|
|
Fragen und Antworten:
Gentechnik in Lebensmitteln ‒ Wer kontrolliert das eigentlich?
 |
Wer
ist in Deutschland für die Lebensmittelüberwachung
zuständig? |
 |
In
Deutschland sind die Bundesländer für die Überwachung
der Lebensmittel zuständig. Die Behörden der Länder
kontrollieren auch die Einhaltung der
Kennzeichnungsvorschriften zur Gentechnik. |
 |
Welche
Lebensmittel werden untersucht? |
 |
Bei
der Kontrolle der Gentechnik-Kennzeichnung liegt der
Schwerpunkt auf soja- und maishaltigen Lebensmitteln, da bei diesen
Produktgruppen die Verwendung von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) am wahrscheinlichsten sind. Gv-Mais und
gv-Sojabohnen werden in vielen Ländern der Welt angebaut
und sind auch in Europa zugelassen. Geprüft wird aber
auch, ob sich weitere gv-Pflanzen - auch solche, die in
der EU (noch) nicht zugelassen sind - in Lebensmitteln
nachweisen lassen. |
 |
Spielt
Gentechnik bei unseren Lebensmitteln eine Rolle? |
 |
Die bundesweiten Kontrollen haben gezeigt, dass es in
Deutschland kaum kennzeichnungspflichtige Lebensmittel
gibt. In sojahaltigen Lebensmitteln werden hingegen oft
sehr geringe Spuren von gentechnisch veränderten
Sojabohnen gefunden. Die gemessenen Werte bleiben
unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent und
liegen häufig an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. |
 |
Ist
Gentechnik bei Bio-Produkten ein Thema? |
 |
Im Ökolandbau
ist der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen
oder Mikroorganismen nicht erlaubt. Dennoch ist auch
bei diesen Produkten der 0,9-Prozent-Schwellenwert für
zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen
maßgebend. Im Allgemeinen
enthalten Bio-Lebensmittel aber, wenn überhaupt,
nur geringe Spuren gentechnisch veränderter Bestandteile.
|
 |
Welche
Lebensmittel sind kennzeichnungspflichtig? |
 |
Lebensmittel sind kennzeichnungspflichtig,
wenn die GVO-Beimischungen den Schwellenwert von 0,9 Prozent überschreiten. Eine Etikettierung entfällt, wenn
geringere, zufällige und technisch unvermeidbare Spuren von
gentechnisch veränderten Bestandteilen vorhanden sind. Voraussetzung
ist jedoch, dass die GVO in der EU zugelassen sind und somit
nachweislich als sicher eingestuft wurden. Werden in einem
Lebensmittel GVO-Anteile zwischen 0,1 und 0,9 Prozent
gefunden, muss der jeweilige Hersteller oder Händler
gegenüber den Behörden darlegen, dass er sich aktiv um
eine Vermeidung von GVO-Beimischungen bemüht hat. Nur
dann gilt der gefundene GVO-Anteil als "zufällig" und
damit nicht kennzeichnungspflichtig. |
 |
Was
bedeutet das - ein Schwellenwert von 0,9 Prozent? |
 |
Der
Schwellenwert von 0,9 Prozent ist bezogen
auf die jeweilige Zutat. Ein Beispiel: Bei einem maishaltigen
Produkt dürfen höchstens 0,9 Prozent des enthaltenen
Maises gentechnisch verändert sein. Ansonsten muss
das Produkt gekennzeichnet werden. Zur Relation: Das
sind höchstens 9 auf 1.000 Maiskörner.
|
 |
Was
passiert mit Produkten, die gegen die Vorschriften zur
Gentechnik-Kennzeichnung verstoßen? |
 |
Nicht
gekennzeichnete Produkte, deren GVO-Anteil den
Schwellenwert von 0,9 Prozent überschreitet, werden aus dem
Handel genommen. Meist handelt es sich um importierte Erzeugnisse, die außerhalb der großen
Handelsketten vertrieben werden.
|
 |
Wie
lassen sich GVO in Lebensmitteln nachweisen? |
 |
Für
GVO-Nachweise wird heute fast ausschließlich die
PCR‑Methode genutzt: In einem ersten Schritt wird der
gesuchte, für den jeweiligen GVO charakteristische
DNA-Abschnitt mit einer "Sonde" aufgespürt.
