Grüne Gentechnik ohne Versicherungsschutz

(07.07.2004) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wird vorerst Ertragsausfallschäden nicht versichern, die als Folge des Anbaus von gv-Pflanzen durch Pollenflug und Vermischungen entstehen können. Zur Begründung wird auf das vom Bundestag beschlossene Gentechnik-Gesetz verwiesen, das eine gesamtschuldnerische Haftung aller gvo-anbauenden Landwirte unabhängig vom eigenen Verschulden vorsieht.

Angesichts der Vielzahl der bestehenden Unabwägbarkeiten sei eine Versicherung derartiger Ertragsausfallschäden nicht möglich, heißt es ein einer Erklärung des Verbandes.

Auch die Saatgutunternehmen haben es abgelehnt, ihre gvo-anbauenden Landwirte von Haftungsansprüchen freizustellen. Damit zeichnet sich ab, dass eine praktische Nutzung gv-Pflanzen in Deutschland vorerst nicht möglich sein wird.

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