Spezifischer Erkennungsmarker (ID-Nummer, Unique Identifier)

Internationaler Code zur Identifizierung eines bestimmten GVO

Jeder gentechnisch veränderte Organismus (GVO), der in einem Land zugelassen wird, erhält einen „eindeutigen Identifizierungscode“. Der Code besteht aus neun Buchstaben oder Zahlen. Die ersten zwei oder drei Zeichen kennzeichnen den Antragsteller, die nächsten fünf oder sechs bezeichnen das jeweilige Transformationsereignis (Event). Die letzte Ziffer ist ein Überprüfungszeichen.

Beim grenzüberschreitenden Handel sind GVO-Lieferungen mit dem jeweiligen Identifizierungscode zu versehen. Über den Code können Informationen zum jeweiligen GVO in internationalen Datenbanken abgerufen werden.

Der Code, im internationalen Sprachgebrauch als Unique Identifier bezeichnet, wurde von der OECD (Organization for Economic Co-operation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ausgearbeitet. Er wurde inzwischen von der EU übernommen und ist Grundlage für die vorgeschriebenen Systeme zur Rückverfolgbarkeit.

Siehe auch

GVO Event Rückverfolgbarkeit