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Gentechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel.Fragen, Meinungen, Informationen.
Autor: dietmar gross
Datum: 11.09.09 20:59
Sehr geehrter Herr Langelüddecke,
wie Sie und alle anderen Diskutanten dieses Forums wissen sollten, sind die Rechtsnormen des Gentechnikrechts nicht nur auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit von GVO abgestellt.
Ebenso bedeutsam nach dem europäischen Recht ist die Absicherung der Wahlfreiheit der VerbraucherInnen und die Koexistenz verschiedener Erzeugungsweisen.
Offenkundig häufen sich bereits heute bei einem verschwindend geringen GVO-Anbauanteil in Europa (und nach wie vor auch weltweit) die Konflikte in diesem Rechtsbereichen.
Sie werden verstehen (müssen), dass eine stetig wachsende Zahl von Marktakteuren aller Wertschöpfungsstufen, die kundenorientiert auf GVO-Pflanzen im Anbau und in der Tierfütterung verzichten wollen, auf der Einhaltung dieser Rechtsnormen bestehen und sich entsprechend nicht auf ihre Debatte um gesundheitliche Risiken eingrenzen lassen.
Das mag für Sie und ihre MitstreiterInnen ein Horrorszenario sein; sowohl das geltende Gentechnikrecht als auch die Unfähigkeit der Agrogentechnik-Anwender, diese Rechtsvorgaben einzuhalten, sind aber die Realität mit der wir uns politisch auseinandersetzen müssen.
d.g. |
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Sebastian Fettig |
10.09.09 14:52 |
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Gerd Spelsberg |
10.09.09 16:06 |
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dietmar gross |
10.09.09 21:15 |
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Peter Langelüddeke |
10.09.09 23:48 |
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dietmar gross |
11.09.09 20:59 |
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A. Schmidt |
12.09.09 09:26 |
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Dirk Büssis |
11.09.09 22:49 |
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Dr. Christel Happach-Kasan |
12.09.09 01:11 |
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A. Schmidt |
12.09.09 09:04 |
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A. Schmidt |
14.09.09 15:05 |
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André de Kathen |
14.09.09 18:53 |
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