| Fr 03.09.2010 | | | 06:57 Uhr |
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Mit dem Ziel, die Biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten, wurde 1992 auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung ein Abkommen verabschiedet. Dieses ist inzwischen von mehr als 175 Staaten unterzeichnet - allerdings nicht von den USA. Biologische Vielfalt (Biodiversität) umfasst sowohl die Vielfalt der Ökosysteme, als auch die der Arten und genetischen Vielfalt innerhalb der Arten. Das Abkommen über die Biologische Vielfalt (Convention of biological diversity) hat drei Hauptziele:
Zum ersten mal wird in dem Abkommen über Biologische Vielfalt völkerrechtlich anerkannt, dass die genetischen Ressourcen ähnlich wie Bodenschätze unter die Souveränität der einzelnen Nationalstaaten fallen. In dem Abkommen über Biologische Vielfalt werden auch einige Aspekte erwähnt, die gentechnisch veränderte Organismen betreffen. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, bestimmte Maßnahmen für eine "sichere Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch Biotechnologie hervorgebrachten lebenden modifizierten Organismen" zu vereinbaren. Damit sollen nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen vermieden werden. (Artikel 19, Abs. 3) Aus dieser Absichtserklärung ist das im Januar 2000 unterzeichnete Protokoll über Biologische Sicherheit hervorgegangen. Für viele der heute genutzten Kulturpflanzen liegen die Zentren der Biologischen Vielfalt in Entwicklungsländern. In diesen Regionen ist die Biodiversität besonders groß, denn dort sind eine große Zahl von Wildarten und verwilderten Landsorten einer Kulturpflanzen anzutreffen. Werden in solchen Zentren der Biologischen Vielfalt gentechnisch veränderte Sorten freigesetzt oder angebaut, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der jeweiligen genetischen Ressourcen angebracht. Mehr bei TransGen |
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