GVO-Nachweisverfahren:
Immer empfindlicher, aber keine exakte Messung
In der EU wird ein GVO - etwa eine
gentechnisch veränderte Pflanze - nur dann zugelassen, wenn ein
Verfahren zur Verfügung steht, mit dem dieser GVO nachgewiesen
werden kann. Ein solches Verfahren ist Voraussetzung dafür, um
gewollt oder ungewollt vorhandene GVO-Anteile in einem Lebensmittel
oder in Rohstoffen "messen" zu können.
Nachweisverfahren
für gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
Standardverfahren PCR (Polymerase Chain
Reaction)
keine exakte
Messung, sondern Bestimmung der DNA
Nachweisgrenze: 0,1 Prozent
Schwankungsbreite der Ergebnisse: 40
Prozent (an der Nachweisgrenze noch
höher)
Nachweis
nur, wenn DNA noch in größeren
Bruchstücken vorhanden ist
Für jede zugelassene gv-Pflanze wird ein
spezifisches Nachweisverfahren benötigt, das ausschließlich auf ein
bestimmtes Event - etwa Bt11-Mais, MON810-Mais oder
GT73-Raps - "anspringt". Erst wenn ein solches Verfahren
entwickelt und standardisiert ist, kann eine Zulassung des jeweiligen
gentechnisch veränderten Organismus (GVO)
erteilt werden.
Das Unternehmen, das die Zulassung eines GVOs
beantragt, ist verpflichtet, den Behörden alle Informationen
vorzulegen, die zur Entwicklung eines spezifischen
Nachweisverfahrens erforderlich sind. In der Regel wird dazu ein
bestimmter DNA-Abschnitt benötigt, der für den
betreffenden GVO charakteristisch ist.
Damit kann später überprüft werden, ob der
jeweilige GVO in einer Probe vorhanden ist - sei es
in einem Lebens- oder Futtermittel, einer Saatgut-Partie oder in
einer Schiffsladung mit Agrarrohstoffen.
Referenz-Laboratorium der EU: Standards für Nachweisverfahren
Die EU-Kommission hat ein
Referenz-Laboratorium (Community Reference Laboratory, CRL)
eingerichtet, das die jeweiligen Nachweisverfahren überprüft und
anschließend einen EU-weit einheitlichen Standardtest festlegt. An
diesem Prozess sind weitere Referenzlabore aus den Mitgliedsländern
beteiligt. Alle anerkannten und sich in der Überprüfung befindenden
Nachweisverfahren werden auf der CRL-Webseite veröffentlicht.
Heute wird fast ausschließlich die
PCR-Methode für GVO-Nachweise genutzt. Sie besteht
im wesentlichen aus drei Schritten:
(1) Mit einer "Sonde" (Primer) wird der
gesuchte, für den jeweiligen GVO charakteristische
DNA-Abschnitt aufgespürt.
(2) Ist der GVO-spezifische DNA-Abschnitt vorhanden, wird er in einer schnell
ablaufenden Kettenreaktion (PCR, Polymerase Chain
Reaction) vervielfältigt.
(3) Nun kann dieser DNA-Abschnitt - und damit der
gesuchte GVO - nachgewiesen werden.
GVO-Analytik: Keine exakte Zahlen wie bei Rückstandskontrollen
Lange Zeit waren nur "qualitative" PCR-Nachweise möglich: Es
konnte nur untersucht werden, ob der jeweilige GVO in einer Probe
vorhanden war, nicht jedoch, in welchen Anteilen. Quantitative
Nachweise sind eine neuere Entwicklung. Erst als solche Verfahren
eingesetzt werden konnten, waren Überprüfungen von
Schwellenwerten
möglich.
Dennoch: Auch die heute üblichen
"quantitativen Verfahren" zur Messung von GVO-Anteilen sind keine
exakten Messverfahren wie in der chemischen Analytik.
Das quantitative PCR-Verfahren basiert auf dem
Mengenvergleich der DNA des jeweiligen GVOs zu der
Gesamtmenge der DNA. Als Ergebnis erhält man etwa den
Anteil der gv-Mais-DNA an der gesamten Mais-DNA einer
Lebensmittelprobe. Daraus sind Rückschlüsse möglich, wie
hoch der GVO-Anteil an den jeweiligen Rohstoffen eines
Lebensmittels war.
Ein quantitativer Nachweis ist nur möglich, wenn
DNA in ausreichender Menge aus einer Probe isoliert
werden kann. Ist sie zu gering, liefert die
Vervielfältigung der DNA keine aussagekräftigen
Ergebnisse.
Die Ergebnisse quantitativer Nachweise können
schwanken. Großen Einfluss haben etwa Entnahme,
Mischung und Aufbereitung der Probe. Zwar sind die
Verfahren EU-weit standardisiert, dennoch kommt es
zu erheblichen Abweichungen zwischen den Ergebnissen
der verschiedener Analyselaboren. Es sind Unter-
oder Überschreitungen des tatsächlichen Werts von
jeweils bis zu 40 Prozent möglich. Das bedeutet:
Ermittelt ein Labor etwa einen GVO-Gehalt von 1
Prozent, "messen" andere 0,6 oder 1,4 Prozent.
Ein Nachweis im Endprodukt ist nur möglich, wenn die betreffenden
DNA-Bruchstücke, auf die der Nachweis "anspringt",
dort vorhanden sind. Oft wird DNA durch Verarbeitung
(Druck, Hitze, Chemikalien) vollständig abgebaut.
Dann ist kein Nachweis möglich. Das trifft etwa auf
Sojasauce, raffinierte Öle aus gv-Sojabohnen oder gv-Raps zu.
Mehr bei
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Lebensmittelüberwachung der Bundesländer:
Ergebnisse Gentechnik
Jenny fragt: Wie funktioniert eigentlich die PCR-Methode?
Ob Kriminalistik, Vaterschaftstest, Forschung oder
Lebensmittelüberwachung - ohne PCR geht kaum etwas. Damit
können ganz bestimmte DNA-Abschnitte nachgewiesen werden.
Der PCR-Song. "Scientists for
Better PCR", Populäres Music Video der Firma Bio-Rad.
Neu: Interessante Videos auf dem Youtube-Kanal
von transGEN
Gentechnik-Überwachung. In Deutschland sind die
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Sie kontrollieren die Einhaltung der
Gentechnik-Vorschriften. Dazu werden in jedem Jahr
mehrere Tausend Lebensmittel untersucht - vor allem solche
mit mais- oder sojahaltigen Zutaten.
Die Ergebnisse. Auswahl nach
Bundesländern
Bundesweite Ergebnisse: Kaum Verstöße
gegen die Kennzeichnung, aber GVO-Spuren in jedem vierten
Soja-Produkt
Im Web
Entwicklung und Validierung von Nachweisverfahren für
gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel
(Herrmann Broll, Jutta Zagon; Bundesinstitut für
Risikobewertung. Aus. Forschungsreport Ernährung -
Landwirtschaft - Verbraucherschutz, 1/2006)