Kontrollen bei Mais- und Rapssaatgut: Kaum Gentechnik-Funde
Jedes Jahr untersuchen die
Überwachungsbehörden der Bundesländer mehrere Hundert Saatgutproben
auf Spuren von
gentechnisch veränderten Pflanzen. Bei Maissaatgut
ist der Anteil GVO-positiver Proben 2013 weiter auf zwei Prozent
gesunken. Bei Winterraps wurden im Sommer 2012 in fünf
Saatgutpartien geringe GVO-Spuren gefunden. In der Regel liegt der GVO-Anteil
unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. Die
betroffenen Saatgutpartien wurden nicht an die Landwirte
ausgeliefert.

Saatgut: GVO-positive Proben
Ergebnisse bundesweit, absolute Zahlen

Saatgut: Anteil GVO-positiver Proben
Ergebnisse bundesweit, Angabe in Prozent (bezogen auf die Gesamtzahl
der untersuchten Proben)
Die Ergebnisse der Saatgutüberwachung sind
nicht für alle Bundesländer zugänglich. Hier eine Übersicht der
verfügbaren Daten:
|
|
Maissaatgut |
Rapssaatgut |
Proben gesamt |
|
|
Anzahl Bundes-länder |
Anzahl Proben |
GVO-positiv |
Anzahl Bundes-länder |
Anzahl Proben |
GVO-positiv |
|
2003 |
7 |
240 |
6 |
7 |
212 |
12 |
452 |
|
2004 |
6 |
207 |
1 |
8 |
226 |
11 |
433 |
|
2005 |
8 |
237 |
5 |
9 |
223 |
1 |
460 |
|
2006 |
11 |
295 |
10 |
10 |
239 |
3 |
534 |
|
2007 |
12 |
407 |
11 |
10 |
239 |
3 |
646 |
|
2008 |
10 |
271 |
10 |
10 |
286 |
0 |
557 |
|
2009 |
12 |
327 |
20 |
9 |
283 |
0 |
610 |
|
2010 |
13 |
398 |
23 |
9 |
279 |
2 |
677 |
|
2011 |
11 |
417 |
29 |
8 |
218 |
0 |
635 |
|
2012 |
12 |
419 |
11 |
11 |
324 |
5 |
743 |
|
2013 |
13 |
498 |
10 |
|
|
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|
Kaum Beimischungen von gv-Pflanzen. Maissaatgut häufiger
betroffen.
Jährlich untersuchen die
Überwachungsbehörden der Bundesländer mehrere Hundert Saatgutproben. Sie
prüfen, ob gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen - meist gv-Mais
oder gv-Raps - nachweisbar sind. Es wird sowohl Saatgut aus
Deutschland als auch Importware überwacht.
Der Anteil der Saatgutpartien, in denen die
Behörden GVO-Spuren nachweisen konnten, ist gering. Wenn Spuren von
GVO gefunden werden, liegt ihr Anteil in der Regel unterhalb der
technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent und damit in einem
Messbereich, in dem Ergebnisse einen großen Schwankungsbereich
aufweisen und nicht reproduzierbar sind.
Bei Mais wurden 2013 in zehn von insgesamt
498 Saatgut-Proben GVO-Spuren gefunden (Baden-Württemberg 1, Bayern
2, Niedersachsen 6, Schleswig-Holstein 1). Damit ist der Anteil GVO-positiver Proben gegenüber 2012 weiter auf nur noch zwei Prozent
gesunken. Außer Maissaatgut wurden 2013 auch Saatgutproben von Kartoffeln, Sommerraps, Soja,
Zuckerrüben sowie vereinzelt auch von Senf, Leinsaat, Ölrettich,
Zucchini, Roten Rüben und Tomaten untersucht. Es wurden keine GVO-Spuren nachgewiesen.
Auch bei Raps ist die Zahl positiver Befunde
in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2002 fanden die Kontrolleure
noch allein in
Niedersachsen 41 von 95
Rapssaatgutproben gentechnisch veränderte Bestandteile. Im Jahr 2003
waren noch 12 von 212 Proben GVO-positiv. In
den Jahren 2009 und 2011 war in keiner der untersuchten Proben gv-Raps
enthalten. Im Herbst 2012 fanden die Kontrolleure in fünf Proben aus
Baden-Württemberg wieder geringe Spuren von gv-Raps.
Noch immer kein Schwellenwert für Saatgut
Die Züchter betreiben einen hohen Aufwand, um
die "Gentechnik-Freiheit" des Saatguts zu gewährleisten. So vermehren
sie es meist in
Regionen, in denen keine gv-Pflanzen angebaut werden und im Feld
keine Einkreuzungen möglich sind. Dennoch: Die
Natur ist ein offenes System, in dem eine absolute "GVO-Freiheit"
nicht zu erreichen ist.
Noch immer gibt es in der EU keine verbindlichen
Schwellenwerte für tolerierbare GVO-Beimischungen in konventionellem
Saatgut. Da es an eindeutigen Rechtsvorschriften fehlt,
wie im Falle geringer GVO-Funde an der Nachweisgrenze von 0,1
Prozent zu verfahren ist, reagieren die Behörden in den
EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich. So gilt etwa im
"gentechnik-kritischen" Österreich ein
Toleranzwert von 0,1 Prozent. Die meisten der in Deutschland
gefundenen GVO-positiven Saatgutpartien könnten daher in Österreich
ohne Probleme ausgesät werden.
In Deutschland herrscht dagegen eine strikte
"Nulltoleranz": Wenn in Saatgut GVO-Beimischungen nachgewiesen
werden, ist es unabhängig von der Höhe des gemessenen GVO-Anteils nicht
verkehrsfähig. Die betroffenen Partien werden vom Markt genommen. Sollte das
Saatgut bereits ausgebracht worden sein - wie es zuletzt im Jahr 2010 bei
Mais der Fall war - ordnen die Behörden an, die Felder
unterzupflügen.
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft
Gentechnik (LAG) hat
einen Handlungsleitfaden zur Saatgutüberwachung entwickelt, nach dem
sich die Bundesländer richten. Beim Maissaatgut wird seit dem Jahr
2010 angestrebt,
einen Stichprobenumfang von etwa zehn Prozent zu erreichen. Die
Untersuchungen werden weit vor dem Aussaattermin abgeschlossen, um GVO-positive
Saatgutpartien frühzeitig aus dem Handel nehmen zu können.
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