismen gebildet.
Verwendung
In der Lebensmittelindustrie kommen
Amylasen vor allem dort zum Einsatz, wo stärkehaltige Rohstoffe
verwendet werden. Zwar sind Amylasen natürlicherweise in vielen
dieser Rohstoffe - etwa in Getreide oder Hefen - vorhanden. Doch
die rohstoffeigenen Amylasen reichen oft nicht aus oder sie
wirken zu langsam. Um die Stärke-Aufspaltung zu steuern oder zu
beschleunigen, werden großtechnisch gewonnene Amylasen
zugesetzt. Diese Präparate enthalten meist ein Gemisch mehrerer
Amylase-Typen.
Die wichtigsten Anwendungsgebiete für Amylasen im Lebensmittelbereich
sind Stärkeindustrie und Stärkeverzuckerung:
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Amylasen bauen Mais- oder Kartoffelstärke in mehreren Schritten zu zuckerhaltigen Sirupen ab ( Glukosesirup,
Fruktosesirup). Diese finden eine breite Verwendung etwa
bei Süßwaren,
Backwaren, Speiseeis oder
Tomatenketchup. Glukosesirup ist zudem Grundstoff für viele weitere Lebensmittelzutaten und -zusatzstoffe.
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Backwaren: Amylasen sind vielfach in
Backmischungen enthalten. Sie "verdauen" die Stärke vor. Bei Hefebackwaren führt das zu einer erhöhten Leistung der Hefen,
wodurch die Teiggängigkeit verbessert und das Volumen des Gebäcks
vergrößert wird. Vor allem bei Weißbrot sollen Krustenstabilität und Lagerfähigkeit ("Altbackenwerden") verbessert werden. Zunehmende Bedeutung hat der Zusatz von Amylasen bei tiefgekühlten Teigen und Backwaren.
Sie sind an der Gebäckbräunung und an der Bildung von
Geschmacksstoffen beteiligt. Häufig werden in der Backindustrie
Amylasen und Xylanasen kombiniert.
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Alkoholindustrie: Viele
Spirituosen werden aus Stärke (Getreide, Kartoffeln) gewonnen. Diese muss erst von den Amylasen in Zuckereinheiten aufgespaltet werden, damit sie zu Alkohol vergoren werden können.
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Fruchtsaft: Amylasen bauen stärkehaltige Trübstoffe ab.
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Bier (nicht in Deutschland): Beim traditionellen Mälzen bauen die gersteeigenen Amylasen die Stärke ab. Um diesen Vorgang zu optimieren, werden neben anderen isolierten Enzymen auch Amylasen zugesetzt. Diese im Ausland verbreitete Praxis ist in Deutschland nicht zulässig, da sie gegen das gesetzlich vorgeschriebene Reinheitsgebot verstößt.
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Zuckerindustrie:
Durchsatz und Ausbeute erhöhen, Aufreinigung verbessern
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Futtermittelzusätze: Amylasen verbessern den Stärkeaufschluss und tragen so zu einer besseren Verwertung pflanzlicher Futtermittel bei.
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In Wasch- und Reinigungsmitteln bauen Amylasen stärkehaltige Verschmutzungen ab.
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Textilverarbeitung
Gentechnik
In der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion eingesetzte
Enzyme werden in der Regel mit gentechnisch veränderten
Mikroorganismen hergestellt. Andere Präparate sind kaum noch auf dem
Markt.
Vor allem bakterielle Amylasen werden
inzwischen überwiegend mit Hilfe von gentechnisch veränderten
Mikroorganismen gewonnen. Bei der Herstellung mit Pilzen wie
Aspergillus kommen auch konventionelle Stämme zum Einsatz.
Zulassung und Kennzeichnung
Zulassung. Die Verwendung von Enzymen
ist in der EU gesetzlich geregelt. Besondere Anforderungen für mit
Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme
gibt es nicht.
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Lebensmittel: Lebensmittelenzyme
dürfen in Zukunft nur verwendet werden, wenn sie in einer
"Gemeinschaftsliste" eingetragen sind. Dafür müssen die Enzyme
bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Verzehr muss gesundheitlich
unbedenklich sein, sie müssen technologisch notwendig sein und
dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Mit einer ersten
Gemeinschaftsliste ist nicht vor 2015 zu rechnen.
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Futtermittel: Wie alle
Futtermittelzusätze müssen auch Enzyme für diesen Zweck
ausdrücklich erlaubt sein. Voraussetzung dafür ist eine
Sicherheitsbewertung durch die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bislang sind
mehrere Amylase-Präparate, in Kombination mit
Xylanasen und
Glucanasen, in die EU-weit gültige Positivliste
aufgenommen worden.
Kennzeichnung
- Bei Lebensmitteln müssen Enzyme nicht in der
Zutatenliste aufgeführt (mit wenigen Ausnahmen).
- Bei Futtermitteln gelten Enzyme als Zusatzstoffe und
müssen auf der Verpackung entsprechend deklariert werden.
Grundsätzlich ist die Herstellungsweise
von Enzymen kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit
gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht
besonders gekennzeichnet werden.
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