Kennzeichnung: Kaum Produkte, komplizierte Regeln

Wenn bei einem Lebensmittel Gentechnik eingesetzt wurde, dann gehört das auf das Etikett. So einfach und eindeutig diese Forderung ist, so kompliziert und undurchsichtig ist ihre Umsetzung. Was, wie, wann und wann nicht zu kennzeichnen ist, verstehen selbst Fachleute kaum. 

Trotz verschärfter Bestimmungen: In Deutschland gibt es kaum Produkte, die gekennzeichnet sind. In den Niederlanden ist das anders: Dort hat man sich an gekennzeichnete Lebensmittel offenbar bereits gewöhnt.

  

Kennzeichnung:
Was? Wie? Was nicht?

Ein Leitfaden mit vielen Beispielen.

"Ohne Gentechnik" - was ist erlaubt?

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen Produkte "ohne Gentechnik" deklariert werden können. Vor allem bei Fleisch, Milch oder Eiern ist ein bisschen Gentechnik durchaus erlaubt.

Bei Bio-Produkten ist der bewusste Einsatz der Gentechnik gesetzlich verboten. Doch eine Garantie auf absolute "Gentechnik-Freiheit" ist das nicht.

Die Grundsätze

Kennzeichnung soll nicht vor Risiken warnen, sondern produktnah über Anwendungen der Gentechnik informieren. Doch einen Rechtsanspruch auf absolut gentechnik-freie Produkte kann es nicht geben.

Nachweisverfahren: Immer präziser, aber keine exakte Messung

Um zu kontrollieren, ob die Kennzeichnung eingehalten wird, sind Verfahren zum Nachweis vorhandener GVO erforderlich. Zwar sind sie in den letzten Jahren immer besser geworden. Aber: So exakt wie eine chemische Messung sind sie nicht.

 

 

Oettinger-Bier: "Ohne Gentechnik"? Jetzt gibt es auch schon Bier mit dem "ohne Gentechnik"-Label. Doch wie unterscheidet sich solches Bier von normalem? Gar nicht. Bei nach deutschem Reinheitsgebot gebrautem Bier sind die erlaubten Zutaten alle "ohne Gentechnik": Gerste, Hopfen, Hefe. Enzyme dürfen generell nicht verwendet, gleich ob gentechnisch hergestellt oder nicht.
Käse oft mit Gentechnik? Zur Käseherstellung benötigt man Chymosin, ein Enzym. Früher hieß es Labferment und wurde aus dem Magen geschlachteter Kälber gewonnen. Inzwischen nutzt man meist gentechnisch veränderte Mikroorganismen, um Chymosin zu erhalten. Kennzeichnungspflichtig ist das nicht.
NEU: Erweiterte Datenbank GVO in Lebens- und Futtermitteln. Mit Informationen zu Zulassungen weitweit sowie Screening-Tool für zugelassene und nicht zugelassene Events.
In Zusammenarbeit mit ifp | Institut für Produktqualität, Berlin
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24. Mai 2013 [nach oben springen]

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