| Fr 03.09.2010 | | | 06:42 Uhr |
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Das Protokoll über die Biologische Sicherheit (Biosafety Protocol) ist ein internationales Abkommen, in dem erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln über den grenzüberschreitenden Handel mit "lebenden gentechnisch veränderten Organismen" festgelegt sind. Das Protokoll wurde nach mehreren Verhandlungsrunden im Januar 2000 in Montreal verabschiedet. Nach dem letzten Verhandlungsort ist es auch als Cartagena Protocol on Biosafety bekannt. Rechtskräftig wurde das Protokoll im September 2003, nachdem es von 50 Staaten ratifiziert worden war. Inzwischen haben 132 Staaten das Protokoll anerkannt. Nicht zu den Unterzeichnern zählen einige Länder mit hohen Agrarexporten wie USA, Argentinien, Australien und Kanada. Das Protokoll ist ein Folgeabkommen der 1992 in Rio unterzeichneten Konvention über Biologische Vielfalt. Darin sind Maßnahmen vorgesehen, um die genetischen Ressourcen vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbunden sein können. Verhandlungspartner des Protokolls über die Biologische Sicherheit waren jene Staaten, welche die Konvention zur Biologischen Vielfalt unterzeichnet haben (Vertragsstaatenkonferenz). Die Kernpunkte des Protokolls über die Biologische Sicherheit sind:
Für die Organisation des im Protokoll über die Biologische Sicherheit vereinbarten Informationsflusses ist auf internationaler Ebene ein Clearing House eingerichtet. Auch in Deutschland besteht inzwischen eine nationale Stelle des Clearing House Mechanism. Kennzeichnung im internationalen Handel. Produkte, die wie etwa Saatgut aus vermehrungsfähigen gentechnisch veränderten Organismen bestehen, müssen eindeutig deklariert werden. Noch nicht abschließend geregelt ist bisher
die Kennzeichnung von Massenlieferungen von Agrarprodukten, die
Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten könnten. Derzeit
reicht eine Deklaration "....kann GVOs enthalten" aus. Eine genaue
Spezifizierung, wie hoch der GVO-Anteil ist und um welchen GVO
( Vor allem die Importländer fordern, das Cartagena-Protokoll um Verpflichtungen zu konkreteren GVO-Informationen zu ergänzen.
In der EU ist das Cartagena-Protokoll zur Biologischen Sicherheit Abkommen durch die Verordnung 1946/2003 rechtlich verbindlich umgesetzt. Mehr bei TransGen |
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