Warum es so wenig
Produkte mit Kennzeichnung gibt
Die Vorschriften zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter
Lebensmittel sind in allen EU-Ländern gleich. Anders als etwa in den
Niederlanden sind jedoch in deutschen Supermärkten beim
Einkauf nur ganz selten Produkte zu finden, die auf dem Etikett
auf die Gentechnik hinweisen.
Auf den ersten Blick ist das Sortiment
scheinbar "gentechnikfrei". Doch dass alle Produkte "ohne
Kennzeichnung" sind, bedeutet nicht automatisch, dass alles ohne
Gentechnik - oder genauer: ohne gentechnisch
veränderte Organismen (GVO) - hergestellt wurde.
|



Importprodukte mit Kennzeichnung: Vereinzelt sind auch in Deutschland
aus den USA importierte Produkte anzutreffen, die
gekennzeichnet sind, etwa der "Reese's" - Riegel.
Er enthält
Zutaten aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben, gv-Mais und gv-Sojabohnen. |
|
Ein vollständiger Verzicht ist auch gar
nicht möglich: Weltweit werden immer mehr gentechnisch
veränderte Pflanzen angebaut. Die Ernteprodukte gehen als
Futtermittel und Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie in die
ganze Welt. Und vor allem: Viele Zusatzstoffe, Vitamine und
Enzyme werden mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert.
Dass sich diese Entwicklung dennoch
nicht auf den Etiketten der Lebensmittel niederschlägt, hat
mehrere Gründe.
Hersteller: Kennzeichnung vermeiden
Viele Verbraucher sehen die Kennzeichnung
als Hinweis auf mögliche gesundheitliche Risiken. Sie fühlen
sich auf der "sicheren Seite", wenn sie sich für Produkte
entscheiden, die nicht gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung wird
als Warnhinweis interpretiert, nicht als Information über die
Anwendung der Gentechnologie.
Die Hersteller müssen davon ausgehen, dass korrekt gekennzeichnete
Produkte auf dem Markt keine Chance haben: Die Konsumenten würden sie im Regal liegen
lassen und lieber zum nicht gekennzeichneten Produkt greifen - obwohl sich
beide in vielen Fällen stofflich nicht unterscheiden.
Zudem
setzen Umwelt- und Verbraucherverbände Hersteller oder Händler
sofort unter Druck, wenn sie Produkt mit Kennzeichnung auf den Markt
bringen.
|
Wer korrekt kennzeichnet, wird mit Umsatz-
und Vertrauensverlusten bestraft. Um das zu vermeiden, haben viele
Hersteller die Rezepturen ihrer Produkte geändert: Bei Margarine
werden etwa anstelle von Sojaölen Rapsöle verwendet, statt
Sojalecithin chemische Emulgatoren.
Andere kaufen gegen Aufpreis Soja-Rohstoffe,
bei denen durch Zertifikate bescheinigt wird, dass der
GVO-Anteil
unter dem Schwellenwert von 0,9 Prozent bleibt, so dass keine
Kennzeichnungspflicht für die daraus hergestellten Zutaten besteht.
Gentechnik unterhalb der Kennzeichnungsschwelle
Gerade Bereiche, bei denen die Anwendung der
Gentechnik weit verbreitet und oft nicht vermeidbar ist, werden von
der Kennzeichnung nicht erfasst.
Ausgenommen sind etwa:
-
Fleisch, Milch, Eier und andere
tierische Lebensmittel, wenn
Futtermittel aus gv-Pflanzen verwendet wurden.
Jährlich werden etwa 35
Millionen Tonnen Sojarohstoffe in die EU eingeführt und überwiegend
zu Futtermitteln verarbeitet. Handelsübliche Futtermittel auf
Sojabasis bestehen in der Regel aus gv-Pflanzen.
-
Zusatzstoffe, Vitamine und
Aromen, die mit Hilfe gentechnisch veränderten
Mikroorganismen hergestellt werden.
Bei einigen Vitaminen - etwa Vitamin B2
- und vielen Aminosäuren sind solche Herstellungsverfahren inzwischen die
Regel.
-
Lebensmittelenzyme, die mit gv-Mikroorganismen hergestellt werden.
Viele Enzyme werden unter Einsatz von
gv-Mikroorganismen produziert. Sie werden nicht nur bei
Waschmitteln oder in der Textil- und Papierindustrie
verwendet, sondern auch bei der Herstellung und
Verarbeitung von Käse, Backwaren, Saft oder Wein.
-
Zahlreiche Lebensmittelzutaten
wie Traubenzucker, Glukosesirup oder Sorbit sind
Produkte der "Stärkeverzuckerung". Dabei wird
pflanzliche Stärke mit Hilfe von in der Regel
"gentechnisch hergestellten" Enzymen in Zuckerbausteine
aufgespalten.
Mehr bei
transGEN:
- Lebensmittelüberwachung Gentechnik: Die
Ergebnisse der Bundesländer
- Nachweisverfahren: Immer präziser, immer
empfindlicher
-
transGEN-Datenbank: Lebensmittel, bei denen Anwendungen der
Gentechnik möglich sind.
|
|
|
Kennzeichnung? Kein Problem.
In den Niederlande ist die Kennzeichnung längst
Normalität. Dort sind zahlreiche Produkte zu finden, die
vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind. |

|
Gesetze. Europa leistet sich ein
umfangreiches Rechtssystem nur für die Grüne Gentechnik. Es ist weit
verzweigt und kompliziert. |
-
Grundsätze des
europäischen Rechtssystem: Sicherheit
und Wahlfreiheit
-
Zulassungsverfahren: Der
lange Weg vom Antrag bis zur Entscheidung
-
Freisetzungsversuche: Schritt für Schritt vom
Labor ins Freiland
-
Das Gesetz für Genfood
|
-
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV): Europäische Regelungen zur
Gentechnikkennzeichnung von Lebensmitteln
-
EU-Verordnung (1829/2003) über gentechnisch veränderte
Lebens- und Futtermittel
-
EU-Commission: Genetically Modified Food and Feed
|
|
|
|
© Copyright 1995 - 2013 TransGen Wissenschaftskommunikation
|