Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  So 14.03.2010 | 09:11 Uhr
Gentechnik.
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Lebensmittelüberwachung:

Die Ergebnisse aus allen Bundesländern


In Deutschland sind die Bundesländer für die Überwachung der Lebensmittel zuständig. Die Behörden der Länder kontrollieren auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften zur Gentechnik. Jedes Bundesland verfügt in der Regel über mindestens ein Labor, das mit der für GVO-Untersuchungen erforderlichen Analysetechnik ausgestattet ist. Und: Jedes Bundesland entscheidet selbst, wann und wo die Ergebnisse veröffentlicht werden.

  • Wählen Sie das Bundesland aus, das Sie interessiert. Sie erhalten dann eine Zusammenfassung der jeweiligen Untersuchungsergebnisse.

 

Die aktuellsten Länderberichte:

Baden-Württemberg 2009

Nordrhein-Westfalen 2009

Hessen 2008

Der Deutschlandtrend 2008:
Kaum Verstöße, aber jedes fünfte Soja-Lebensmittel GVO-positiv

In jedem Jahr untersuchen die Bundesländer mehrere tausend Lebensmittel auf gentechnisch veränderte Organismen. 2008 war jedes fünfte Soja-Lebensmittel "GVO-positiv". Bundesweit wurden nach jetzigem Stand nur 13 Verstöße gegen die Kennzeichnung festgestellt. Bislang sind Daten aus 13 Bundesländern verfügbar.

Bundesweit: Die Ergebnisse aus allen Bundesländern in der Zusammenfassung

BVL-Bericht über GVO-Kontrollen in Deutschland

Gentechnik in Lebensmitteln - Wer kontrolliert das eigentlich? Und was kann man tatsächlich messen?

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Lebensmittelüberwachung Gentechnik auf einen Blick.

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Bundesländer: Die Gentechnik-Kontrollen in der Praxis

Auch wenn jedes Bundesland seine eigene Überwachungsbehörde hat - überall gelten die gleichen Vorschriften zur Kennzeichnung. Doch so einfach sie formuliert sind, so kompliziert sind sie im Detail. Geringe Beimischungen von GVOs sind erlaubt, doch nur wenn sie "technisch unvermeidbar" sind. Was bedeutet das? Und: Wie kann so etwas kontrolliert werden?

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Nachweisverfahren: Immer präziser, aber keine exakte Messung

In der EU wird eine gv-Pflanze nur dann zugelassen, wenn für sie ein spezifisches Nachweisverfahren zur Verfügung steht. Damit kann überprüft werden, ob Spuren dieser gv-Pflanze etwa in einem Lebens- oder Futtermittel vorhanden sind. Doch: Ein Nachweis ist nur möglich, wenn in der jeweiligen Erbsubstanz DNA vorhanden ist. Das ist nicht immer der Fall.

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Stand: Januar 2010
Lebensmittel. Ist da Gentechnik drin?
Kennzeichnung. Was man dazu wissen muss.
Gen-Food. Eine sichere Sache?
Leitfaden
25. Februar 2010 [nach oben springen]

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