| Fr 03.09.2010 | | | 07:06 Uhr |
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Auf dem deutschen Markt finden Verbraucher nur wenige kennzeichnungspflichtige Nahrungsmittel. Das haben Kontrollen aus allen Bundesländern bestätigt. In sojahaltigen Produkten sind aber häufig sehr geringe Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen nachweisbar. Im Jahr 2008 war etwa jede fünfte Probe eines Soja-Lebensmittels "GVO-positiv".
Die für jedes Jahr angegebenen Zahlen fassen die Ergebnisse aus mehreren Bundesländern zusammen. Diese sind jedoch nicht für alle Bundesländer zugänglich. Die Zahlen für 2008 basieren auf den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus 13 Bundesländern. Die Gesamtzahl der ausgewerteten Proben beträgt bei sojahaltigen Lebensmitteln 1449, bei maishaltigen 952. Kaum Verstöße gegen die Kennzeichnungsregeln. Meist Soja-Erzeugnisse betroffen. Jährlich untersuchen die
Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer mehrere
tausend
Lebensmittel. Sie prüfen, ob in ihnen Anteile aus gentechnisch
veränderten Organismen ( Die Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung werden eingehalten. Verstöße beschränken sich auf wenige Ausnahmen. So wurden im Jahr 2008 nach jetzigem Stand nur vier sojahaltige und neun maishaltige Lebensmittel gefunden, die trotz eines nachgewiesenen GVO-Gehalts über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent nicht gekennzeichnet waren. Im Vorjahr wurden immerhin 23 Soja- und 6 Mais-Erzeugnisse beanstandet. Wenn der GVO-Anteil über 0,9 Prozent liegt, sind meist sojahaltige Erzeugnisse betroffen. Das haben die Resultate der vergangenen Jahre gezeigt. Häufig handelt es sich um Importware, die außerhalb der großen Handelsketten vertrieben wird. Beispiele sind Fertigsuppen aus der Türkei, Sojabohnenpaste aus Japan oder "Pizzaschinken" aus Russland. Sehr selten sind Lebensmittel mit einer GVO-Kennzeichnung. Sie werden in der Regel von den Kontrolleuren nicht systematisch geprüft. Meist handelt es sich um sojahaltige Erzeugnisse wie Sojaöl aus dem Asia-Shop oder Nahrungsergänzungsmittel mit Sojalecithin.Geringe GVO-Spuren: In vielen Produkten nachweisbar, aber nicht kennzeichnungspflichtig.Der Anteil GVO-positiver Proben bei sojahaltigen Lebensmitteln ist seit 2000 gestiegen und lag in den Jahren 2005 bis 2007 bei rund einem Viertel. Im Jahr 2008 wurden die Kontrolleure in 21 Prozent der Soja-Erzeugnisse fündig. In der Regel sind nur sehr geringe Spuren gentechnisch veränderter Erbsubstanz nachweisbar. Die gemessenen Werte bleiben unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent und liegen meist an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. Zwischen den Bundesländern gab es große Unterschiede: So fanden die Kontrolleure im Saarland im Jahr 2008 in jedem zweiten Soja-Produkt Bestandteile von gv-Pflanzen. In Rheinland-Pfalz waren es 38 Prozent, in Thüringen, Hessen und Baden-Württemberg rund ein Drittel. In Sachsen hingegen enthielten nur zwei Prozent der Proben geringe GVO-Spuren. Bei Mais weniger GVO-Nachweise als bei Soja.Bei maishaltigen Produkten ist der Anteil an GVO-positiven Proben rückläufig. In den vergangenen Jahren fanden die Kontrolleure in höchstens neun Prozent aller Proben geringe Spuren von gv-Mais. 2008 waren es wie im Vorjahr nur vier Prozent. Der Grund ist vor allem, dass deutsche Lebensmittelhersteller den Rohstoff Mais überwiegend aus europäischen Ländern beziehen, in denen nur in geringem Umfang gv-Sorten angebaut werden. Bei GVO-Anteilen um 0,1 Prozent gehen die Überwachungsbehörden davon aus, dass es sich um "zufällige, technisch unvermeidbare" und damit nicht kennzeichnungspflichtige Beimischungen handelt. Bei GVO-Anteilen zwischen 0,1 und 0,9 Prozent müssen die Hersteller oder Importeure gegenüber der Behörde belegen, dass sie sich aktiv um die Vermeidung von GVO-Anteilen bemüht haben.
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