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In Deutschland sind die
Bundesländer für die Überwachung der Lebensmittel
zuständig. Die Behörden der Länder kontrollieren
auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften
zur Gentechnik. Jedes Bundesland verfügt in der
Regel über mindestens ein Labor, das mit der für
GVO-Untersuchungen erforderlichen Analysetechnik
ausgestattet ist. Und: Jedes Bundesland entscheidet
selbst, wann und wo die Ergebnisse veröffentlicht
werden.
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