Ich versuche mal ein paar Antworten zu den Patent-Fragen zu geben :
@Stefan Rauschen: Mir ist nur nicht klar, warum man das bei der Anmeldung angibt/angeben muss.
Ein Patent beschreibt im wesentlichen den Gegenstand der Erfindung, hier eine Fütterungsmethode für Schweine (und nicht etwa das Schnitzel wie in der Greenpeace-Referenz gelogen) und muss zudem die möglichen Anwendungen beschreiben, da eine spätere Erweiterung des Patents durch zB. weitere Anwendungen nicht mehr möglich ist. Damit wird verhindert, dass ein Erfinder nur irgendein nebulöses Breitbandthema beschreibt und dann dafür alle Rechte haben will für Anwendugen die ihm nicht einmal selbst einfallen. Der Erfinder muss also genau beschreiben , für welche aus dem Verfahren ableitbare Anwendungen er Patentschutz beansprucht. Alle Anwendungen , die in der Liste der "claims" nicht beinhaltet sind, sind damit auch nicht geschützt. Auf der anderen Seite, wenn ich ein Patent zu Fall bringen will, genügt es daß ich nachweise, daß einer der Hauptansprüche (in der obersten Ebene der logischen Anspruchskette ) zusammen mit dem Erfindungsgegenstand schon bekannt ist.
In der Regel wird sich der Erfinder also mit seinem Patentanwalt hinsetzen und intensiv über die mögliche Nutzung und den stand der Technik nachdenken und wirklich alle möglichen Anwendungen mit allen Spezialfällen genau aufschreiben, denn das bringt ihm die mögliche Patenterträge (siehe später der Verweis auf die Anmelduung).
@Langelüddeke:Müssen die Futtermittelhändler, die ein bestimmtes patentgeschütztes Futtermittel verkaufen, dann nicht jeden Käufer registrieren? Damit der Patentinhaber letzten Endes über diese Notiz vom Tierhalter einen Extra-Obolus verlangen kann?
Dieses Problem stellt sich generell bei der Nutzung von Patenten: Wer zahlt die Gebühren an den Erfinder, der ihm dadurch die Nutzung seiner Erfindung erlaubt? In der Regel erwirbt der Erste in einer Produktionskette (hier wahrscheinlich der Futtermittelproduzent) eine Lizenz vom Erfinder, schlägt die entsprechenden Gebühren auf den Preis auf und gibt seinen Kunden eine sogenannte Freistellungserklärung, in der er seine Kunden von etwaigen Ansprüchen des Erfinders freistellt.
Ein Beispiel dafür ist z.B. die Computertechnik, bei der in einem "einfachen" PC einige tausend Patente verwendet werden. Ich glaube nicht dass ein Kunde jemals dafür explizit Lizenz-Gebühren bezahlt hat.
So und jetzt das Patent selber für die Fachleute (ich vermeide bei einer solchen Gelegenheit bewußt das Wort Experte, da dieses m.M. durch die Greenpeace-Nutzung mittlerweile eine Beleidigung darstellt), es findet sich öffentlich auf dem World Patentserver (wurde im Okt. 2009 publiziert) unter
Schweinefütterung .
Hoffentlich funktioniert jetzt der Eintrag der URL , ist etwas lang.
Und zu einer Frage von von vorhin: Ja, IMHO wird dieses Patent mit einigen wenigen Streichungen von Unteransprüchen wahrscheinlich durchkommen, es sei denn ein anderer Schweinefutterproduzent produziert stichhaltigen Einsprüche. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Greenpeace ausser einer Menge Propaganda dagegen etwas vorbringen kann (aus intellektuellen Gründen) oder vorbringen will (aus Propaganda -Gründen).
Sollte aber z.B. ein Konkurrent dagegen wirklich erfolgreiche Einspüche vorbringen, so wird sich Greenpeace wieder wie gewohnt, dem Einspruch anschließen (das kann nach Patenrecht jeder) und groß in den Medien verkünden, daß sie ganz alleine das Patent zu Fall gebracht haben.
P.S: Ich bin keine Patentanwalt, ich bin nur ab und zu ganz normaler "Arbeitnehmer-Erfinder" .
Grüsse zum sonnigen 1.Mai und an alle Maibaum-Aufsteller
Hans Brandl