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Fragen und Antworten: Gentechnik in Lebensmitteln Wer kontrolliert das eigentlich?

Wer ist in Deutschland für die Lebensmittelüberwachung zuständig?

In Deutschland sind die Bundesländer für die Überwachung der Lebensmittel zuständig. Die Behörden der Länder kontrollieren auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften zur Gentechnik. 

Welche Lebensmittel werden untersucht?

Bei der Kontrolle der Gentechnik-Kennzeichnung liegt der Schwerpunkt auf soja- und maishaltigen Lebensmitteln, da bei diesen Produktgruppen die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) am wahrscheinlichsten sind. Gv-Mais und gv-Sojabohnen werden in vielen Ländern der Welt angebaut und sind auch in Europa zugelassen. Geprüft wird aber auch, ob sich weitere gv-Pflanzen - auch solche, die in der EU (noch) nicht zugelassen sind - in Lebensmitteln nachweisen lassen.

Spielt Gentechnik bei unseren Lebensmitteln eine Rolle?

Die bundesweiten Kontrollen haben gezeigt, dass es in Deutschland kaum kennzeichnungspflichtige Lebensmittel gibt. In sojahaltigen Lebensmitteln werden hingegen oft sehr geringe Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen gefunden. Die gemessenen Werte bleiben unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent und liegen häufig an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent.

Ist Gentechnik bei Bio-Produkten ein Thema?

Im Ökolandbau ist der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen oder Mikroorganismen nicht erlaubt. Dennoch ist auch bei diesen Produkten der 0,9-Prozent-Schwellenwert für zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen maßgebend. Im Allgemeinen enthalten Bio-Lebensmittel aber, wenn überhaupt, nur geringe Spuren gentechnisch veränderter Bestandteile. 

Welche Lebensmittel sind kennzeichnungspflichtig?

Lebensmittel sind kennzeichnungspflichtig, wenn die GVO-Beimischungen den Schwellenwert von 0,9 Prozent überschreiten. Eine Etikettierung entfällt, wenn geringere, zufällige und technisch unvermeidbare Spuren von gentechnisch veränderten Bestandteilen vorhanden sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die GVO in der EU zugelassen sind und somit nachweislich als sicher eingestuft wurden.

Werden in einem Lebensmittel GVO-Anteile zwischen 0,1 und 0,9 Prozent gefunden, muss der jeweilige Hersteller oder Händler gegenüber den Behörden darlegen, dass er sich aktiv um eine Vermeidung von GVO-Beimischungen bemüht hat. Nur dann gilt der gefundene GVO-Anteil als "zufällig" und damit nicht kennzeichnungspflichtig.

Was bedeutet das - ein Schwellenwert von 0,9 Prozent?

Der Schwellenwert von 0,9 Prozent ist bezogen auf die jeweilige Zutat. Ein Beispiel: Bei einem maishaltigen Produkt dürfen höchstens 0,9 Prozent des enthaltenen Maises gentechnisch verändert sein. Ansonsten muss das Produkt gekennzeichnet werden. Zur Relation: Das sind höchstens 9 auf 1.000 Maiskörner.

Was passiert mit Produkten, die gegen die Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung verstoßen?

Nicht gekennzeichnete Produkte, deren GVO-Anteil den Schwellenwert von 0,9 Prozent überschreitet, werden aus dem Handel genommen. Meist handelt es sich um importierte Erzeugnisse, die außerhalb der großen Handelsketten vertrieben werden.

Wie lassen sich GVO in Lebensmitteln nachweisen?

Für GVO-Nachweise wird heute fast ausschließlich die PCR‑MethodePCR‑Methode genutzt: In einem ersten Schritt wird der gesuchte, für den jeweiligen GVO charakteristische DNA-Abschnitt mit einer "Sonde" aufgespürt. Ist dieser DNA-Abschnitt vorhanden, wird er in einer schnell ablaufenden Kettenreaktion vervielfältigt und kann dann nachgewiesen werden.

Wie ist die quantitative Bestimmung von GVO möglich?

Das quantitative PCR-Verfahren basiert auf dem Mengenvergleich der DNA des jeweiligen GVO zu der Gesamtmenge der DNA. Als Ergebnis erhält man etwa den Anteil der gv-Mais-DNA an der gesamten Mais-DNA einer Lebensmittelprobe. Daraus sind Rückschlüsse möglich, wie hoch der GVO-Anteil an den jeweiligen Rohstoffen eines Lebensmittels war. Ein Nachweis ist jedoch nur möglich, wenn die DNA in ausreichender Menge aus einer Probe isoliert werden kann. Zudem können die Ergebnisse von Labor zu Labor stark schwanken.

Wie kann kontrolliert werden, wenn keine DNA im Endprodukt nachweisbar ist?

Bei manchen Lebensmitteln wie raffiniertem Sojaöl und Glukosesirup kann die Anwendung der Gentechnik nicht mehr am Endprodukt überprüft werden. Dann führt die Lebensmittelüberwachung Betriebskontrollen durch. Mit Hilfe von Warenbegleitdokumenten und Zertifikaten wird geprüft, ob auf vorgelagerten Verarbeitungsstufen gv-Rohstoffe verwendet worden sind. Auch der GVO-Anteil der Rohstoffe wird bestimmt.

Werden Lebensmittel auf nicht zugelassene Pflanzen geprüft?

In den vergangenen Jahren haben die verantwortlichen Behörden vermehrt auf nicht zugelassene Pflanzen getestet. Im Jahr 2009 beispielsweise lösten Spuren von gv-Flachs in Leinsamen-Produkten entsprechende Schwerpunktuntersuchungen aus. Bei nicht in der EU zugelassenen GVO gilt ein Schwellenwert von 0,0 Prozent: Jeder Nachweis eines solchen GVO führt unabhängig von der Höhe des Anteils dazu, dass die betroffenen Produkte nicht verkehrsfähig sind.

Zu welchen Ergebnissen kommt die Überwachung der Futtermittel?

In der Mehrzahl der Futtermittel sind Rohstoffe aus gv-Pflanzen vorhanden. Seit 2004 müssen Futtermittel gekennzeichnet werden, wenn sie GVO-Anteile über 0,9 Prozent aufweisen. Diese Vorschrift wird weitgehend eingehalten. 

Ist auch das Saatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen "verunreinigt"?

Saatgut enthält, wenn überhaupt, nur geringe Spuren von GVO. Da es in der EU bislang keine verbindlichen Schwellenwerte für tolerierbare GVO-Beimischungen im konventionellen Saatgut gibt, reagieren die Behörden der EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich.

In Deutschland sind die Kontrollen besonders streng. Bei einem positiven Nachweis werden die betroffenen Saatgutpartien vom Markt genommen - auch wenn die GVO-Anteile unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent liegen. Sollte das Saatgut bereits ausgebracht worden sein, ordnen die Behörde an, die Felder unterzupflügen.

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11. Mai 2011 [nach oben springen]

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