Gentechnikgegner in Deutschland führen als Beweis für die Gefährlichkeit der grünen Gentechnik gern ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz an. Damit schien die Sache definitiv entschieden, denn über Urteile des Bundesverfassungsgerichts diskutiert man ja nicht, weil sie ja vermeintlich unangreifbar (oder sogar unfehlbar?) sind. Aber: Von Prof. Winfried Kluth gibt es jetzt ein Rechtsgutachten zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.2010 über die Verfassungsmäßigkeit des Gentechnikneuordnungsgesetzes der rotgrünen Koalition aus dem Jahre 2004. Natürlich ist das Urteil des BVerfG jetzt geltendes Recht aber argumentativ kann man es jetzt wohl kaum noch als scharfe Waffe gegen die Gentechnik einsetzen. Die Kapitulation des Rechts vor dem Zeitgeist:
http://www.gruenevernunft.de/sites/defa ... Rechts.pdf Winfried Kluth ist Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Mitglied am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau. Zugleich ist er Vorstandsvorsitzender des Instituts für Kammerrecht e.V. und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Marktordnungs- und Berufsrecht (Wikipedia).