Auf die lange Bank geschoben: Erst einmal keine
Entscheidung über Anbauzulassung für gentechnisch
veränderte Pflanzen in der EU
(19.07.2012) In der EU
bewegt sich bei der Gentechnik-Politik derzeit
nichts. Die tief zerstritten Mitgliedsstaaten
neutralisieren sich gegenseitig und blockieren so
jede Entscheidung. Mehrere Versuche, die verfahrene
Situation zu überwinden, sind gescheitert oder auf
die lange Bank geschoben. Nun bleibt alles so wie es ist:
Politische Konflikte werden auf dem Feld der
wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung ausgetragen.
Jüngstes Beispiel: Die Kommission hat fällige
Entscheidungen über Anbauzulassungen von drei gv-Maislinien noch einmal an die EFSA
zurückverwiesen und damit vor allem Zeit gewonnen.
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EU-Verbraucherschutz- kommissar John Dalli:
Gibt
Stellungnahmen zurück an die EFSA, um Zeit zu
gewinnen.

Auch in Deutschland verhindern politische
Konflikte innerhalb der Bundesregierung
Entscheidungen. Die FDP sperrt sich gegen die vor
allem von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner
(CSU) vorangetriebene Änderung des
Gentechnik-Gesetzes. Danach sollen die Bundesländer
eigene Koexistenz-Regeln beim Anbau von gv-Pflanzen
festlegen - etwa Abstandsflächen
zischen Feldern mit gv- und konventionellen Pflanzen. Damit könnte
der Anbau von gv-Pflanzen faktisch verhindert
werden. Auch bei der Haltung zu
0,1-Prozent-Toleranzgrenze für nicht zugelassene
GVO in
Lebensmitteln können sich CSU und FDP nicht einigen.
Foto: BMELV / STUMPE photos4y |
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Nach Informationen der Gentechnik-kritischen
Gruppe Testbiotech hat die EU-Kommission die
wissenschaftlichen Stellungnahmen für die drei
gentechnisch veränderten Maislinien MON810, Bt11 und 1507 an die
Europäische Behörde EFSA
zurückverwiesen. Die Behörde solle ihre
Zusammenfassung überarbeiten und neue
wissenschaftliche Daten in ihre Stellungnahme
einbeziehen. Vor Dezember sei nicht mit einem
Abschluss zu rechnen, heißt es. Eine Entscheidung
über die Zulassung, die die Kommission eigentlich
hätte herbeiführen müssen, ist nun wieder in weite
Ferne gerückt.
Nicht zum ersten Mal sind bei diesen gv-Pflanzen
wissenschaftliche Aspekte zur politischen
Manövriermasse geworden.
Schon 2009 schloss die EFSA
die wissenschaftliche Bewertung für den MON810-Mais
ab, dessen 1998 erteilte Erst-Zulassung in der EU
nach zehn Jahren ausgelaufen war und erneuert werden
musste. Außerdem ist MON810-Mais im Zusammenhang mit
den von mehreren Regierungen, darunter Frankreich,
Deutschland oder Griechenland, verhängten nationalen
Anbauverboten
überprüft worden. Dabei wurden auch neuere Untersuchungen und
Erkenntnisse einbezogen. In allen Stellungnahmen
fanden die EFSA-Experten keine wissenschaftlich
begründeten Hinweise, dass sich MON810 in der Umwelt
anders verhalten könnte als herkömmlicher Mais.
Auch die beiden anderen
Maislinien, Bt11 und 1507 sind bereits mehrfach
begutachtet worden. 2007 schickte der damalige
EU-Umweltkommissar Stavros Dimas die Stellungnahmen
an die EFSA zurück, die jedoch 2011 im Kern zu dem
gleichen Ergebnis kam. Sie empfahl nun allerdings,
beim Anbau dieser gv-Maispflanzen zum Schutz von
Schmetterlingen breitere Randstreifen vorzusehen. |
Bisher hatte die Kommission
die Zulassungsverfahren für die gv-Maislinien
MON810, Bt11 und 1507 - ebenso wie für drei weitere
GA21, MON88017, NK603 - trotz der abgeschlossenen
Begutachtung durch die EFSA ruhen lassen. Sie wollte
zunächst den Ausgang der seit 2009 von der
Kommission und einigen Mitgliedsstaaten
vorangetriebenen Reform der EU-Gentechnikgesetze
abwarten. Kern dieses Vorschlages war, dass
nationale Regierungen das Recht erhalten sollten,
auf ihrem Gebiet den Anbau von gv-Pflanzen trotz
einer EU-Zulassung einzuschränken oder zu verbieten.
Nachdem das Vorhaben im
Frühjahr an einer Sperrminorität der
Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland, Frankreich
und Spanien - gescheitert war, bleibt alles wie es
ist: Die EU-Kommission ist nun verpflichtet, die
fälligen Zulassungsentscheidungen herbeizuführen.
Der einzige Hebel, um noch einmal Zeit zu gewinnen,
ist, die Stellungnahmen zur Prüfung an die EFSA
zurückzuschicken.
Damit nimmt die Kommission
auch den politischen Druck von den Mitgliedsstaaten,
die sich bei der Abstimmung öffentlich für oder
gegen eine Zulassung hätten positionieren müssen.
Viele Regierungen sind zwar aus politischen Gründen
generell gegen den unpopulären Anbau von gv-Pflanzen.
Im derzeitigen EU-Rechtssystem können sie diese
politischen Motive jedoch nur zur Geltung bringen,
wenn sie die Ergebnisse der wissenschaftlichen
Sicherheitsbewertung anzweifeln oder Kompetenz und
Unabhängigkeit der EFSA-Experten in Frage stellen.
Viele nationale Regierungen setzen schon seit
langem auf diese Karte und untergraben damit das
Vertrauen in ein wissenschaftlich basiertes
Zulassungssystem, das sie selbst etabliert haben.
Nun schlägt auch die
EU-Kommission den gleichen Weg ein - vor allem um
Zeit zu gewinnen. Die Gentechnik-Politik der EU
steckt in der Sackgasse. Bei politischen
Entscheidungen gibt es keine qualifizierten
Mehrheiten - weder in die eine noch in die andere
Richtung. Alle Änderungsversuche, etwa eine Re-Nationalisierung beim Anbau von gv-Pflanzen,
die Festlegung von Schwellenwerten beim Saatgut oder
einer technischen Nachweisgrenze für nicht zugelassene GVO
in Lebensmitteln sind gescheitert. Die
EU-Kommission muss Gesetze vollziehen, die keinen
politischen Rückhalt haben. Es scheint, als setze
"Brüssel" die Gentechnik gegen die Mehrheit der
Bevölkerung durch.
Politische Konflikte um die
Grüne Gentechnik werden weiterhin auf dem Feld der
wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung ausgetragen.
Klare, für die Öffentlichkeit nachvollziehbare
Entscheidungen sind so nicht zu erwarten, dafür viel
Beschäftigung für die EFSA und ihre Experten.
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