Fr 10.09.2010 | 09:50 Uhr

Koexistenz:
Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik


Im Grundsatz sind sich alle einig: Landwirtschaftliche Systeme mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen sollen auf Dauer nebeneinander existieren können. In der EU ist diese Koexistenz ein zentraler Grundsatz der Gentechnik-Rechtsvorschriften.

Koexistenz - geht das überhaupt?

In der EU ist das Recht, sich für Produkte "ohne Gentechnik" zu entscheiden, politisch garantiert. Doch: Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, dann kann es eine absolute "Gentechnik-Freiheit" nicht mehr geben. Schwellenwerte markieren die Grenze zwischen einer bewussten Anwendung der Gentechnik und zufälligen, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen.

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Seit 2008: Regeln der Guten fachlichen Praxis vorgeschrieben

Verbindliche Regeln der "Guten fachlichen Praxis" gibt es für viele Bereiche der Landwirtschaft. Seit Beginn der Anbausaison 2008 gelten solche Regeln auch beim Anbau gentechnisch veränderte Pflanzen. Vorgeschrieben sind etwa Mindestabstände zwischen Feldern mit gv- und konventionellen Pflanzen. Bei Mais sollen es 150 oder bei Öko-Mais sogar 300 Meter sein.

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Haftung auch ohne Verschulden

Mit dem seit April 2008 geltenden Gentechnik-Gesetz hat sich kaum etwas ändern: Weiterhin gelten beim Anbau von gv-Pflanzen in Deutschland weit reichende Haftungsbestimmungen. Landwirte haften für wirtschaftliche Schäden, die durch Auskreuzungen etwa von gv-Mais entstehen - auch dann, wenn sie alles richtig gemacht haben und möglicherweise gar nicht der Verursacher sind. Doch: Die vorgeschriebenen Abstände zwischen gv- und konventionellen Felder sind so groß, dass es kaum zu Haftungsfällen kommen wird. 

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Anbau gv-Pflanzen: Das Standortregister

Alle Standorte, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt oder angebaut werden, müssen in ein öffentliches Register eingetragen werden - so schreibt es das deutsche Gentechnik-Gesetz vor.

Gentechnik-Gesetz: Die Vorschriften zum Standortregister

Standortregister (BVL): Anmeldungen 2010
 

Wie weit der Pollen fliegt....

Wie müssen Felder mit Bt-Mais und konventionellem Mais von einander entfernt sein, um "wesentliche" GVO-Einträge auszuschließen? Die politisch beschlossenen Mindestabstände sind weitaus strenger als es die Ergebnisse von Koexistenzversuchen nahe legen.

Versuche zur Koexistenz von gv- und konventionellem Mais: Die Ergebnisse

Erprobungsanbau 2004/05: Praxistest Koexistenz

Koexistenz-Regeln im Konsens

In den Niederlanden haben sich Dachverbände der Landwirtschaft, der Pflanzenzüchter und der Verbraucher auf Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verständigt.

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Das Wichtigste:
Kurz, knapp, verständlich.
Zum Herunterladen und Ausdrucken.
Stand: Mai 2010
Lebensmittel. "Ist da Gentechnik drin?"
Kennzeichnung. Was man dazu wissen muss.
Gen-Food. Eine sichere Sache?
Gv-Pflanzen in der Umwelt: Unkalkulierbares Risiko?
Anbau Bt-Mais: Ein Risiko für die Umwelt! Wirklich?
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Anbauflächen 2008
150 Meter Abstand - aber wie weit fliegt Pollen wirklich?
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 Gv-Pflanzen: Anbau international
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Spanien: EU-Spitzenreiter in Sachen Bt-Mais
 Forschung Koexistenz
Übersicht
Erprobungsanbau: Die Ergebnisse
Bt-Mais: Ein Problem für Bienen und Honig?
 EU-Recht
Einzelfall, Sicherheit, Wahlfreiheit: Die Grundsätze
Vom Antrag bis zur Entscheidung: Der lange Weg bis zur Zulassung
 EU-Praxis Zulassung
Übersicht
Alle Anträge, alle Zulassungen, alle Dokumente
 Leitfaden Kennzeichnung
Leitfaden Kennzeichnung
Das ist kennzeichnungspflichtig
Das ist nicht kennzeichnungspflichtig
Das will ich wissen: Fragen und Antworten zur Kennzeichnung
 Saatgut
GVO-Spuren. Das Schwellenwert-Dilemma
Ohne Prüfung nicht auf den Markt: Zulassung auch für gv-Sorten

08. Januar 2009 [nach oben springen]

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