Einer der in meiner Gegend am aktivesten gegen Gentechnik (ist mir eigentlich egal) und in diesem Zusammenhang auch gegen konventionelle Landwirtschaft und u.a. Roundup (ist mir alles andere als egal) polemisierende "Kollege" verbreitet bei seinen Vorträgen in steter Regelmäßigkeit die Behauptung, dass aufgrund von GVO der Grenzwert für Glyphosat bei Soja von 0,2 auf 20 mg angehoben worden sei.
Auf den einschlägigen Seiten ist das auch zu lesen.
Ich habe dann ein wenig gegoogelt und festgestellt, dass dieser Wert tatsächlich so hoch ist.. und damit höher als so ziemlich alle anderen für Pflanzenschutzmittel geltenden Rückstandswerte.
Auf den ersten Blick sieht es also ganz so aus, als ob dieser Aktivist Recht hätte.
Hat er aber nicht!
Anfrage:
http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DEZitat:
Einigen Informationen zufolge soll derzeit eine Diskussion im Rahmen des "Codex Alimentarius" im Gange sein, die darauf gerichtet ist, die Grenzwerte für Rückstände von Herbiziden (darunter Glyphosat) in Lebensmittelzutaten anzuheben.
Und Antwort
http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DEZitat Fischler 1998
Zitat:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hält es die Kommission noch nicht für angebracht, den für Sojabohnen geltenden Rückstandshöchstgehalt von 20 Milligramm Glyphosat je kg zu ändern, der anhand von Daten über die zulässigen Verwendungszwecke bei nicht genetisch veränderten Pflanzen in Drittländern festgesetzt wurde und der im Codex Alimentarius festgesetzten Höchstmenge entspricht. Nach den vorliegenden Daten ist nicht zu befürchten, daß bei genetisch veränderten Sojabohnen ein höherer Rückstandshöchstgehalt festgesetzt werden müßte.
auf eine andere Anfrage:
http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DEZitat:
Die Richtlinie des Rates 96/32/EG vom 21. Mai 1996 (2) hat einen Höchstgehalt an Rückständen von Glyphosat in Sojabohnen von "20,0 auf 1 Million" festgesetzt. Gemäß den Untersuchungen, die im Vorfeld der Verabschiedung dieser Richtlinie vorgenommen wurden, unterscheiden sich die metabolischen Auswirkungen von Glyphosat in widerstandsfähigen Pflanzen nicht wesentlich von denjenigen in nicht-widerstandsfähigen herkömmlichen Sojapflanzen.
Was an der ganzen Sache trotzdem ein Gschmäckle hat, ist der zeitliche Zusammenhang zwischen der Zulassung von RR-Sojabohnen zum Import und der Festsetzung dieses Grenzwertes.