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Wahlfreiheit
und Sicherheit: Das europäische
Rechtssystem zur Gentechnik
Ohne Zulassung darf nichts auf den Markt:
Weder Saatgut für eine gentechnisch veränderte Pflanze, noch die
Lebens- und Futtermittel, die daraus hergestellt werden. Seit 2004
ist in der EU ein neues, gründlich überarbeitetes Rechtssystem
in Kraft. Es gilt gleichermaßen in allen siebenundzwanzig EU-Mitgliedstaaten.
Die Grundsätze: Ein Höchstmaß an Sicherheit und Wahlfreiheit für
Konsumenten und Landwirte.
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