Ist dieser DNA-Abschnitt vorhanden, wird er in einer
schnell ablaufenden Kettenreaktion vervielfältigt und
kann dann nachgewiesen werden.
|
 |
Wie
ist die quantitative Bestimmung von GVO möglich? |
 |
Das
quantitative PCR-Verfahren basiert auf dem
Mengenvergleich der DNA des jeweiligen GVO zu der
Gesamtmenge der DNA. Als Ergebnis erhält man etwa den
Anteil der gv-Mais-DNA an der gesamten Mais-DNA einer
Lebensmittelprobe. Daraus sind Rückschlüsse
möglich, wie hoch der GVO-Anteil an den jeweiligen
Rohstoffen eines Lebensmittels war. Ein Nachweis ist
jedoch nur möglich, wenn die DNA in ausreichender
Menge aus einer Probe isoliert werden kann. Zudem
können die Ergebnisse von Labor zu Labor stark
schwanken.
|
 |
Wie kann kontrolliert werden, wenn keine DNA
im Endprodukt nachweisbar ist? |
 |
Bei manchen Lebensmitteln wie
raffiniertem Sojaöl und Glukosesirup kann die
Anwendung der Gentechnik nicht mehr am Endprodukt
überprüft werden. Dann führt die
Lebensmittelüberwachung Betriebskontrollen durch. Mit
Hilfe von Warenbegleitdokumenten und Zertifikaten wird
geprüft, ob auf vorgelagerten Verarbeitungsstufen
gv-Rohstoffe verwendet worden sind. Auch der
GVO-Anteil der Rohstoffe wird bestimmt.
|
 |
Werden
Lebensmittel auf nicht zugelassene Pflanzen
geprüft? |
 |
In den
vergangenen Jahren haben die verantwortlichen
Behörden vermehrt auf nicht zugelassene Pflanzen
getestet. Im Jahr 2009 beispielsweise lösten Spuren
von gv-Flachs in Leinsamen-Produkten entsprechende
Schwerpunktuntersuchungen aus. Bei nicht in der EU zugelassenen GVO gilt ein Schwellenwert von 0,0
Prozent: Jeder Nachweis eines solchen GVO führt
unabhängig von der Höhe des Anteils dazu, dass die
betroffenen Produkte nicht verkehrsfähig sind.
|
 |
Zu
welchen Ergebnissen kommt die Überwachung der
Futtermittel? |
 |
In der Mehrzahl der
Futtermittel sind Rohstoffe aus gv-Pflanzen vorhanden. Seit 2004 müssen Futtermittel gekennzeichnet
werden, wenn sie GVO-Anteile über 0,9 Prozent aufweisen. Diese
Vorschrift wird weitgehend eingehalten.
|
 |
Ist
auch das Saatgut mit gentechnisch veränderten
Bestandteilen "verunreinigt"? |
 |
Saatgut
enthält, wenn überhaupt, nur geringe Spuren von GVO.
Da es in der EU bislang keine verbindlichen Schwellenwerte
für tolerierbare GVO-Beimischungen im konventionellen Saatgut
gibt, reagieren die Behörden der EU-Mitgliedstaaten
unterschiedlich.
In Deutschland sind die Kontrollen
besonders streng. Bei einem positiven Nachweis werden die
betroffenen Saatgutpartien vom Markt genommen - auch wenn
die GVO-Anteile unterhalb der technischen Nachweisgrenze von
0,1 Prozent liegen. Sollte das
Saatgut bereits ausgebracht worden sein, ordnen die Behörde an, die Felder
unterzupflügen.
|
Mehr bei
transGEN:
|
|
|
Gentechnik dabei? transGEN-Datenbank
Lebensmittel: Käse, Tomaten, Bananen, Brötchen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|