Grüne Gentechnik ohne Versicherungsschutz
(07.07.2004) Der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
wird vorerst Ertragsausfallschäden nicht versichern,
die als Folge des Anbaus von gv-Pflanzen durch
Pollenflug und Vermischungen entstehen können. Zur
Begründung wird auf das vom Bundestag beschlossene
Gentechnik-Gesetz verwiesen, das eine
gesamtschuldnerische Haftung aller gvo-anbauenden
Landwirte unabhängig vom eigenen Verschulden
vorsieht.
Angesichts der Vielzahl der
bestehenden Unabwägbarkeiten sei eine Versicherung
derartiger Ertragsausfallschäden nicht möglich,
heißt es ein einer Erklärung des Verbandes.
Auch die Saatgutunternehmen
haben es abgelehnt, ihre gvo-anbauenden Landwirte
von Haftungsansprüchen freizustellen. Damit zeichnet
sich ab, dass eine praktische Nutzung gv-Pflanzen in
Deutschland vorerst nicht möglich sein wird.
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