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Zulassung und Markteinführung. Die Firma BASF Plant
Science hat die gv-Kartoffel entwickelt. Erste Zulassungsanträge wurden bereits 1996 gestellt.
2010 wurde der Anbau der Amflora-Kartoffel ebenso zugelassen wie die
Futtermittel, die aus den bei der Stärkeverarbeitung anfallenden
Reststoffen gewonnen werden.
Mehrfach haben verschiede Expertengremien der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Amflora-Kartoffel
überprüft. Obwohl sie dabei wiederholt als "sicher für die Umwelt sowie die menschliche und tierische
Gesundheit" eingestuft wurde, konnte sich die EU-Kommission ebenso
wie die Mitgliedstaaten politisch nicht auf eine Zulassung verständigen. Hauptgrund
war ein in der
Amflora-Kartoffel vorhandenenes Antibiotikaresisten‑Gen. Zu dieser Problematik hat die EFSA im
Juni 2009 erneut eine Stellungnahme abgegeben, wonach eine
Gefährdung durch dieses Markergen
"unwahrscheinlich" sei.
Obwohl die Amflora-Kartoffel ausschließlich als Rohstoff
für die Stärkeindustrie gedacht ist, wurde auch eine Genehmigung als
Lebens- und Futtermittel beantragt. Ein Teil der bei der
Verarbeitung anfallenden Reststoffe soll als Futtermittel verwertet
werden. Die Zulassung als Lebensmittel wurde
vorsorglich für den Fall angestrebt, dass einzelne der gv-Kartoffeln
versehentlich in die Lebensmittelverarbeitung gelangen.
Die Zulassungs-Entscheidung der EU-Kommission toleriert
"zufällige, technisch unvermeidbare" Beimischungen der
Amflora-Kartoffeln in Lebensmitteln bis zu einem Anteil von 0,9
Prozent. Ein solcher Schwellenwert gilt für alle in der EU
zugelassenen und als gesundheitlich sicher eingestufte gv-Pflanzen.
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