|
Kennzeichnungspflichtig sind:
Lebensmittel, die ein
gentechnisch
veränderter Organismus (GVO) sind oder daraus bestehen.
GVOs können gv-Pflanzen, gv-Tiere oder gv-Mikroorganismen
sein.
Bisher für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen sind ausschließlich gv-Pflanzen, darunter
mehrere verschiedene Linien von gv-Mais, gv-Raps, gv-Soja und gv-Baumwolle.
Mögliche Beispiele:
* = in der EU zugelassen, aber nicht
im Handel
** = die jeweiligen gv-Pflanzen bzw.
-Tiere sind
derzeit in der EU nicht zugelassen |