Kontrollen bei Mais- und Rapssaatgut: Kaum Gentechnik-Funde

Jedes Jahr untersuchen die Überwachungsbehörden der Bundesländer mehrere Hundert Saatgutproben auf Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen. Bei Maissaatgut ist der Anteil GVO-positiver Proben 2013 weiter auf zwei Prozent gesunken. Bei Winterraps wurden im Sommer 2012 in fünf Saatgutpartien geringe GVO-Spuren gefunden. In der Regel liegt der GVO-Anteil unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. Die betroffenen Saatgutpartien wurden nicht an die Landwirte ausgeliefert.



Saatgut: GVO-positive Proben
Ergebnisse bundesweit, absolute Zahlen

 


Saatgut: Anteil GVO-positiver Proben
Ergebnisse bundesweit, Angabe in Prozent (bezogen auf die Gesamtzahl der untersuchten Proben)
 

Die Ergebnisse der Saatgutüberwachung sind nicht für alle Bundesländer zugänglich. Hier eine Übersicht der verfügbaren Daten:

  Maissaatgut Rapssaatgut Proben gesamt
  Anzahl Bundes-länder Anzahl Proben GVO-positiv Anzahl Bundes-länder Anzahl Proben GVO-positiv
2003 7 240 6 7 212 12 452
2004 6 207 1 8 226 11 433
2005 8 237 5 9 223 1 460
2006 11 295 10 10 239 3 534
2007 12 407 11 10 239 3 646
2008 10 271 10 10 286 0 557
2009 12 327 20 9 283 0 610
2010 13 398 23 9 279 2 677
2011 11 417 29 8 218 0 635
2012 12 419 11 11 324 5 743
2013 13 498 10        


Kaum Beimischungen von gv-Pflanzen. Maissaatgut häufiger betroffen.

Jährlich untersuchen die Überwachungsbehörden der Bundesländer mehrere Hundert Saatgutproben. Sie prüfen, ob gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen - meist gv-Mais oder gv-Raps - nachweisbar sind. Es wird sowohl Saatgut aus Deutschland als auch Importware überwacht.

Der Anteil der Saatgutpartien, in denen die Behörden GVO-Spuren nachweisen konnten, ist gering. Wenn Spuren von GVO gefunden werden, liegt ihr Anteil in der Regel unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent und damit in einem Messbereich, in dem Ergebnisse einen großen Schwankungsbereich aufweisen und nicht reproduzierbar sind.

Bei Mais wurden 2013 in zehn von insgesamt 498 Saatgut-Proben GVO-Spuren gefunden (Baden-Württemberg 1, Bayern 2, Niedersachsen 6, Schleswig-Holstein 1). Damit ist der Anteil GVO-positiver Proben gegenüber 2012 weiter auf nur noch zwei Prozent gesunken. Außer Maissaatgut wurden 2013 auch Saatgutproben von Kartoffeln, Sommerraps, Soja,  Zuckerrüben sowie vereinzelt auch von Senf, Leinsaat, Ölrettich, Zucchini, Roten Rüben und Tomaten untersucht. Es wurden keine GVO-Spuren nachgewiesen.

Auch bei Raps ist die Zahl positiver Befunde in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2002 fanden die Kontrolleure noch allein in Niedersachsen 41 von 95 Rapssaatgutproben gentechnisch veränderte Bestandteile. Im Jahr 2003 waren noch 12 von 212 Proben GVO-positiv. In den Jahren 2009 und 2011 war in keiner der untersuchten Proben gv-Raps enthalten. Im Herbst 2012 fanden die Kontrolleure in fünf Proben aus Baden-Württemberg wieder geringe Spuren von gv-Raps.

Noch immer kein Schwellenwert für Saatgut

Die Züchter betreiben einen hohen Aufwand, um die "Gentechnik-Freiheit" des Saatguts zu gewährleisten. So vermehren sie es meist in Regionen, in denen keine gv-Pflanzen angebaut werden und im Feld keine Einkreuzungen möglich sind. Dennoch: Die Natur ist ein offenes System, in dem eine absolute "GVO-Freiheit" nicht zu erreichen ist.

Noch immer gibt es in der EU keine verbindlichen Schwellenwerte für tolerierbare GVO-Beimischungen in konventionellem Saatgut. Da es an eindeutigen Rechtsvorschriften fehlt, wie im Falle geringer GVO-Funde an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent zu verfahren ist, reagieren die Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich. So gilt etwa im "gentechnik-kritischen" Österreich ein Toleranzwert von 0,1 Prozent. Die meisten der in Deutschland gefundenen GVO-positiven Saatgutpartien könnten daher in Österreich ohne Probleme ausgesät werden.

In Deutschland herrscht dagegen eine strikte "Nulltoleranz": Wenn in Saatgut GVO-Beimischungen nachgewiesen werden, ist es unabhängig von der Höhe des gemessenen GVO-Anteils nicht verkehrsfähig. Die betroffenen Partien werden vom Markt genommen. Sollte das Saatgut bereits ausgebracht worden sein - wie es zuletzt im Jahr 2010 bei Mais der Fall war - ordnen die Behörden an, die Felder unterzupflügen.

Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) hat einen Handlungsleitfaden zur Saatgutüberwachung entwickelt, nach dem sich die Bundesländer richten. Beim Maissaatgut wird seit dem Jahr 2010 angestrebt, einen Stichprobenumfang von etwa zehn Prozent zu erreichen. Die Untersuchungen werden weit vor dem Aussaattermin abgeschlossen, um GVO-positive Saatgutpartien frühzeitig aus dem Handel nehmen zu können.

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Saatgut. Einen EU-weit verbindlichen Schwellenwert für zulässige Gentechnik-Beimischungen gibt es bisher nicht. In Deutschland hat sich die "Nulltoleranz" durchgesetzt: Saatgut, in dem Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen nachgewiesen wurden, darf nicht ausgesät werden.
Gentechnik-Überwachung. In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Sie kontrollieren die Einhaltung der Gentechnik-Vorschriften. Dazu werden in jedem Jahr mehrere Tausend Lebensmittel untersucht - vor allem solche mit mais- oder sojahaltigen Zutaten.
Im Web
  • Diesjährige GVO-Untersuchungen bei Mais-Saatgut abgeschlossen (Presseinformation BDP, 04.04.2013)
  • Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG): Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Anteile im Jahr 2013 (Stand: 08.04.2013)
  • Untersuchung von Winterraps auf GVO-Anteile abgeschlossen (Presseinformation BDP, 31.08.2012)
  • Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG): Leitfaden Saatgutüberwachung auf GVO-Anteile
  • Saatgutkontrolle: Empfehlungen der LAG für den Vollzug
  • Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu "Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen" (August 2012)

03. April 2013 [nach oben springen]

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