Resse's, Riegel, Kennzeichnung

Wie wird gekennzeichnet?

Die Vorschriften zur Kennzeichnung sind detailliert. Sie gelten grundsätzlich für alle Lebensmittel, für verpackte wie für unverpackte Produkte ebenso wie für Restaurant- und Kantinenverpflegung.

Wortlaut und Platzierung der Kennzeichnung sind gesetzlich festgelegt. Ein bestimmtes Symbol oder ein auffälliges Zeichen sind nicht zulässig. Offiziell schreibt die entsprechende EU-Verordnung die Formulierung „genetisch verändert“ für die Kennzeichnung vor, obwohl eigentlich gentechnisch veränderte Pflanzen gemeint sind.

Fett, Kennzeichnung

Kennzeichnung auf der Verpackung

Brötchen

Hinweis an der Auslage in der Bäckerei: Brötchen mit Zutaten aus GVOs.

Vorgefertigte oder verpackte Lebensmittel mit Zutatenliste:

Gekennzeichnet wird die jeweilige Zutat:

  • entweder in Form einer Ergänzung zur betreffenden Zutat: „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem …. hergestellt“,
  • oder als Fußnote zum Zutatenverzeichnis in der gleichen Schriftgröße.

Verpackte Lebensmittel ohne Zutatenliste:

  • Hinweis „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem ….“ in deutlicher Form auf dem Etikett.

Lebensmittel ohne Zutatenliste sind etwa Zucker oder verpacktes Obst und Gemüse.

Unverpackte Lebensmittel oder sehr kleine Packungsgrößen:

  • Der Hinweis „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem ….“ muss auf oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Auslage angebracht werden.
  • Produkte mit sehr kleinen Verpackungsgrößen können wie unverpackte Waren an der Auslage gekennzeichnet werden.
  • Hinweise auf der Verpackung müssen in dauerhafter Form angebracht und in einer Schriftgröße sein, die eine gute Lesbarkeit und Identifizierbarkeit gewährleistet.

Gastronomie und Kantinen

Auch in Restaurants, Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung unterliegen Speisen und Getränke den gleichen Kennzeichnungsbestimmungen wie alle anderen Lebensmittel.

Werden kennzeichnungspflichtige Vorprodukte oder Zutaten verwendet, muss der Endverbraucher darüber informiert werden. Das kann etwa durch einen Hinweis auf der Speisekarte oder bei der Essensausgabe geschehen.