Confinement

Bei Pflanzen: biologische Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitungsfähigkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen

Neben gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen, deren landwirtschaftliche Eigenschaften (z.B. Schädlingsresistenzen) verändert wurden, sind auch transgene Pflanzen mit neuen bzw. veränderten Inhaltsstoffen in der Entwicklung. Sie liefern beispielsweise industriell nutzbare oder pharmazeutische Substanzen. Die Ausbreitungsfähigkeit dieser gv-Pflanzen sollte möglichst auf ein Minimum begrenzt werden. Das kann z.B. durch eine Unterdrückung der Fortpflanzung erreicht werden (biologisches Confinement). Mit konventioneller Züchtung und mit Hilfe der Gentechnik können Pflanzen hergestellt werden,

  • die nicht mehr in der Lage sind, Pollen zu produzieren,
  • die keine Blüten ausbilden,
  • deren Samen steril sind.

Um die Ausbreitung von Transgenen zu begrenzen, wird auch an einer gentechnischen Methode gearbeitet, bei der das Erbgut der Plastiden verändert wird (Plastidentransformation). Plastiden sind Einheiten in der Pflanzenzelle, die über eigene DNA verfügen. Die meisten landwirtschaftlichen Nutzpflanzen vererben die Plastiden-DNA nur mütterlicherseits, d.h. nicht über den Pollen. Bei einer gentechnischen Veränderung der Plastiden finden sich die neuen Gensequenzen wegen der besonderen Vererbung also nicht im Pollen wieder.

Siehe auch

Transgen Plastiden Plastidentransformation DNA