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Lebensmittelüberwachung bundesweit: Jedes vierte Soja-Produkt enthält GVO-Spuren

Auf dem deutschen Markt finden Verbraucher nur wenige kennzeichnungspflichtige Nahrungsmittel. Das haben Kontrollen aus allen Bundesländern bestätigt. In sojahaltigen Produkten sind aber häufig geringe Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen nachweisbar. Im Jahr 2011 war jede vierte Probe eines Soja-Lebensmittels "GVO-positiv", zeigen Ergebnisse aus zwölf Bundesländern. Allerdings: Im Einzelnen weichen die Ergebnisse stark auseinander. Der Anteil der "GVO-positiven" Proben bewegt sich je nach Bundesland zwischen 0 und 55 Prozent.


Soja und Mais: Anteil der GVO-positiven Proben
Ergebnisse bundesweit, Angaben in Prozent

 


Soja und Mais: Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht
Ergebnisse bundesweit, absolute Zahlen

Die für jedes Jahr angegebenen Zahlen fassen die Ergebnisse aus mehreren Bundesländern zusammen. Diese sind jedoch nicht für alle Bundesländer zugänglich. Die Zahlen für 2011 basieren bislang auf den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus 12 Bundesländern, die ihre Daten bereits veröffentlicht haben. Die Gesamtzahl der ausgewerteten Proben beträgt bei sojahaltigen Lebensmitteln 1502, bei maishaltigen 841.

 

Kaum Verstöße gegen die Kennzeichnungsregeln.

Jährlich untersuchen die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer mehrere tausend Lebensmittel. Sie prüfen, ob in ihnen Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen (GVOGVO) - meist gv-Soja oder gv-Mais - vorhanden sind. Im Einzelnen differieren die Ergebnisse je nach Bundesland und Untersuchungsjahr - doch die Tendenz ist eindeutig:

GVO-Anteile und Kennzeichnung

GVO-Anteil (in %)

Kennzeichnung

über 0,9 ja
0,1-0,9

nein, wenn technisch unvermeidbar; weitere Kontrollen beim Hersteller/ Importeur

kleiner 0,1% nein
Gilt nur für GVO, die in der EU zugelassen sind.
Nicht zugelassene GVO: Produkte werden vom Markt genommen, wenn GVO nachweisbar (kein Schwellenwert).

Die Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung werden eingehalten. Verstöße beschränken sich auf wenige Ausnahmen. So hat man im Jahr 2011 in zwölf Bundesländern, für die bislang Daten veröffentlicht sind, nur 10 sojahaltige und 3 maishaltige Nahrungsmittel mit einem GVO-Anteil über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent gefunden.

Wenn der GVO-Anteil über dem Kennzeichnungsschwellenwert liegt, handelt es sich häufig um Importware, die außerhalb der großen Handelsketten vertrieben wird. Beispiele sind Sojalecithin brasilianischer Herkunft und Mais-Chips oder Nudeln, die auf den Philippinen hergestellt wurden. Auch Sportlernahrung auf Sojabasis und Maismehl war betroffen.

Im Allgemeinen sind Lebensmittel mit einer GVO-Kennzeichnung sehr selten. Sie werden in der Regel von den Kontrolleuren nicht systematisch geprüft. Meist handelt es sich um sojahaltige Erzeugnisse wie zum Beispiel Sojaöl aus dem Asia-Shop oder Nahrungsergänzungsmittel mit Sojalecithin.

Geringe GVO-Spuren: In vielen Produkten nachweisbar, aber nicht kennzeichnungspflichtig.

Der Anteil GVO-positiver Proben bei sojahaltigen Lebensmitteln lag in den vergangenen Jahren bei 23 bis 25 Prozent. Im Jahr 2011 waren es 24 Prozent. In der Regel sind nur sehr geringe Spuren gentechnisch veränderter Erbsubstanz nachweisbar. Die gemessenen Werte bleiben unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent und liegen meist an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent.

Zwischen den Bundesländern gab es große Unterschiede: So fanden die Kontrolleure im Jahr 2011 beispielsweise in Hamburg in 55 Prozent sowie in Niedersachsen und Hessen in 44 Prozent der Soja-Erzeugnisse Bestandteile von gv-Pflanzen, während es in Sachsen nur 10 Prozent waren. In Bremen wurden keine Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen entdeckt, aber auch nur sieben Soja-Produkte untersucht.

Bei Mais weniger GVO-Nachweise als bei Soja.

Bei maishaltigen Produkten lag der Anteil an GVO-positiven Proben in den Jahren 2005 bis 2011 bei vier bis sieben Prozent. Im Jahr 2011 waren es sechs Prozent. Bei einem Großteil der Proben werden lediglich sehr geringe Spuren von höchstens 0,1 Prozent nachgewiesen. Der Grund für die wenigen GVO-Nachweise ist vor allem, dass deutsche Lebensmittelhersteller den Rohstoff Mais überwiegend aus europäischen Ländern beziehen, in denen nur in geringem Umfang gv-Sorten angebaut werden.

Bei GVO-Anteilen um 0,1 Prozent gehen die Überwachungsbehörden davon aus, dass es sich um "zufällige, technisch unvermeidbare" und damit nicht kennzeichnungspflichtige Beimischungen handelt. Bei GVO-Anteilen zwischen 0,1 und 0,9 Prozent müssen die Hersteller oder Importeure gegenüber der Behörde belegen, dass sie sich aktiv um die Vermeidung von GVO-Anteilen bemüht haben.

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20. Dezember 2012 [nach oben springen]

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