In Deutschland sind die
Bundesländer für die Überwachung der Lebensmittel
zuständig. Die Behörden der Länder kontrollieren
auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften
zur Gentechnik. Jedes Bundesland verfügt in der
Regel über mindestens ein Labor, das mit der für
GVO-Untersuchungen erforderlichen Analysetechnik
ausgestattet ist. Und: Jedes Bundesland entscheidet
selbst, wann und wo die Ergebnisse veröffentlicht
werden.
Wählen Sie das Bundesland
aus, das Sie interessiert. Sie erhalten dann eine
Zusammenfassung der jeweiligen
Untersuchungsergebnisse.
Der Deutschlandtrend 2008:
Kaum Verstöße, aber jedes fünfte Soja-Lebensmittel GVO-positiv
In jedem Jahr
untersuchen die Bundesländer mehrere tausend Lebensmittel auf gentechnisch
veränderte Organismen. 2008 war jedes fünfte
Soja-Lebensmittel "GVO-positiv". Bundesweit wurden
nach jetzigem Stand
nur 13
Verstöße gegen die Kennzeichnung festgestellt. Bislang sind
Daten aus 13 Bundesländern verfügbar.
Bundesländer: Die
Gentechnik-Kontrollen in der Praxis
Auch wenn jedes Bundesland
seine eigene Überwachungsbehörde hat - überall
gelten die gleichen Vorschriften zur Kennzeichnung.
Doch so einfach sie formuliert sind, so kompliziert
sind sie im Detail. Geringe Beimischungen von GVOs
sind erlaubt, doch nur wenn sie "technisch
unvermeidbar" sind. Was bedeutet das? Und: Wie kann
so etwas kontrolliert werden?
Nachweisverfahren: Immer
präziser, aber keine exakte Messung
In der EU wird eine
gv-Pflanze nur dann zugelassen, wenn für sie ein
spezifisches Nachweisverfahren zur Verfügung steht.
Damit kann überprüft werden, ob Spuren dieser
gv-Pflanze etwa in einem Lebens- oder Futtermittel
vorhanden sind. Doch: Ein Nachweis ist nur möglich,
wenn in der jeweiligen Erbsubstanz DNA vorhanden
ist. Das ist nicht immer der Fall.