In einem Bericht hat
das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL)
die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus allen 16
Bundesländern aus den Jahren 2004 und 2005 zusammengestellt.Lebensmittel:
Es wurden nur wenige Verstöße gegen die
Kennzeichnungsvorschriften entdeckt (2004: 1,2 Prozent, 2005: 0,9
Prozent). Geringe GVO-Spuren in der Regel weit unterhalb des
Schwellenwerts von 0,9 Prozent wurden in 13 Prozent der untersuchten
Proben gefunden (2004 und 2005).
Futtermittel:
In vielen Futtermitteln sind Rohstoffe aus gv-Pflanzen vorhanden. Seit 2004 müssen Futtermittel gekennzeichnet
werden, wenn sie GVO-Anteile über 0,9 Prozent aufweisen. Diese
Vorschrift wird weitgehend eingehalten. 2004 waren in 58 Prozent
der untersuchten Futtermittelproben zugelassene gv-Pflanzen
nachweisbar. Ein Jahr später war der Anteil GVO-positiver
Futtermittel auf 38 Prozent zurückgegangen.
Saatgut:
Saatgut enthält, wenn
überhaupt, nur geringe Spuren von GVOs. Ein Schwellenwert für die
Kennzeichnung wurde bislang nicht rechtsverbindlich festgelegt.
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