Transparenz fr Gentechnik bei Lebensmitteln
 
TransGen Lebensmitteldatenbank

Geben Sie ein, wozu Sie etwas wissen wollen: eine Pflanze, ein Lebensmittel, eine Zutat, einen Zusatzstoff oder eine E-Nummer.

Sie erhalten Informationen über mögliche Anwendungen der Gentechnik.

Fragen zur Datenbank?

transGEN Forum
Newsletter? Anmelden
Forum Bio- und Gentechnologie
DIESE SEITE ALS EMAIL WEITERLEITEN

EMAIL (Empfänger)

NAME (Empfänger)
   

IHRE EMAIL (Absender)

IHR NAME (Absender)
   

Lebensmittel-Überwachung der Bundesländer

Die Praxis der Gentechnik-Kontrollen


Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Daher sind die Untersuchungen von Land zu Land und teilweise auch im Jahresvergleich bezüglich Probenzahl und Produktauswahl nicht einheitlich.

Im Allgemeinen stehen bei der Lebensmittelkontrolle drei Punkte im Vordergrund. Die Länder prüfen,

  • ob die Regeln zur Gentechnik-Kennzeichnung eingehalten werden,

  • welcher GVO-Anteil gegebenenfalls vorliegt,

  • ob nicht zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel im Verkehr sind.

GVO-Anteile und Kennzeichnung
GVO- Anteil
(in %)
Kenn-  zeichnung
über 0,9 ja
0,1-0,9 nein, wenn technisch unvermeid- bar;
weitere Kontrollen beim Hersteller / Importeur
kleiner 0,1 nein
Gilt nur für GVOs, die in der EU zugelassen sind.
Nicht zugelassene GVOs: Produkte werden vom Markt genommen, wenn GVO nachweisbar (kein Schwellenwert).

 


Gentechnik-Labor in jedem Bundesland. Mit geeigneten Verfahren wird untersucht, ob Fremd-DNA im Produkt vorhanden ist. Auch der GVO-Anteil wird ermittelt.
Foto: Land Brandenburg


Honig: Mit Pollen aus gv-Raps? Neben soja- und maishaltigen Produkten wird in manchen Ländern beispielsweise auch Rapshonig auf GVO- Bestandteile geprüft.

Wann ist ein Produkt zu kennzeichnen?

Lebensmittel sind kennzeichnungspflichtig, wenn die GVO-Beimischungen den Schwellenwert von 0,9 Prozent bezogen auf die jeweilige Zutat überschreiten. Bis April 2004 lag dieser Grenzwert bei 1 Prozent. Eine Etikettierung entfällt, wenn geringere, zufällige und technisch unvermeidbare Spuren von gentechnisch veränderten Bestandteilen vorhanden sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die GVOs in der EU zugelassen sind und somit nachweislich als sicher eingestuft wurden.

Welche Lebensmittel werden geprüft?

Bei der Kontrolle der Kennzeichnung stehen soja- und maishaltige Lebensmittel im Fokus, da bei diesen Produktgruppen der Nachweis von GVOs am wahrscheinlichsten ist. Bei der Auswahl der Stichproben wird im Allgemeinen auf einen möglichst repräsentativen Querschnitt der im Einzelhandel anzutreffenden Produkte geachtet. Zum anderen müssen die Kontrolleure auch die analytischen Untersuchungsmöglichkeiten im Blick haben, da eine verlässliche mengenmäßige Bestimmung oft nur in den Rohstoffen oder unverarbeiteten Erzeugnissen möglich ist.

Auch andere Lebensmittel werden beprobt. So prüfen Kontrolleure in Baden-Württemberg regelmäßig Rapshonig auf Pollen aus gv-Pflanzen. Senf kann gv-Rapssamen beigemischt sein. In Bayern hat man im Jahr 2004 auch Milchproben untersucht. 

Ökologische Erzeugnisse werden im Allgemeinen separat betrachtet. Denn im Ökolandbau ist der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen oder Mikroorganismen nicht erlaubt. Dennoch ist auch bei diesen Produkten der 0,9-Prozent-Schwellenwert für zufällige technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen maßgebend. 

Weitere Untersuchungen: Nicht zugelassene Pflanzen, Futtermittel, Saatgut

In den vergangenen Jahren haben die verantwortlichen Behörden vermehrt auf nicht zugelassene Pflanzen getestet. Im Jahr 2004 hatte man in verschiedenen Bundesländern Papayas aus Hawaii entdeckt, die gentechnisch verändert waren. Im Jahr 2006 wurden systematisch Reis und Reisprodukte aus den USA und Asien untersucht, nachdem man bei Kontrollen sehr geringe Spuren der gv-Reislinien LL601 und Bt63 entdeckt hatte. 2009 lösten Spuren von mit gv-Flachs in Leinsamen-Produkten entsprechende Schwerpunktuntersuchungen aus. Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Handel genommen.

Im Allgemeinen ist der Nachweis von nicht zugelassenen Pflanzen schwieriger, da es den Behörden an spezifischen Informationen fehlt, um eine Nachweisanalytik aufzubauen. Für einen zugelassenen Organismus sind die Hersteller verpflichtet, ein spezielles Nachweisverfahren und das dazu erforderliche Referenzmaterial zur Verfügung zustellen.

Seit 2004 müssen auch Futtermittel gekennzeichnet werden, wenn sie GVO-Anteile über 0,9 Prozent enthalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird in manchen Ländern überprüft.

Einige Behörden sind zusätzlich für die Kontrolle von Saatgut verantwortlich. Bislang besteht keine rechtsverbindliche Einigung zu einem Schwellenwert für die Kennzeichnung.

Betriebskontrollen: Ein wichtiger Bestandteil der Lebensmittelüberwachung

Seit April 2004 basiert die Kennzeichnung auf dem Anwendungsprinzip. Das bedeutet: Jede direkte Anwendung eines GVOs im Verlauf der Herstellung oder Erzeugung von Lebensmitteln ist kennzeichnungspflichtig. Es spielt keine Rolle, ob der GVO-Einsatz im Endprodukt nachweisbar ist.

Bei manchen Lebensmitteln wie etwa raffiniertem Sojaöl und Glukosesirup aus Mais kann die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht nicht mehr am Produkt geprüft werden. Stattdessen führt die Lebensmittelüberwachung Betriebskontrollen durch. Mit Hilfe von Warenbegleitdokumenten und Zertifikaten wird geprüft, ob auf vorgelagerten Verarbeitungsstufen gv-Rohstoffe verwendet worden sind. Auch der GVO-Anteil der Rohstoffe wird bestimmt.

Thema: Überwachung
In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Sie kontrollieren die Einhaltung der Gentechnik-Vorschriften.
Ergebnisse
Lebensmittelüberwachung: Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer 2011
Lebensmittelüberwachung: Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer 2010

25. November 2010 [nach oben springen]

© 1997 - 2012 i-bio Information Biowissenschaften | Impressum | Leitlinien und Finanzierung | website created by webmotive